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Vorlage - 2017/0214  

Betreff: 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Rethmar - West im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
12.10.2017 
Sitzung des Ortsrates Rethmar zurückgestellt   
01.02.2018 
Sitzung des Ortsrates Rethmar geändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
06.02.2018 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
12.02.2018 
Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
F42_Plan gesamt
F42_Begründung_Umweltbericht
F42_Anlage 1_Biotoptypenplan
F42_Anlage 2_Faunistischer Fachbeitrag
F42_Anlage 3_Verkehrskonzept
F42_Anlage 4_Städtebaulicher Entwurf 3-2017

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:

 

1.1 Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung)

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 1

- Schreiben vom 07.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 1 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 2

- Schreiben ohne Datum

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 2 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 3

- Schreiben vom 30.06.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 3 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 4

- Schreiben vom 19.06.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 4 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 5

- Schreiben vom 20.06.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 5 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 6

- Schreiben vom 20.06.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 6 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 7

- Schreiben vom 28.06.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 7 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 8

- Schreiben vom 28.06.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 8 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 9

- Schreiben vom 05.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 9 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 10

- Schreiben vom 06.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 10 wird zugestimmt.

 

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 11

- Schreiben vom 09.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 11 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 12

- Schreiben vom 10.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 12 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 13

- Schreiben vom 10.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 13 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 14

- Schreiben vom 11.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 14 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 15

- Schreiben vom 11.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 15 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 16

- Schreiben vom 11.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 16 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 17

- Schreiben vom 12.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 17 wird zugestimmt.

 

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 18

- Schreiben vom 12.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 18 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 19

- Schreiben vom 12.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 19 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 20

- Schreiben vom 12.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 20 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 21

- Schreiben vom 13.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 21 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 22

- Schreiben vom 13.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 22 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 23

- Schreiben vom 13.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 23 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 24

- Schreiben vom 14.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 24 wird zugestimmt.

 

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 25

- Schreiben vom 14.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 25 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 26

- Schreiben vom 14.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 26 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 27

- Schreiben vom 14.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 27 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 28

- Schreiben vom 14.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 28 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 29

- Schreiben vom 12.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 29 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 30

- Schreiben vom 13.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 30 wird zugestimmt.

 

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 31

- Schreiben vom 07.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Schreiben Nr. 31 wird zugestimmt.

 

 


Eingaben aus der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB

 

1. TÖB 075: Region Hannover

- Schreiben vom 31.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der Region Hannover wird zugestimmt.

 

 

2. TÖB 011: Bundesnetzagentur

- Schreiben vom 05.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der Bundesnetzagentur wird zugestimmt.

 

 

3. TÖB 081: Stadt Lehrte

- Schreiben vom 10.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der Stadt Lehrte wird zugestimmt.

 

 

4. TÖB 047: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

- Schreiben vom 10.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wird zugestimmt.

 

 

5. TÖB 090: Üstra (Hannoversche Verkehrsbetriebe AG)

- Schreiben vom 28.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der ÜSTRA wird zugestimmt.

 

 

6. TÖB 025: Ev.-luth. Kirchenkreisamt Burgdorfer Land

- Schreiben vom 27.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen des Ev.-luth. Kirchenkreisamtes Burgdorfer Land wird zugestimmt.

 

 

7. TÖB 061: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

- Schreiben vom 03.08.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird zugestimmt.

 

 

 

 

8. TÖB 004: Avacon Netz GmbH/Avacon AG

- Schreiben vom 07.08.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der Avacon Netz GmbH wird zugestimmt.

 

 

9. TÖB 095: Vodafone Kabel Deutschland GmbH

- Schreiben vom 27.07.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen der Vodafone Kabel Deutschland wird zugestimmt.

 

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Rethmar West im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Rethmar West“ ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Rethmar West“ hat sich zuletzt der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18.05.2017 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser Beschluss wurde am 08.06.2017 im Sehnder Anzeiger bekannt gemacht. Gleichzeitig ist der Aushang zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 12.06.2017 bis einschließlich 14.07.2017.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 26. Juni 2017 mit der Frist bis einschließlich 31. Juli 2017 um Abgabe einer Stellungnahme.

Die eingegangenen Äußerungen mit Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und nach § 4 (1) BauGB sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

 

Nachstehend sind die Eingaben mit Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB aufgeführt.

 

Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:

 

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Rethmar West“ ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Rethmar West“ hat sich zuletzt der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18.05.2017 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser Beschluss wurde am 08.06.2017 im Sehnder Anzeiger bekannt gemacht. Gleichzeitig ist der Aushang zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 12.06.2017 bis einschließlich 14.07.2017.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 26. Juni 2017 mit der Frist bis einschließlich 31. Juli 2017 um Abgabe einer Stellungnahme.

Die eingegangenen Äußerungen mit Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und nach § 4 (1) BauGB sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

 

Nachstehend sind die Eingaben mit Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB aufgeführt.

 

1. Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:

 

1.1 Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung)

 

Öffentlichkeit Schreiben Nr. 1

- Schreiben vom 07.07.2017

 

Anregung/Bedenken:

(Das Schreiben wird inhaltlich vollständig wiedergegeben)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Schreiben Nr. 1:

 

Zu 1.

Fuß- u. Radwege / randliche Grünfläche innerhalb Geltungsbereich B-Plan „Gänsekamp“

Die Machbarkeitsstudie bildet den städtebaulichen Rahmen für die Siedlungsentwicklung am Ortsrand von Rethmar und stellt die Grundlage für die Darstellung der Nutzungen der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes dar. Der Flächennutzungsplan wiederum stellt die von der Stadt Sehnde beabsichtigte Bodennutzung in den Grundzügen dar und ist nicht parzellenscharf. Die Planung von Fuß- und/oder Radwegen erfolgt nicht auf Ebene des Flächennutzungsplanes, sondern auf den nachfolgenden Planungsebenen. Die Entscheidung über die Errichtung von Kfz-freien Wegen durch Grünflächen erfolgt unter Berücksichtigung der Erholungseignung und der ökologischen Wertigkeit der Fläche.

 

Der städtebauliche Vorentwurf der Machbarkeitsstudie nimmt die schmale randliche Grünfläche nordwestlich am Baugebiet Gänsekamp darstellerisch mit auf. Diese Grünfläche befindet sich jedoch außerhalb des Geltungsbereiches der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes. Sie ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Sehnde dargestellt und im Bebauungsplan „Gänsekamp“ rechtsverbindlich festgesetzt. Eine andere Nutzung ist ohne Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes nicht zulässig. Mit der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes wird diese Grünfläche durch die daran angrenzende Darstellung einer Grünfläche geringfügig erweitert.

 

 

Zu 2.

Erschließung des geplanten Baugebietes

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Erstellung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

 

Zu 3.

Grundstücksgrößen

Im Rahmen interfraktioneller Sitzungen wurde die Mindestgrundstücksgröße auf 500 m² festgelegt, um eine maßvolle Verdichtung zu erzielen. Entsprechend dieser Vereinbarung stellt die Machbarkeitsstudie Grundstücksgrößen von 500 m² bis 900 m² dar. Ziel ist es, innerhalb des gesamten Neubaugebietes Grundstücke unterschiedlicher Größen für unterschiedliche Käuferkreise anbieten zu können. Bei der Festlegung der Grundstücksgrößen werden die bestehende Siedlungsstruktur und die vorhandenen Grundstücksgrößen mit dem Ziel einer Harmonisierung beachtet.

 

Freiflächen

Auf Ebene des Flächennutzungsplanes wird das Baugebiet Rethmar West in Grünflächen eingebettet. Die Änderungsplanung des Flächennutzungsplanes sieht zwei Grünachsen vor, die den bestehenden Ortskern mit der freien Landschaft verbinden sowie eine Ortsrandeingrünung zur offenen Landschaft. Die Grundstücke sind großzügig mit Größen zwischen 500 m² und 900 m² geplant, so dass eine lockere Bebauung entsteht. Insgesamt entsteht so ein durchgrüntes Baugebiet.

 

Kapazitäten der bestehenden Infrastruktur

Die Kapazitäten der Kindertagesstätten und Kindergärten werden geprüft. Im Rahmen der auf die Flächennutzungsplanänderung folgenden Planungsschritte ist sicher zu stellen, dass die Siedlungsentwicklung an die Kapazitäten der örtlichen Infrastruktur angepasst wird und diese nicht überfordert.

