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Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste kommunale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung in Sehnde. Dabei wird zwischen zwei Stufen der Beuleitplanung unterschieden. Bei der ersten Stufe handelt es sich um die vorbereitende Bauleitplanung, den sogenannten Flächennutzungsplan. Dieser wird in §§ 5-7 BauGB geregelt und enthält Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet. Bei der zweiten Stufe handelt es sich um die verbindliche Bauleitplanung, die sogenannten Bebauungspläne gem. §§ 8-10 BauGB. Durch sie wird die Bodennutzung in definierten Geltungsbereichen allgemeinverbindlich geregelt.
Der aktuelle Flächennutzungsplan mit seinen Änderung wird aktuell digitalisiert und kann in Kürze unter dem gleichnamigen Abschnitt auf dieser Seite eingesehen werden. Die rechtskräftigen Bebauungspläne sind bereits unter dem entsprechenden Schaltfläche zu finden.
Wichtiger Bestandteil der Bauleitplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Bereich Veröffentlichungen werden zusätzlich all jene Verfahren aufgelistet, zu denen aktuell eine Stellungnahme abgegeben werden kann. Im Bereich laufende Verfahren können aktuell in Bearbeitung befindliche Bauleitpläne eingesehen werden.
Alle Bebauungspläne können auch auf dem interaktiven Stadtplan eingesehen werden.
Flächennutzungsplan

Im Aufbau. Eine Lesefassung des aktuellen Flächennutzungsplans ist im Rathaus oder auf Nachfrage per E-Mail einsehbar.
Weiteres zur Bauleitplanung:
- Informationen zu derzeit in Bearbeitung befindlichen Bauleitplänen finden Sie im Bereich
laufende Verfahren. - Zur besseren Verständlichkeit des Arbeitsablaufs stellen wir Ihnen eine Erklärung der Verfahren zur Verfügung.
Bei allen Fragen rund um das Thema Bauleitpläne in Sehnde stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!



