Der Haushalt verteilt die finanziellen Möglichkeiten der Stadt. Er ermächtigt die Verwaltung die vielfältigen Aufgaben der Kommune zu erfüllen.
Zudem werden hier die strategischen Schwerpunkte des zukünftigen Handelns der Stadt aufgezeigt, die sich aus den diversen Zielsetzungen im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung ergeben.
Insbesondere werden hier investive Maßnahmen, wie den Bau einer neuen Krippe oder den Kauf eines neuen Fahrzeuges für die Feuerwehr sowie die Finanzierung hierfür dargestellt.
Der Haushalt einer Kommune muss ausgeglichen sein! Dies bedeutet, dass die Aufwendungen nur so hoch sein dürfen, wie die Erträge. Auch Investitionskredite dürfen nur aufgenommen werden, wenn keine andere Finanzierungsmöglichkeit besteht, um spätere Generationen nicht mit weiteren Aufwendungen zu belasten.
Die Haushalte der letzten Jahre weisen allerdings planmäßige Haushaltsfehlbeträge aus, so dass die Stadt verpflichtet ist, für diese Haushaltsjahre so genannte Haushaltssicherungskonzepte aufzustellen. Hierin ist festzulegen innerhalb welchen Zeitraumes der Haushaltsausgleich wieder erreicht, Fehlbeträge abgebaut und wie das Entstehen von neuen Fehlbeträgen zukünftig vermieden werden soll.
Diese Fehlbeträge müssen von den nachfolgenden Generationen zusätzlich zu den regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen durch Überschüsse erwirtschaftet werden.