 

Zukünftige Siedlungsentwicklung in Rethmar

Mit der Machbarkeitsstudie wurde ein Leitbild für die zukünftige Siedlungsentwicklung in Rethmar für einen längerfristigen Zeitraum erstellt. Die Machbarkeitsstudie hat parallel zur Siedlungsentwicklung von Rethmar West Entwicklungsmöglichkeiten für den östlichen Siedlungsrand von Rethmar aufgezeigt. Die dafür erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes wurde jedoch zunächst zurückgestellt.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 2

- Schreiben o. Datum

 

Anregung/Bedenken:

(Das Schreiben wird inhaltlich vollständig wiedergegeben)

 

Wir möchten zu folgenden Punkten als Eigentümer und Anwohner vom Rohrbeckweg 11 Stellung beziehen:

 

Artenschutz:

Neben der genannten Stare, Feldlerche, Mehl- und Rauchschwalben wurden von uns neben der sonst üblichen Spatzen, verschiedener Meisenarten, Stieglitze,

div. Reiher, Falken, Bussard, Roter Milan und div. Wildgänsearten gesichtet, die auch zur Futtersuche die Feldbereiche nutzen.

 

Weiterhin ist regelmäßig ein kleines Rudel Rotwild und in den Abendstunden Fledermäuse zu sehen.

 

Um diese Artenvielfalt zu erhalten, ist zwingend eine entsprechende artenschutzrechtliche Prüfung durch einen Naturschutzfachmann erforderlich. Gegebenenfalls sind schützende und ausgleichende Maßnahmen mit großzügigen Rückzugszonen für die Tiere zu initiieren.

 

 

Bebauung und Nutzungsstruktur im Städtebaulichen Konzept

 

Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass es ausschließlich bei Einzel- und Doppelhausbebauung mit maximaler Geschosshöhe von zwei Geschossen bleibt. Mietshausstrukturen sind grundsätzlich, zumindest im südlichen Bereich auszuschließen.

 

Die oben genannten Grundlagen haben den harmonischen Gesamteindruck der bestehenden Siedlung bis zum Gänsekamp geprägt. Dies war einer der Gründe, weswegen das „etwas andere Wohngebiet/Baugebiet“ bei vielen Anwohnern/Eigentümern so anziehend und beliebt ist.

 

Wünschenswert wäre die Haupterschließungsstraße, die zur B 65 führt, als Allee auszubilden (Beispiel: von-Rutenberg-Anger). Die Bäume könnten als Landefläche und Rückzugsgebiet für Vögel dienen. Der Mittelbereich als vom Verkehr gesicherte Fläche für Anwohner.

 

Weiterhin sollten die vorgesehenen Grünzonen noch ein wenig ausgeprägter sein, um so für die ohnehin gestörten Tiere ausgleichenden Lebensraum zu bieten.

 

 

Verkehrskonzept/Anbindung des Neubaugebietes

 

Folgende Positionen sollten in ein erforderliches Verkehrskonzept einfließen:

 

-Der Kfz-Verkehr soll hauptsächlich über eine gesonderte Anbindung an die B 65 erfolgen.

-Die im alten Ortskern und die „neuen Straßen“ in dem Baugebiet Gutshof Rethmar sind für einen Durchgangsverkehr nicht geeignet. Die meisten Straßen sind reine Anliegerstraßen ohne gesonderte Schutzbereiche für Radfahrer und Fußgänger. Außerdem ist der Straßenbelag aus Klinker nicht für hohe Belastungen vorgesehen. (Die Klinker wurden erst verlegt, nachdem unser Bauabschnitt vollkommen fertiggestellt wurde.)

-Die Anbindung des neuen Baugebietes an den alten Ortskern soll daher ausschließlich über Rad und Fußwege erfolgen. Dies soll auch für den Rohrbeckweg gelten!!

-Während der Bauphase sind die neuen Bauplätze mit Baufahrzeugen ausschließlich über die neue Anbindung an die B65 zu erreichen. Baustellenverkehr ist grundsätzlich aus dem alten Ortskern herauszuhalten.

 

 

Zum Schluss hier noch folgende Anmerkung für die geplante Umsetzung:

 

In der Realisierungsvariante West 2 wird von einer Umsetzung von Süd nach Nord gesprochen. Hierbei soll der Rohrbeckweg als gesicherte Verkehrsanbindung zum Ortskern gelten.

 

Diese Variante ist aus Anliegersicht aus folgenden Gründen abzulehnen.

 

-Die Straße ist bauseits für die anstehenden Belastungen nicht geeignet.

-Die Straße ist eine reine Anliegerstraße und verkehrsberuhigt.

-Die Straße hat keine gesicherten Schutzzonen für Radfahrer und Fußgänger.

-Die Straße wird auch stark als Spielstraße von Kindern genutzt.

-Der gesamte Rohrbeckweg ist als Durchgangsstraße mit PKW-Nutzung für den südlichen Bauabschnitt mit rund 60 zusätzlichen Parzellen aus Sicherheitsgründen nicht aufnahmefähig (Schätzungsweise mindestens 500 zusätzliche Verkehrsbewegungen auf dem Rohrbeckweg).

-Der Rohrbeckweg erhält zum Neubaugebiet eine Verbindung als Fuß- und Radweg. Für den KFZ-Verkehr ist diese Verbindung allerdings gesperrt.

-Sollten die o.g. Anmerkungen zur Straßensituation nicht im ausreichenden Maße berücksichtigt werden, ist die Stadt Sehnde für die nachhaltig erforderlichen Instandsetzungsarbeiten haftbar zu machen. Die Stadt Sehnde befreit somit die Anlieger von allen erforderlichen zukünftigen Straßenbaubeiträgen.

-Als Streifengänger in Rethmar sehe ich die Gefahr, dass durch eine KFZ-Anbindung des Rohrbeckwegs entsprechend auch ein zusätzlicher Kfz- Fluchtweg für potenzielle Einbruchtäter geschaffen wird.

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Schreiben Nr. 2:

 

Artenschutz

Im Rahmen der städtebauliche Machbarkeitsstudie „Rethmar 2030 - Ortserweiterung West und Ost“ (planerzirkel, Hildesheim 2017) erfolgte eine erste faunistische Kartierung und Potenzialabschätzung durch das Büro Pudwill (11/2016). Diese Untersuchung wurde im Jahr 2017 durch weitere Kartierungen im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes ergänzt. Inzwischen liegt der „Faunistische Fachbeitrag zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Rethmar“ (Pudwill 11/2017) vor. Dieser ist dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung als Anlage beigefügt.

 

Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen wurden die Arten/Artengruppen Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse, Amphibien und Heuschrecken erfasst. Die Ergebnisse werden auf Ebene der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt und entsprechende Kompensationsmaßnahmen festgelegt.

 

Bebauung und Nutzungsstruktur

Der Flächennutzungsplan stellt als Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung der räumlichen Entwicklung die beabsichtigte Bodennutzung in den Grundzügen dar. Es erfolgt auf dieser Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung keine Festsetzung der Bauweise oder der Geschosshöhen oder die Festsetzung von Bäumen. Der Flächennutzungsplan dient der Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan), in deren Rahmen Bauweise, Geschosshöhe usw. verbindlich festgesetzt werden können.

 

Ziel ist es, für das künftige Wohngebiet eine der geplanten Nutzung angemessene Ausstattung mit Grün- und Freiflächen planungsrechtlich zu sichern, die den Bewohnern eine hohe Wohn- und Lebensqualität bietet. Dabei soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Ausnutzung der bebaubaren Flächen und den Ansprüchen einer ausreichenden Durchgrünung und Freiflächenversorgung geschaffen werden. Die erforderlichen internen sowie externen Grünflächen zum Ausgleich für den Verlust von Lebensräumen für Tierarten werden im Rahmen der Eingriffsermittlung festgestellt und auf Ebene des Bebauungsplanes festgesetzt. Während der Flächennutzungsplan die beabsichtigte Bodennutzung nur in den Grundzügen darstellt, erfolgt die parzellenscharfe Festsetzung der Grünflächen auf Ebene des Bebauungsplanes.

 

Verkehrskonzept/Anbindung des Neubaugebietes

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. / Die Hauptanbindung des geplanten Wohngebietes erfolgt über die B 65. / Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet.

 

Baustellenverkehr

Die Stadt Sehnde ist bestrebt, den Baustellenverkehr so weit wie möglich aus dem Ort herauszuhalten. Die Bedingungen dafür sind günstig, da das geplante Baugebiet direkt an der B 65 und am Ortsrand liegt. Für den Baustellenverkehr innerhalb des Änderungsbereichs stehen die befestigten Wege des Bundessortenamtes zur Verfügung, die bis zum Friedhof führen.

 

Anbindung des Neubaugebietes an den Rohrbeckweg

Die Belastbarkeit des Rohrbeckweges wird im Rahmen der Erstellung des Verkehrskonzeptes geprüft.

Der bauliche Zustand des Rohrbeckweges ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens. Die Hinweise werden an die zuständige Fachbehörde der Stadt Sehnde weiter geleitet.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 3

- Schreiben vom 30.06.2017

 

Anregung/Bedenken:

(Das Schreiben wird inhaltlich vollständig wiedergegeben)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 3:

 

Bewertung der an den Gärten verlaufenden Wege für Stadt und Eigentümer

 

1. Hoher Pflegeaufwand Grünstreifen für die Stadt Sehnde

Öffentliche Grünflächen tragen wesentlich zur Lebenraumqualität bei. Der Baubetriebshof der Stadt Sehnde pflegt alle Grünflächen in festgelegten Pflegeintervallen. Damit ist eine ausreichende Pflege für die öffentlichen Grünflächen sichergestellt. Im Rahmen der Grünflächenpflege wird der Müll aus den Grünflächen entfernt.

