Inhaltsbereich
Lärmaktionsplanung
Die rechtlichen Grundlagen der Lärmminderungsplanung sind im § 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt und gehen auf die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ zurück. Ziel der sog. Umgebungslärmrichtlinie ist eine umfassende Regelung der Geräuschimmissionen in der Umwelt. Durch den Bundestagsbeschluss des Gesetzes zur „Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/ EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (sog. Umgebungslärmrichtlinie) vom 24. Juni 2005 sind für Hauptverkehrsstraßen oberhalb definierter Verkehrsbelastungen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen.
Die Stadt Sehnde genügt dieser Verpflichtung durch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes 3. Stufe für das gesamte Stadtgebiet. Berücksichtigt wird neben dem klassifizierten Straßennetz der Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen (das sogenannte „EU-Netz“) auch ein durch das Land Niedersachsen berechnetes „Erweiterungsnetz“ in dem auch Kreis- und Gemeindestraßen sowie Straßen unterhalb einer Verkehrsbelastung von 8.000 Kfz/24 h berücksichtigt werden.
Bei der Lärmaktionsplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil. Es bestand daher die Möglichkeit sich in der Zeit vom 16.12.2019 bis 24.01.2020 zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Die sich hieraus resultierenden Eingaben und Stellungnahmen wurden dokumentiert und kommentiert, und im Anschluss in den politischen Gremien der Stadt Sehnde beraten. Der Rat der Stadt Sehnde hat den Lärmaktionsplan final in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 beschlossen.
Den Lärmaktionsplan in seiner Beschlussfassung sowie den korrespondierenden Protokollauszug können Sie den Anlagen entnehmen. (Die Pläne der Lärmkartierung aus dem Jahre 2007 für die Stadtteile Müllingen und Höver finden Sie ebenfalls als Dokumente unten.)