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Schieds- und Schöffenamt
Sie stehen ehrenamtlich für Recht und Gerechtigkeit ein!
Schiedsamt
Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten müssen die Gerichte nicht in Anspruch genommen werden. Die Schiedsämter bieten hier eine kostengünstigere und für den Laien auch einfachere Möglichkeit der Streitschlichtung.
Bei kleineren Straftaten, wie zum Beispiel Hausfriedensbruch, Beleidigung besteht sogar die Pflicht eines Schlichtungsversuchs vor dem Schiedsamt. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden.
Schöffenamt
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die im Hauptverfahren von Strafprozessen mitwirken.
Schöffen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Die aktuelle Schöffenperiode endet am 31.12.2028.
Die Bewerbungsfrist für die nächste Wahlperiode 2029 - 2034 beginnt Anfang 2028. Bitte reichen Sie dann Ihre Bewerbung zu einem der genannten Ämter auf einem der unten stehenden Bewerbungsformularen bis zum 10. März 2028 beim Fachdienst 2.4 Ordnung und Recht ein.