 

2. Eigentümer der an die Wege angrenzenden Grundstücke

Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes erfolgt keine Festlegung von Wegen. Grundsätzlich besteht durch die Errichtung von Fuß- und Radwegen die Möglichkeit, Wegeverbindungen für den nicht-motorisierten Verkehr abseits des Straßenverkehrs anzubieten. Zudem stärken Fuß- und Radwege die Erholungsfunktion einer Ortschaft. Die Nichtbeachtung von Regeln und Vorschriften wie die Anleinpflicht sowie gegenseitige Rücksichtnahme kann nicht durch die Bauleitplanung geregelt werden.

 

3. Zusätzliche Betroffenheit von Eigentümern der an Wege angrenzende Grundstücke

Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes erfolgt keine Festlegung von Wegen. Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes grenzt an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gänsekamp“ an. Eine Überplanung von im Bebauungsplan „Gänsekamp“ festgesetzten Grünflächen, ist mit der vorliegenden FNP-Änderung nicht verbunden.

 

4. Verkehrsaufkommen

Das geforderte Verkehrskonzept wird vom Büro PGV erstellt. Darin wird unter anderem die Belastbarkeit des Rohrbeckweges für zusätzliche Verkehrsströme geprüft. Die Ergebnisse des Verkehrskonzeptes werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 4

- Schreiben v. 19.06.2017

 

Anregung/Bedenken:

(Das Schreiben wird inhaltlich vollständig wiedergegeben)

 

Beitrag

Ich bitte bei der Planung des Straßennetzes zu berücksichtigen das der Durchgangsverkehr zu den ursprünglichen Bauabschnitten 1-3 sowie zum Golf- und Sportplatz der sich momentan auf Osterkamp, Gutsstraße und Poststraße verteilt, künftig nicht über den Rohrbeckweg verläuft. Hierfür schlage ich vor, die Durchfahrt an der in den Dateianhang markierten Bereich für den Durchgangsverkehr zu sperren und lediglich für Radfahrer und Fussgänger freizugeben.

 

plan_beteiligung_33_T_BartelNr

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 4:

 

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 5

- Schreiben v. 20.06.2017

 

Anregung/Bedenken:

(Das Schreiben wird inhaltlich vollständig wiedergegeben)

 

Zuerst einmal muss ich sagen, das die Machbarkeitsstudie sehr detailliert und umfangreich gemacht ist, meinen Respekt dafür !!

 

Aber für mich als Rethmaraner sind noch einige Dinge unklar:

 

Warum soll die Zufahrt zum Baugebiet Rethmar West so kompliziert wie auf der Seite 47 beschrieben entlang des ehemaligen Bundessortenamtes erfolgen, wobei dort noch Gebäude abgerissen werden müssten mir als unbedarften Laien erscheint die Variante Nord2 doch viel sinnvoller  ( oder  glaubt  jemand,  das  viele  neue Anwohner  direkt  in  den  Bodering  fahren  wollen ).

 

Wichtig scheint für mich doch zu sein, den ganzen Baustellen Verkehr während der Bauzeit von meist grossen LKWs so weit wie möglich aus dem Ort herauszuhalten und so scheint es mir doch am praktikabelsten zu sein.

 

Leider wird nichts über die voraussichtlichen Grundstückskosten ausgesagt. Zwar sollen die Grundstücke nicht kleiner als 500m² werden, das ist auch sinnvoll, aber bei Grössen von 800 bis 1000 m² gehen gerade bei jungen Familien  ( mit nur einem Verdiener ) shr schnell die finanziellen Mittel aus.

 

Weiterhin wäre es interessant zu wissen, wie die Vermarktung erfolgen soll, direkt von der Stadt Sehnde oder über einen Investor ( über den es in aller Regel meist teuer wird ).

 

Um zum Schluss leider unvermeidlich das Verkehrskonzept. Die Anbindung an die B65 macht nur dann wirklich Sinn, wenn endlich auch eine Ortsumfahrung  ( die ja leider aus mir völlig unverständlichen Gründen von Ortsrat abgelehnt worden ist ) realisiert wird.

 

Gerade an Tagen wie heute, an dem die A2 mal wieder gesperrt ist, ist es fast unmöglich, auf die b65 auf zu fahren oder diese zu queren.

 

Zu Rethmar Ost, ist es nicht so ( wie es kürzlich auch in der HAZ stand ) das diese Baugebiet obsolet ist, weil die Parteien sich darüber total zerstritten haben???

 

Über eine Antwort auf meine Fragen würde ich mich sehr freuen und bin auch jederzeit zu einem persönlichen Gespräch dazu bereit.

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 5:

 

Zufahrt zum Baugebiet Rethmar West / Anbindungsvarianten

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dargestellt. Die Vor- und Nachteile der beiden in der Machbarkeitsstudie dargestellten Anbindungsvarianten werden im Rahmen eines beauftragten Verkehrsgutachtens vertiefend untersucht. Dabei wird neben den verkehrstechnischen Aspekten auch die Nachnutzungsmöglichkeiten der Gebäude auf dem ehemaligen Gelände des Bundessortenamtes zu berücksichtigen sein.

 

Baustellenverkehr

Die Stadt Sehnde ist bestrebt, den Baustellenverkehr so weit wie möglich aus dem Ort herauszuhalten. Die Bedingungen dafür sind günstig, da das geplante Baugebiet direkt an der B 65 und am Ortsrand liegt. Für den Baustellenverkehr innerhalb des Änderungsbereichs stehen die befestigten Wege des Bundessortenamtes zur Verfügung, die bis zum Friedhof führen.

 

Grundstückskosten

Die Ortschaft Rethmar zeichnet sich durch großzügig geschnittene Grundstücke und eine entsprechend gute Durchgrünung aus. Damit sich das geplante Wohngebiet in das bestehende Ortsbild einfügt, sollen die Grundstücke nicht kleiner als 500 m² werden. Die Machbarkeitsstudie sieht Grundstücksgrößen zwischen 500 m² bis 900 m² vor, um Grundstücke für eine möglichst breite Käuferschicht anbieten zu können.

 

Vermarktung

Es ist vorgesehen, die Vermarktung sowohl direkt durch die Stadt als auch durch Dritte durchzuführen. Die Anteile werden im Rahmen der weiteren Beratungen und der Konkretisierung der Planung noch festgelegt.

 

Anbindung an die B 65

Die Haupterschließung des geplanten Wohngebietes kann nur über die B 65 erfolgen, damit das im Ort bestehende Verkehrsnetz so gering wie möglich belastet wird. Die Verkehrsplanung für das geplante Baugebiet kann aus zeitlichen Gründen nicht von einer Entscheidung für eine Ortsumfahrung abhängig gemacht werden.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 6

- Schreiben v. 20.06.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 6:

 

Anbindung des Neubaugebietes an den Rohrbeckweg / Belastung des Rohrbeckweges

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 7

- Schreiben v. 28.06.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 7:

 

Kapazitäten der bestehenden Infrastruktur

Die Kapazitäten der Kindertagesstätten und Kindergärten werden geprüft. Im Rahmen der auf die Flächennutzungsplanänderung folgenden Planungsschritte ist sicher zu stellen, dass die Siedlungsentwicklung an die Kapazitäten der örtlichen Infrastruktur angepasst wird und diese nicht überfordert.

 

Baustellenverkehr

Die Stadt Sehnde ist bestrebt, den Baustellenverkehr so weit wie möglich aus dem Ort herauszuhalten. Die Bedingungen dafür sind günstig, da das geplante Baugebiet direkt an der B 65 und am Ortsrand liegt. Für den Baustellenverkehr innerhalb des Änderungsbereichs stehen die befestigten Wege des Bundessortenamtes zur Verfügung, die bis zum Friedhof führen.

 

Die Hinweise der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 8

- Schreiben v. 28.06.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 8:

 

Kapazitäten der bestehenden Infrastruktur

Die Kapazitäten der Kindertagesstätten und Kindergärten werden geprüft. Im Rahmen der auf die Flächennutzungsplanänderung folgenden Planungsschritte ist sicher zu stellen, dass die Siedlungsentwicklung an die Kapazitäten der örtlichen Infrastruktur angepasst wird und diese nicht überfordert.

 

Die Versorgung der Stadt Sehnde mit Kinderärzten liegt außerhalb des Handlungsspielraumes der Stadt. Der Bedarfsplan für (Kinder-)Ärzte wird von der Kassenärztlichen Vereinigung aufgestellt.

 

Die Hinweise der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 9

- Schreiben v. 05.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 9:

 

Anbindung des Neubaugebietes an den Rohrbeckweg und das Backhausfeld/Friedhof

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet.

