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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Rethmar  

Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Rethmar
Gremium: Ortsrat Rethmar
Datum: Do, 01.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Gutshof Rethmar
Ort: Gutsstr. 15, 31319 Sehnde-Rethmar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12.10.2017
SI/2017/762  
Ö 3  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung    
Ö 4  
Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Rethmar vom 07.01.2018 hier: Löschwasserentnahmestelle aus dem Mittellandkanal im Neubaugebiet Rethmar-West    
Ö 5  
Ernennung von Max Digwa zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rethmar
2017/0246  
Ö 6  
Ernennung von Christian Huch zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rethmar
2017/0247  
Ö 7  
42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Rethmar - West im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Enthält Anlagen
2017/0214  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0220  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 215 "Kleines Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0226  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 215Kleines Backhausfeld“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.

Der Geltungsbereich wird im Nordosten durch den Friedhof, im Osten durch eine Linie in Verlängerung der Ostgrenze des Friedhofes, im Süden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Die „Donau“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Im Westen und Norden grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Rethmar    DATUM: Do, 01.02.2018    TOP: Ö 9
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: geändert beschlossen   
   

Beschluss:
a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 215 „Kleines Backhausfeld“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.

Der Geltungsbereich wird im Nordosten durch den Friedhof, im Osten durch eine Linie in Verlängerung der Ostgrenze des Friedhofes, im Süden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Die „Donau“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Im Westen und Norden grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 06.02.2018    TOP: Ö 6
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 215Kleines Backhausfeld beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.

Der Geltungsbereich wird im Nordosten durch den Friedhof, im Osten durch eine Linie in Verlängerung der Ostgrenze des Friedhofes, im Süden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Die „Donau“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Im Westen und Norden grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Verwaltungsausschuss    DATUM: Mo, 12.02.2018    TOP: N 18
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 15.02.2018    TOP: Ö 18
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 215Kleines Backhausfeld beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.

Der Geltungsbereich wird im Nordosten durch den Friedhof, im Osten durch eine Linie in Verlängerung der Ostgrenze des Friedhofes, im Süden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Die „Donau“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Im Westen und Norden grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0227  
Ö 11  
Vergabe von Ortsratsmitteln    
Ö 12  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung    
N 13     (nichtöffentlich)      
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag SPD OR-Fraktion vom 07.01.2018 (574 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich F42_Plan gesamt (1226 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich F42_Begründung_Umweltbericht (2401 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich F42_Anlage 1_Biotoptypenplan (2487 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich F42_Anlage 2_Faunistischer Fachbeitrag (2407 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich F42_Anlage 3_Verkehrskonzept (2266 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich F42_Anlage 4_Städtebaulicher Entwurf 3-2017 (3140 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich Plan Einbahnstraßenregelung (1846 KB)    
Anlage 9 9 öffentlich Schr. CDU OR-Fraktion v. 27.01.18 (711 KB)    
Anlage 10 10 öffentlich OD Rethmar-2017 (68 KB)    
Anlage 11 11 öffentlich Vorentwurf Lageplan OD Rethmar_5-1+2 20171113 (6730 KB)