 

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde entlang des Friedhofs aus mehren Gründen eine schmale Fahrbahn mit Einbahnstraßenregelung bevorzugt: aufgrund der geringen nutzbaren Breite des Weges am Friedhof konnte durch den Verzicht auf Begegnungsverkehr die Errichtung von Stellplätzen ermöglicht werden. Weiterhin wird mit der Einbahnstraßenregelung eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs erreicht.

 

Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 10

- Schreiben v. 06.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 10:

 

Anbindung des geplanten Wohngebietes

Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes wird jedoch zunächst nur die Hauptanbindung an die B 65 dargestellt. Weitere Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept erstellt, das die Anbindungsvarianten der Machbarkeitsstudie unter Berücksichtigung der Belastbarkeit des vorhandenen Straßennetzes und damit auch des Rohrbeckweges und des Weges am Friedhof überprüft. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet.

 

Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

 

Belastung der Nachbarschaft

Die mit dem geplanten Baugebiet verbundenen Belastungen der Nachbarschaft werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplans ermittelt. Das Büro PGV, das mit dem Verkehrsgutachten beauftragt ist, hat vorab für den nördlichen Bauabschnitt 428 Fahrten pro Tag, für den mittleren 224 und für das südliche Baugebiet 381 Fahrten pro Tag ermittelt. In Anbetracht einer anzunehmenden Verteilung der Fahrbewegungen auf drei Anbindungen ist davon auszugehen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 mit dem Ziel gesunder Wohnverhältnisse für die Nachbarschaft eingehalten werden können.

 

Die Ortschaft Rethmar befindet sich in einem aus lufthygienischer Sicht gering belasteten Siedlungsraum. Die Gefahr einer kritischen lufthygienischen Belastung der Nachbarschaft in Form von Staub- und Schadstoffen durch eine Zunahme des Kfz-Verkehrs ist in Anbetracht der o. g. Zahlen nicht zu erwarten.

 

 

Artenschutz

Im Rahmen der städtebauliche Machbarkeitsstudie „Rethmar 2030 - Ortserweiterung West und Ost“ (planerzirkel, Hildesheim 2017) erfolgte eine erste faunistische Kartierung und Potenzialabschätzung durch das Büro Pudwill (11/2016). Diese Untersuchung wurde im Jahr 2017 durch weitere Kartierungen im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes ergänzt. Inzwischen liegt der „Faunistische Fachbeitrag zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Rethmar“ (Pudwill 11/2017) vor. Dieser ist dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung als Anlage beigefügt.

 

Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen wurden die Arten/Artengruppen Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse, Amphibien und Heuschrecken erfasst. Die Ergebnisse werden auf Ebene der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt und entsprechende Kompensationsmaßnahmen festgelegt.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 11

- Schreiben v. 09.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 11:

 

Zu 1 Grundstücksgrößen

Im Rahmen interfraktioneller Sitzungen wurde die Mindestgrundstücksgröße auf 500 m² festgelegt, um eine maßvolle Verdichtung zu erzielen. Entsprechend dieser Vereinbarung stellt die Machbarkeitsstudie Grundstücksgrößen von 500 m² bis 900 m² dar. Ziel ist es, innerhalb des gesamten Neubaugebietes Grundstücke unterschiedlicher Größen für unterschiedliche Käuferkreise anbieten zu können. Bei der Festlegung der Grundstücksgrößen werden die bestehende Siedlungsstruktur und die vorhandenen Grundstücksgrößen mit dem Ziel einer Harmonisierung beachtet.

 

Zu 2 Anbindung des geplanten Wohngebietes

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

Zu 3 Fußweg

Die Machbarkeitsstudie bildet den städtebaulichen Rahmen für die Siedlungsentwicklung am Ortsrand von Rethmar und stellt die Grundlage für die Darstellung der Nutzungen der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes dar. Der Flächennutzungsplan wiederum stellt die von der Stadt Sehnde beabsichtigte Bodennutzung in den Grundzügen dar und ist nicht parzellenscharf. Die Planung von Fuß- und/oder Radwegen erfolgt nicht auf Ebene des Flächennutzungsplanes, sondern auf den nachfolgenden Planungsebenen.

 

Der städtebauliche Vorentwurf der Machbarkeitsstudie nimmt die schmale randliche Grünfläche nordwestlich am Baugebiet Gänsekamp darstellerisch mit auf. Diese Grünfläche befindet sich jedoch außerhalb des Geltungsbereiches der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes. Sie ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Sehnde dargestellt und im Bebauungsplan „Gänsekamp“ rechtsverbindlich festgesetzt. Mit der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes wird diese Grünfläche durch die daran angrenzende Darstellung einer Grünfläche geringfügig erweitert.

 

Mehr Grünflächen

Auf Ebene des Flächennutzungsplanes wird das Baugebiet Rethmar West in Grünflächen eingebettet. Die Änderungsplanung des Flächennutzungsplanes sieht zwei Grünachsen vor, die den bestehenden Ortskern mit der freien Landschaft verbinden sowie eine Ortsrandeingrünung zur offenen Landschaft. Die Grundstücke sind großzügig mit Größen zwischen 500 m² und 900 m² geplant, so dass eine lockere Bebauung entsteht. Insgesamt entsteht so ein durchgrüntes Baugebiet.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 12

- Schreiben v. 10.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 12:

 

Die Kapazitäten der Kindertagesstätten und Kindergärten werden geprüft. Im Rahmen der auf die Flächennutzungsplanänderung folgenden Planungsschritte ist sicher zu stellen, dass die Siedlungsentwicklung an die Kapazitäten der örtlichen Infrastruktur angepasst wird und diese nicht überfordert.

 

 

Die Hinweise der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 13

- Schreiben v. 10.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 13:

 

Rethmar Ost

Mit der Machbarkeitsstudie wurde ein Leitbild für die zukünftige Siedlungsentwicklung in Rethmar für einen längerfristigen Zeitraum erstellt. Die Machbarkeitsstudie zeigt parallel zur Siedlungsentwicklung von Rethmar West Entwicklungsmöglichkeiten für den östlichen Siedlungsrand von Rethmar auf. Die dafür erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes wurde jedoch zunächst zurückgestellt. Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft nur den westlichen Ortsrand von Rethmar und nicht das in der Machbarkeitsstudie ebenfalls dargestellte Konzept für den östlichen Ortsrand. Im Folgenden wird deshalb nur auf die Ausführungen zum Änderungsbereich „Rethmar West“ eingegangen.

 

 

Siedlungsentwicklung in Rethmar

Die Möglichkeit ein größeres Baugebiet innerhalb der Stadt Sehnde zu entwickeln war in Rethmar aufgrund der Flächenverfügbarkeit und der raumordnerischen Festlegung als „ländlich strukturierte Siedlung mit Ergänzungsfunktion Wohnen“ gegeben. Mit Ausnahme von Ilten ist in den übrigen kleineren Ortschaften von Sehnde die Siedlungsentwicklung auf die Eigenentwicklung begrenzt. Diese soll auch – sofern eine Flächenverfügbarkeit gegeben ist – in dem durch die Raumordnung vorgegebenen Rahmen umgesetzt werden. Insgesamt kann der prognostizierte Bedarf an Wohnbauflächen damit jedoch nicht gedeckt werden. 

 

Die Entwicklung des Baugebietes soll zeitlich gestaffelt in einzelnen Bauabschnitten erfolgen. Dadurch kann die Entwicklung des Baugebietes an die Nachfrage sowie an die Belastbarkeit der in Rethmar bestehenden Infrastruktur angepasst werden.

 

Verkehrserhöhung im südlichen Baugebiet von Rethmar

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

Die mit dem geplanten Baugebiet verbundenen Belastungen der Nachbarschaft werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplans ermittelt. Das Büro PGV, das mit dem Verkehrsgutachten beauftragt ist, hat vorab für den nördlichen Bauabschnitt 428 Fahrten pro Tag, für den mittleren 224 und für das südliche Baugebiet 381 Fahrten pro Tag ermittelt. In Anbetracht einer anzunehmenden Verteilung der Fahrbewegungen auf drei Anbindungen ist davon auszugehen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 mit dem Ziel gesunder Wohnverhältnisse für die Nachbarschaft eingehalten werden können.

 

 

Festgesetzte randliche Grünfläche Bebauungsplan „Gänsekamp“

Der städtebauliche Vorentwurf der Machbarkeitsstudie nimmt die schmale randliche Grünfläche nordwestlich am Baugebiet Gänsekamp darstellerisch mit auf. Diese Grünfläche befindet sich jedoch außerhalb des Geltungsbereiches der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes. Sie ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Sehnde dargestellt und im Bebauungsplan „Gänsekamp“ rechtsverbindlich festgesetzt. Mit der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes wird diese Grünfläche durch die daran angrenzende Darstellung einer Grünfläche geringfügig erweitert.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 14

- Schreiben v. 10.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 14:

 

Anbindung des geplanten Baugebietes

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

 

Belastung des südlichen Baugebietes

Die mit dem geplanten Baugebiet verbundenen Belastungen der Nachbarschaft werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplans ermittelt. Das Büro PGV, das mit dem Verkehrsgutachten beauftragt ist, hat vorab für den nördlichen Bauabschnitt 428 Fahrten pro Tag, für den mittleren 224 und für das südliche Baugebiet 381 Fahrten pro Tag ermittelt. In Anbetracht einer anzunehmenden Verteilung der Fahrbewegungen auf drei Anbindungen ist davon auszugehen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 mit dem Ziel gesunder Wohnverhältnisse für die Nachbarschaft eingehalten werden können.

 

Die Ortschaft Rethmar befindet sich in einem aus lufthygienischer Sicht gering belasteten Siedlungsraum. Die Gefahr einer kritischen lufthygienischen Belastung der Nachbarschaft in Form von Staub- und Schadstoffen durch eine Zunahme des Kfz-Verkehrs ist in Anbetracht der o. g. Zahlen nicht zu erwarten.

 

 

Baustellenverkehr

Die Stadt Sehnde ist bestrebt, den Baustellenverkehr so weit wie möglich aus dem Ort herauszuhalten. Die Bedingungen dafür sind günstig, da das geplante Baugebiet direkt an der B 65 und am Ortsrand liegt. Für den Baustellenverkehr innerhalb des Änderungsbereichs stehen die befestigten Wege des Bundessortenamtes zur Verfügung, die bis zum Friedhof führen.

 

 

Anbindung über den Weg am Friedhof

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde entlang des Friedhofs aus mehren Gründen eine schmale Fahrbahn mit Einbahnstraßenregelung bevorzugt: aufgrund der geringen nutzbaren Breite des Weges am Friedhof konnte durch den Verzicht auf Begegnungsverkehr die Errichtung von Stellplätzen ermöglicht werden. Weiterhin wird mit der Einbahnstraßenregelung eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs erreicht. Das Verkehrskonzept untersucht und bewertet ebenfalls die verschiedenen Möglichkeiten dieser Anbindung.

 

 

Fuß- Radwegverbindung über Amalienhof

Eine Fuß- und Radwegeverbindung vom geplanten Baugebiet in den Ortskern über den Amalienhof ist wünschenswert. Eine Umsetzbarkeit ist im Rahmen der nachfolgenden Planungsebenen zu prüfen.

 

Kapazitäten der bestehenden Infrastruktur

Die Kapazitäten der Kindertagesstätten und Kindergärten werden geprüft. Im Rahmen der auf die Flächennutzungsplanänderung folgenden Planungsschritte ist sicher zu stellen, dass die Siedlungsentwicklung an die Kapazitäten der örtlichen Infrastruktur angepasst wird und diese nicht überfordert.

 

Größe des geplanten Baugebietes

Die Möglichkeit ein größeres Baugebiet innerhalb der Stadt Sehnde zu entwickeln war in Rethmar aufgrund der Flächenverfügbarkeit und der raumordnerischen Festlegung als „ländlich strukturierte Siedlung mit Ergänzungsfunktion Wohnen“ gegeben. Mit Ausnahme von Ilten ist in den übrigen kleineren Ortschaften von Sehnde die Siedlungsentwicklung auf die Eigenentwicklung begrenzt. Diese soll auch – sofern eine Flächenverfügbarkeit gegeben ist – im durch die Raumordnung vorgegebenen Rahmen umgesetzt werden. Insgesamt kann der prognostizierte Bedarf an Wohnbauflächen damit jedoch nicht gedeckt werden. 

 

Die Entwicklung des Baugebietes soll zeitlich gestaffelt in einzelnen Bauabschnitten erfolgen. Dadurch kann die Entwicklung des Baugebietes an die Nachfrage sowie an die Belastbarkeit der in Rethmar bestehenden Infrastruktur angepasst werden.

 

Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Geschosshöhe und Örtlichen Bauvorschriften werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) festgesetzt und nicht im Rahmen der Flächennutzungsplanung.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 15

- Schreiben v. 11.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 15:

 

Anbindung des geplanten Baugebietes

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

Baulicher Zustand Rohrbeckweg

Der bauliche Zustand des Rohrbeckweges ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens. Die Hinweise werden an die zuständige Fachbehörde der Stadt Sehnde weiter geleitet.

 

Anbindung des Baugebietes Rethmar-Süd

Die Anbindung des Baugebietes Rethmar-Süd ist nicht Gegenstand der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes. Warum das Logo für das Baugebiet Rethmar Süd drei Querstraßen enthält, kann von hier nicht beurteilt werden. Die Machbarkeitsstudie, die als Grundlage für das Baugebiet Rethmar Süd dient, zeigt zwei Querstraßen auf.

 

Anliegerstraße

Gemeint ist, dass die Anbindung des geplanten Baugebietes an den Rohrbeckweg als untergeordnete Anbindung für das Baugebiet betrachtet wird.

Nähere Ausführungen zur Belastbarkeit des Rohrbeckwegs als Anbindung sind dem noch nicht fertig gestellten Verkehrskonzept zu entnehmen (s. o.).

 

Brutrevier Feldlerche

Die Möglichkeit ein größeres Baugebiet innerhalb der Stadt Sehnde zu entwickeln war in Rethmar aufgrund der Flächenverfügbarkeit und der raumordnerischen Festlegung als „ländlich strukturierte Siedlung mit Ergänzungsfunktion Wohnen“ gegeben. Mit Ausnahme von Ilten ist in den übrigen kleineren Ortschaften von Sehnde die Siedlungsentwicklung auf die Eigenentwicklung begrenzt. Diese soll auch – sofern eine Flächenverfügbarkeit gegeben ist – in dem durch die Raumordnung vorgegebenen Rahmen umgesetzt werden. Insgesamt kann der prognostizierte Bedarf an Wohnbauflächen damit jedoch nicht gedeckt werden. 

 

Die innerhalb des Baugebietes geplanten Grünflächen sind für eine Kompensation der Brutreviere der Feldlerche zu dicht an der Bebauung und an vertikalen Strukturen und deshalb nicht geeignet. 

 

Artenschutz

Im Rahmen der städtebauliche Machbarkeitsstudie „Rethmar 2030 - Ortserweiterung West und Ost“ (planerzirkel, Hildesheim 2017) erfolgte eine erste faunistische Kartierung und Potenzialabschätzung durch das Büro Pudwill (11/2016). Diese Untersuchung wurde im Jahr 2017 durch weitere Kartierungen im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes ergänzt. Inzwischen liegt der „Faunistische Fachbeitrag zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Rethmar“ (Pudwill 11/2017) vor. Dieser ist dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung als Anlage beigefügt.

 

Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen wurden die Arten/Artengruppen Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse, Amphibien und Heuschrecken erfasst. Die Ergebnisse werden auf Ebene der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt und entsprechende Kompensationsmaßnahmen festgelegt.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 16

- Schreiben v. 11.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 16:

 

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 17

- Schreiben v. 12.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 17:

 

Rethmar Ost

Die beauftragte Machbarkeitsstudie beinhaltet die Untersuchung und die Darstellung einer Ortserweiterung im Osten und Westen von Rethmar. Die Machbarkeitsstudie wurde über einen längeren Zeitraum erarbeitet und inhaltlich mit der Ortserweiterung im Osten und Westen in den politischen Gremien vorgestellt.

 

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft nur den westlichen Ortsrand von Rethmar und nicht das in der Machbarkeitsstudie ebenfalls dargestellte Konzept für den östlichen Ortsrand. Im Folgenden wird deshalb nur auf die Ausführungen zum Änderungsbereich „Rethmar West“ eingegangen.

 

Kapazitäten der bestehenden Infrastruktur

Die Kapazitäten der Kindertagesstätten und Kindergärten werden geprüft. Im Rahmen der auf die Flächennutzungsplanänderung folgenden Planungsschritte ist sicher zu stellen, dass die Siedlungsentwicklung an die Kapazitäten der örtlichen Infrastruktur angepasst wird und diese nicht überfordert.

 

Anbindung des Baugebietes an die B 65

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet.

 

Die Vor- und Nachteile der beiden in der Machbarkeitsstudie dargestellten Anbindungsvarianten werden im Rahmen eines beauftragten Verkehrsgutachtens vertiefend untersucht. Dabei werden neben den verkehrstechnischen Aspekten auch die Nachnutzungsmöglichkeiten der Gebäude auf dem ehemaligen Gelände des Bundessortenamtes berücksichtigt.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 18

- Schreiben v. 12.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 18:

 

Baulicher Zustand Eltz-Weg

Der bauliche Zustand des Eltz-Weges ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens. Die Hinweise werden an die zuständige Fachbehörde der Stadt Sehnde weiter geleitet.

 

Anbindung des Baugebietes über den Rohrbeckweg und Eltz-Weg

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 19

- Schreiben v. 12.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 19:

 

Siedlungsentwicklung in Rethmar

In der Stadt Sehnde besteht ein Bedarf an Wohnbauflächen, der nicht gedeckt werden kann.

 

Mit Ausnahme von Ilten und Rethmar ist in den übrigen kleineren Ortschaften von Sehnde die Siedlungsentwicklung auf die Eigenentwicklung begrenzt. Diese soll auch – sofern eine Flächenverfügbarkeit gegeben ist – in dem durch die Raumordnung vorgegebenen Rahmen umgesetzt werden. Insgesamt kann der prognostizierte Bedarf an Wohnbauflächen damit jedoch nicht gedeckt werden.

 

Die Möglichkeit ein größeres Baugebiet innerhalb der Stadt Sehnde zu entwickeln ist in Rethmar West aufgrund der Flächenverfügbarkeit und der raumordnerischen Festlegung der Ortschaft Rethmar als „ländlich strukturierte Siedlung mit Ergänzungsfunktion Wohnen“ gegeben.

 

Die Entwicklung des Baugebietes soll zeitlich gestaffelt in einzelnen Bauabschnitten erfolgen. Dadurch kann die Entwicklung des Baugebietes an die Nachfrage sowie an die Belastbarkeit der in Rethmar bestehenden Infrastruktur angepasst werden.

 

Anbindung des geplanten Wohngebietes

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 20

- Schreiben v. 12.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 20:

 

Artenschutz

Im Rahmen der städtebauliche Machbarkeitsstudie „Rethmar 2030 - Ortserweiterung West und Ost“ (planerzirkel, Hildesheim 2017) erfolgte eine erste faunistische Kartierung und Potenzialabschätzung durch das Büro Pudwill (11/2016). Diese Untersuchung wurde im Jahr 2017 durch weitere Kartierungen im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes ergänzt. Inzwischen liegt der „Faunistische Fachbeitrag zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Rethmar“ (Pudwill 11/2017) vor. Dieser ist dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung als Anlage beigefügt.

 

Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen wurden die Arten/Artengruppen Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse, Amphibien und Heuschrecken erfasst. Die Ergebnisse werden auf Ebene der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt und entsprechende Kompensationsmaßnahmen festgelegt.

 

Bebauung und Nutzungsstruktur

Der Flächennutzungsplan stellt als Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung der räumlichen Entwicklung die beabsichtigte Bodennutzung in den Grundzügen dar. Es erfolgt auf dieser Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung keine Festsetzung der Bauweise oder der Geschosshöhen oder die Festsetzung von Bäumen. Der Flächennutzungsplan dient der Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan), in deren Rahmen Bauweise, Geschosshöhe usw. verbindlich festgesetzt werden können.

 

Ziel ist es, für das künftige Wohngebiet eine der geplanten Nutzung angemessene Ausstattung mit Grün- und Freiflächen planungsrechtlich zu sichern, die den Bewohnern eine hohe Wohn- und Lebensqualität bietet. Dabei soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Ausnutzung der bebaubaren Flächen und den Ansprüchen einer ausreichenden Durchgrünung und Freiflächenversorgung geschaffen werden. Die erforderlichen internen sowie externen Grünflächen zum Ausgleich für den Verlust von Lebensräumen für Tierarten werden auf Ebene des Bebauungsplanes im Rahmen der Eingriffsermittlung festgestellt und entsprechende Maßnahmen festgesetzt. Während der Flächennutzungsplan die beabsichtigte Bodennutzung nur in den Grundzügen darstellt, erfolgt die parzellenscharfe Festsetzung der Grünflächen auf Ebene des Bebauungsplanes.

 

Die Straßengestaltung ist nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung sondern der nachfolgenden Planungsebenen.

 

Verkehrskonzept/Anbindung des Neubaugebietes

Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes wird lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dargestellt. Weitere Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

Baustellenverkehr

Die Stadt Sehnde ist bestrebt, den Baustellenverkehr so weit wie möglich aus dem Ort herauszuhalten. Die Bedingungen dafür sind günstig, da das geplante Baugebiet direkt an der B 65 und am Ortsrand liegt. Für den Baustellenverkehr innerhalb des Änderungsbereichs stehen die befestigten Wege des Bundessortenamtes zur Verfügung, die bis zum Friedhof führen.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 21

- Schreiben v. 13.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 21:

 

Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes wird nur die Hauptanbindung des geplanten Wohngebiets an die B 65 dargestellt. Weitere Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt.

 

Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 22

- Schreiben v. 13.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 22:

 

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 20

- Schreiben v. 13.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 23:

 

Zu 1, 2

Verkehrskonzept/Anbindung des Neubaugebietes

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

Zu 3

Bebauung / Örtliche Bauvorschriften

Der Flächennutzungsplan stellt als Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung der räumlichen Entwicklung die beabsichtigte Bodennutzung in den Grundzügen dar. Es erfolgt auf dieser Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung keine Festsetzung der Bauweise oder der Geschosshöhen oder die Festsetzung von Bäumen. Der Flächennutzungsplan dient der Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan), in deren Rahmen Bauweise, Geschosshöhe usw. verbindlich festgesetzt werden können.

 

Örtliche Bauvorschriften sowie sonstige Festsetzungen zur Gestaltung können erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geregelt werden. Die Hinweise zur Gestaltung des geplanten Wohngebietes werden zur Kenntnis genommen.

 

Zu 4

Gestalterisch wird mit dem Baugebiet „Rethmar West“ das bereits am südlichen Ortsrand mit den Wohngebieten „Kleiner Halbenacker“, „Schäferei“ und „Gänsekamp“ entwickelte Prinzip der ringförmigen Anordnung um das historische Zentrum mit Schloss und Gutshof weiter geführt. Die Wohnbauflächen in Rethmar West werden ebenfalls durch Grünachsen gegliedert.

 

Zu 5

Die Kapazitäten der Kindertagesstätten und Kindergärten werden geprüft. Im Rahmen der auf die Flächennutzungsplanänderung folgenden Planungsschritte ist sicher zu stellen, dass die Siedlungsentwicklung an die Kapazitäten der örtlichen Infrastruktur angepasst wird und diese nicht überfordert.

 

Zu 6

Die Reihenfolge der Entwicklung der einzelnen Bauabschnitte steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

 

Zu 7

Es ist Ziel der Stadt Sehnde, den Baustellenverkehr so weit wie möglich aus dem Ort herauszuhalten. Aufgrund der Lage des geplanten Baugebietes am Ortsrand und in Anbetracht der im Bereich der ehemaligen Anbauflächen bereits vorhandenen befestigten Wege sind die Rahmenbedingen dafür günstig. Die Hinweise zur Führung des späteren Baustellenverkehrs sind im Rahmen der Erschließungsplanung zu beachten.

 

Zu 8

Mit der Inanspruchnahme von Ackerflächen gehen Brutreviere für die Feldlerche verloren, die zu kompensieren sind. Die innerhalb des Änderungsbereiches geplanten Grünflächen bieten keine geeigneten Strukturen für Kompensationsflächen, so dass artgerechte Kompensationsflächen außerhalb des Änderungsbereiches zu suchen sind.

Zu 9

Eine Fuß- und Radwegeverbindung vom geplanten Baugebiet in den Ortskern über den Amalienhof ist wünschenswert. Eine Umsetzbarkeit ist im Rahmen der Erschließungsplanung zu prüfen.

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 24

- Schreiben v. 14.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 24:

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

 

 

Die Hinweise der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 25

- Schreiben v. 14.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 25:

 

Anbindung des geplanten Wohngebietes

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet.

 

Die Vor- und Nachteile der beiden in der Machbarkeitsstudie dargestellten Anbindungsvarianten an die B 65 werden im Rahmen des Verkehrsgutachtens ebenfalls vertiefend untersucht.

Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

 

Rethmar Ost

Mit der Machbarkeitsstudie wurde ein Leitbild für die zukünftige Siedlungsentwicklung in Rethmar für einen längerfristigen Zeitraum erstellt. Die Machbarkeitsstudie zeigt parallel zur Siedlungsentwicklung von Rethmar West Entwicklungsmöglichkeiten für den östlichen Siedlungsrand von Rethmar auf. Die dafür erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes wurde jedoch zunächst zurückgestellt. Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft nur den westlichen Ortsrand von Rethmar und nicht das in der Machbarkeitsstudie ebenfalls dargestellte Konzept für den östlichen Ortsrand. Auf die Hinweise zu dem Baugebiet Rethmar Ost wird deshalb nicht eingegangen.

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 26

- Schreiben v. 14.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 26:

 

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 27

- Schreiben v. 14.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 27:

 

Kapazitäten der bestehenden Infrastruktur

Die Kapazitäten der Kindertagesstätten und Kindergärten werden geprüft. Im Rahmen der auf die Flächennutzungsplanänderung folgenden Planungsschritte ist sicher zu stellen, dass die Siedlungsentwicklung an die Kapazitäten der örtlichen Infrastruktur angepasst wird und diese nicht überfordert.

 

Bestehender Bebauungsplan Gänsekamp

Der städtebauliche Vorentwurf der Machbarkeitsstudie nimmt die im B-Plan „Gänsekamp“ festgesetzte randliche Grünfläche darstellerisch mit auf. Diese Fläche befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes. Sie ist im Bebauungsplan „Gänsekamp“ rechtsverbindlich festgesetzt. Eine andere Nutzung ist ohne Änderung des Bebauungsplanes nicht zulässig.

 

Verkehrskonzept

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

Festsetzungen wie z. B. Begrünungen zur den Erschließungswegen können erst auf Ebene des Bebauungsplanes erfolgen. Die Hinweise zur Gestaltung der geplanten Straße werden zur Kenntnis genommen.

 

Fuß- Radwege

Die Machbarkeitsstudie bildet den städtebaulichen Rahmen für die Siedlungsentwicklung am Ortsrand von Rethmar und stellt die Grundlage für die Darstellung der Nutzungen der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes dar. Der Flächennutzungsplan wiederum stellt die von der Stadt Sehnde beabsichtigte Bodennutzung in den Grundzügen dar und ist nicht parzellenscharf. Die Planung von Fuß- und/oder Radwegen erfolgt nicht auf Ebene des Flächennutzungsplanes, sondern auf den nachfolgenden Planungsebenen. Die Hinweise zur Führung der Fuß- und Radwege werden zur Kenntnis genommen.

 

Entfernung der Gehölze im Bereich der ehemaligen Anbauflächen des Bundessortenamtes

Das Bundessortenamt wurde vom Verpächter der Fläche aufgefordert, den ursprünglichen Zustand „Ackerland“ wieder herzustellen. Das Bundessortenamt war daher bei Standortaufgabe verpflichtet, die Gehölze zu entfernen.

 

Bei den entfernten Apfelbäumen handelt es sich vorwiegend um Zierapfelbäume entlang der großen Halle. Sie gehörten vor längerer Zeit zu einer Prüffläche des Bundessortenamtes.

 

Auf der nachfolgenden Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird die Ausgestaltung der Grünflächen näher bestimmt. Hierbei erfolgt eine Ein- und Durchgrünung der Wohnbauflächen mit Gehölzpflanzungen.

 

Biotoptypenkartierung

Die Machbarkeitsstudie stellt eine Vorab-Einschätzung der Flächen dar, die im Rahmen der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes vertieft wurde. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wurden inzwischen eine Biotoptypenkartierung sowie eine faunistische Kartierung durchgeführt. Die Gutachten werden den Auslegungsunterlagen zur FNP-Änderung beigefügt.

 

Gemäß der Biotoptypenkartierung (planerzirkel 08/2017) werden im Geltungsbereich der FNP-Änderung rd. 3 ha als Grünland bewirtschaftet. Die Kartierung führt hierzu aus:

 

„Insgesamt befinden sich im Plangebiet 4 verschiedene Grünlandschläge, die als Wiese oder evtl. auch als Mähweide genutzt werden.

 

Entsprechend dem Kartierschlüssel (v. Drachenfels 2016) ist für die Einordnung des Grünlands die Artenzusammensetzung entscheidend, nicht die aktuelle Intensität der Nutzung. Dementsprechend ist z.B. auch relativ extensiv genutztes Grünland als Artenarmes Intensivgrünland anzusprechen, wenn die Standorte nährstoffreich sind und typische Arten des Intensivgrünlands dominieren.“

 

Im Ergebnis sind zwei Grünlandschläge (Grünland am Gänsekamp, Grünland südlich der Donau) als Artenarmes Extensivgrünland trockener Mineralböden (GET) mit der Wertstufe III eingestuft worden. Die Grünländer östlich des Friedhofs sowie am Regenrückhaltebecken wurden als Artenarmes Intensivgrünland trockener Mineralböden (GIT, Wertsufe II) kartiert.

 

Eine kleine Fläche im direkten Anschluss an die Wohn- und Gartenbereiche des Wohngebietes 'Schäferei'. wird als Standweide für die Haustierhaltung (Pony, Schafe) genutzte. Sie wurde als Sonstige Weidefläche (GW, Wertstufe I) kartiert.

 

Nähere Angaben zu den Grünländern befinden sich in der Biotoptypenkartierung im Anhang der Begründung zur FNP-Änderung.

 

Der faunistischer Fachbeitrag (Pudwill, 11/2017) konnte auf allen Grünlandflächen südlich der Donau als wertgebende Tierart den Wiesen-Grashüpfer Chortippus dorsatus (RL Nds. 3, Regionale RL Nds. Hügel- und Bergland 2) nachweisen.

 

Die Ergebnisse werden im Rahmen der Eingriffsregelung in den nachfolgenden Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt.

 

 

Vergrößerung der Grünflächen

Ziel ist es, für das künftige Wohngebiet eine der geplanten Nutzung angemessene Ausstattung mit Grün- und Freiflächen planungsrechtlich zu sichern, die den Bewohnern eine hohe Wohn- und Lebensqualität bietet. Dabei soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Ausnutzung der bebaubaren Flächen und den Ansprüchen einer ausreichenden Durchgrünung und Freiflächenversorgung geschaffen werden. Die erforderlichen internen sowie externen Grünflächen zum Ausgleich für den Verlust von Lebensräumen für Tierarten werden auf Ebene des Bebauungsplanes im Rahmen der Eingriffsermittlung festgestellt und entsprechende Maßnahmen festgesetzt. Während der Flächennutzungsplan die beabsichtigte Bodennutzung nur in den Grundzügen darstellt, erfolgt die parzellenscharfe Festsetzung der Grünflächen auf Ebene des Bebauungsplanes.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 28

- Schreiben v. 14.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 28:

 

Verkehrskonzept / Anbindung Rohrbeckweg

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

Maßnahmen Baugebiet Gänsekamp

Die Umsetzung der im Bebauungsplan Gänsekamp festgesetzten Maßnahmen ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bauleitplanverfahrens. Die Hinweise werden an die zuständige Fachbehörde der Stadt Sehnde weiter geleitet und geprüft.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 29

- Schreiben v. 12.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 29:

 

Siedlungsentwicklung in Rethmar

In der Stadt Sehnde besteht ein Bedarf an Wohnbauflächen, der nicht gedeckt werden kann. Die Nachfrage nach Baugebieten ist weitaus größer, als das Angebot.

 

Mit Ausnahme von Ilten und Rethmar ist in den übrigen kleineren Ortschaften von Sehnde die Siedlungsentwicklung auf die Eigenentwicklung begrenzt. Diese soll auch – sofern eine Flächenverfügbarkeit gegeben ist – in dem durch die Raumordnung vorgegebenen Rahmen umgesetzt werden. Insgesamt kann der prognostizierte Bedarf an Wohnbauflächen damit jedoch nicht gedeckt werden.

 

Die Entwicklung des Baugebietes „Keramische Hütte“ wird weiter fortgeführt.

 

Die Möglichkeit ein größeres Baugebiet innerhalb der Stadt Sehnde zu entwickeln ist in Rethmar West aufgrund der Flächenverfügbarkeit und der raumordnerischen Festlegung der Ortschaft Rethmar als „ländlich strukturierte Siedlung mit Ergänzungsfunktion Wohnen“ gegeben.

 

Die Entwicklung des Baugebietes soll zeitlich gestaffelt in einzelnen Bauabschnitten erfolgen. Dadurch kann die Entwicklung des Baugebietes an die Nachfrage sowie an die Belastbarkeit der in Rethmar bestehenden Infrastruktur angepasst werden.

 

Alternativen für eine Inanspruchnahme landwirtschaftlicher für die geplante Siedlungsentwicklung sind in der Stadt Sehnde nicht gegeben.

 

Erschließung

Die Planung des Neubaugebietes erfolgt in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Sehnde, die für die Abwasserbeseitigung zuständig sind.

 

Kapazitäten der bestehenden Infrastruktur

Die Kapazitäten der Kindertagesstätten und Kindergärten werden geprüft. Im Rahmen der auf die Flächennutzungsplanänderung folgenden Planungsschritte ist sicher zu stellen, dass die Siedlungsentwicklung an die Kapazitäten der örtlichen Infrastruktur angepasst wird und diese nicht überfordert.

 

Klimaschutz

Maßnahmen zum Klimaschutz, wie die Berücksichtigung, dass die künftige Bebauung ideal für eine Solarnutzung (Nord-Süd-Ausrichtung der Hauptdachflächen) ausgerichtet werden kann, können erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt werden.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 30

- Schreiben v. 13.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 30:

 

Umsetzung der im Bebauungsplan Gänsekamp festgesetzten Grün- und Maßnahmenflächen

Die Umsetzung der im Bebauungsplan Gänsekamp festgesetzten Maßnahmen ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bauleitplanverfahrens. Die Hinweise werden an die zuständige Fachbehörde der Stadt Sehnde weiter geleitet und geprüft.

 

Überplanung von Grünflächen durch die Machbarkeitsstudie

Die Machbarkeitsstudie stellt die Grundlage für eine Siedlungsentwicklung in der Ortschaft Rethmar für die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung dar. Der städtebauliche Vorentwurf der Machbarkeitsstudie dient als Grundlage für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und als Vorplanung für den städtebaulichen Entwurf auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird die Anbindung an den Rohrbeckweg verbindlich festgesetzt. Hierbei wird abgewogen, ob die Anbindung über die im B-Plan Gänsekamp festgesetzte Grünfläche führt, oder ob Alternativen gewählt werden.

 

Der städtebauliche Vorentwurf der Machbarkeitsstudie nimmt die schmale randliche Grünfläche nordwestlich am Baugebiet Gänsekamp darstellerisch mit auf. Diese Grünfläche befindet sich jedoch außerhalb des Geltungsbereiches der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes. Sie ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Sehnde dargestellt und im Bebauungsplan „Gänsekamp“ rechtsverbindlich festgesetzt. Mit der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes wird diese Grünfläche durch die daran angrenzende Darstellung einer Grünfläche geringfügig erweitert.

 

Die Planung von Fuß- und/oder Radwegen erfolgt nicht auf Ebene des Flächennutzungsplanes, sondern auf den nachfolgenden Planungsebenen.

 

Kapazitäten der bestehenden Infrastruktur

Die Kapazitäten der Kindertagesstätten und Kindergärten werden geprüft. Im Rahmen der auf die Flächennutzungsplanänderung folgenden Planungsschritte ist sicher zu stellen, dass die Siedlungsentwicklung an die Kapazitäten der örtlichen Infrastruktur angepasst wird und diese nicht überfordert.

 

Belastung des Rohrbeckweges

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die Belastbarkeit des Rohrbeckweges wird berücksichtigt. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

Grünflächen im geplanten Baugebiet

Ziel ist es, für das künftige Wohngebiet eine der geplanten Nutzung angemessene Ausstattung mit Grün- und Freiflächen planungsrechtlich zu sichern, die den Bewohnern eine hohe Wohn- und Lebensqualität bietet. Dabei soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Ausnutzung der bebaubaren Flächen und den Ansprüchen einer ausreichenden Durchgrünung und Freiflächenversorgung geschaffen werden. Die erforderlichen internen sowie externen Grünflächen zum Ausgleich für den Verlust von Lebensräumen für Tierarten werden auf Ebene des Bebauungsplanes im Rahmen der Eingriffsermittlung festgestellt und entsprechende Maßnahmen festgesetzt. Während der Flächennutzungsplan die beabsichtigte Bodennutzung nur in den Grundzügen darstellt, erfolgt die parzellenscharfe Festsetzung der Grünflächen auf Ebene des Bebauungsplanes.

Bauweise

Der Flächennutzungsplan stellt als Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung der räumlichen Entwicklung die beabsichtigte Bodennutzung in den Grundzügen dar. Es erfolgt auf dieser Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung keine Festsetzung der Bauweise oder der Geschosshöhen oder die Festsetzung von Bäumen. Der Flächennutzungsplan dient der Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan), in deren Rahmen Bauweise, Geschosshöhe usw. verbindlich festgesetzt werden können.

 

Anbindung an das Dorf

Die Überprüfung der möglichen Anbindungen des neuen Baugebietes werden in dem beauftragten Verkehrskonzept untersucht (s. o „Belastung des Rohrbeckweges“).

 

Anlage von Verkehrswegen

Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes wird zunächst nur die Hauptanbindung des geplanten Baugebietes an die B 65 dargestellt. Die Planung von Fuß- und/oder Radwegen erfolgt nicht auf Ebene des Flächennutzungsplanes, sondern auf den nachfolgenden Planungsebenen.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


Öffentlichkeit Schreiben Nr. 31

- Schreiben v. 07.07.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu Schreiben 31:

 

Belastung des Rohrbeckweges

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt lediglich die Hauptanbindung des Baugebietes an die B 65 dar. Weitere untergeordnete Anbindungen des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Dafür wird ein Verkehrskonzept vom Büro PGV erstellt. Das Verkehrskonzept untersucht die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten untergeordneten Anbindungen über den Weg am Friedhof und den Rohrbeckweg vertiefend. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten werden zudem die Fahrbewegungen ermittelt. Aus den Ergebnissen werden Strategien zur Anbindung des geplanten Wohngebietes an den bestehenden Ort abgeleitet. Die in der Stellungnahme in Bezug auf die Verkehrsplanung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken werden bei der Bearbeitung des Verkehrskonzeptes berücksichtigt.

 

Siedlungsentwicklung in Rethmar

In der Stadt Sehnde besteht ein Bedarf an Wohnbauflächen, der nicht gedeckt werden kann.

Mit Ausnahme von Ilten und Rethmar ist in den übrigen kleineren Ortschaften von Sehnde die Siedlungsentwicklung auf die Eigenentwicklung begrenzt. Diese soll auch – sofern eine Flächenverfügbarkeit gegeben ist – in dem durch die Raumordnung vorgegebenen Rahmen umgesetzt werden. Insgesamt kann der prognostizierte Bedarf an Wohnbauflächen damit jedoch nicht gedeckt werden.

 

Die Möglichkeit ein größeres Baugebiet innerhalb der Stadt Sehnde zu entwickeln und damit auch für einen längeren Zeitraum den prognostizierten Bedarf an Wohnbauflächen zu decken ist in Rethmar West aufgrund der Flächenverfügbarkeit und der raumordnerischen Festlegung der Ortschaft Rethmar als „ländlich strukturierte Siedlung mit Ergänzungsfunktion Wohnen“ gegeben.

 

Die Entwicklung des Baugebietes soll zeitlich gestaffelt in einzelnen Bauabschnitten erfolgen. Dadurch kann die Entwicklung des Baugebietes an die Nachfrage sowie an die Belastbarkeit der in Rethmar bestehenden Infrastruktur angepasst werden.

 

 

Die Hinweise und Anregungen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 


1.2 Eingaben aus der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB (TÖB-Beteiligung)

 

1. TÖB 075: Region Hannover

- Schreiben vom 31.07.2017

 

Anregung:

(Das Schreiben wird inhaltlich vollständig wiedergegeben)

 

Naturschutz:

Naturschutzfachliche Planungen oder Maßnahmen sind für das Plangebiet nicht eingeleitet oder vorgesehen.

Zu Vorkommen von Arten oder Biotopen mit besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung liegen keine Daten vor.

Die Regelungen des § 44 BNatSchG zum Artenschutz sind zu beachten.

Die Herstellung und naturnahe Gestaltung von Lärmschutzwällen und Regenwasserrückhaltebecken kann nicht die durch Bodenversiegelung verursachten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden funktional ausgleichen (vgl. Seite 34 der Städtebaulichen Machbarkeitsstudie).

 

 

Boden- und Grundwasserschutz:

Im Rahmen nachfolgender Baugenehmigungsverfahren auf dieser Fläche ist die Untere Bodenschutzbehörde der Region Hannover zu beteiligen.

 

 

Gewässerschutz:

Ein Plan mit differenzierter Darstellung der vorgesehenen Flächennutzungen im Plangebiet sowie eine entsprechende Begründung liegen nicht vor.

Zu der vorliegenden Machbarkeitsstudie für die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen in Rethmar können aus wasserbehördlicher Sicht keine Aussagen gemacht werden, da grundlegende Angaben zur Abwasserbeseitigung, zur Oberflächenentwässerung und zum Umgang mit dem Fließgewässer III. Ordnung („Donau“) fehlen.

Bei Berücksichtigung der allgemein bekannten wasserwirtschaftlichen Vorgaben, wie Drosselung der Niederschlagswassereinleitungen auf den natürlichen Gebietsabfluss und Freihaltung der Gewässerrandstreifen, bestehen aus wasserbehördlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Ausweisung von weiteren Wohnbauflächen.

 

 

Denkmalschutz:

Im Änderungsbereich befinden sich keine Baudenkmale.

Allerdings sind im Umfeld des Änderungsbereiches archäologische Fundstellen bekannt, die auf eine prähistorische und frühgeschichtliche Besiedlung dieses Gebietes schließen lassen.

Mit entsprechenden archäologischen Funden und Befunden ist zu rechnen.

 

Bei der Planung zukünftiger Bauvorhaben im Änderungsbereich ist somit folgendes zu berücksichtigen:

 

Sämtliche Erdarbeiten bedürfen grundsätzlich einer denkmalrechtlichen Genehmigung gemäß § 13 in Verbindung mit § 12 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz.

Diese kann verwehrt werden oder mit Auflagen verbunden sein.

 

 

Regionalplanung:

Grundlage für die raumordnerische Stellungnahme bilden das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) sowie das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) 2016 der Region Hannover (Satzungsbeschluss am 27.09.2016, Bekanntmachung voraussichtlich Anfang August) und das derzeit noch rechtsgültige RROP 2005.

 

Die Planung ist mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar.

Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sind gemäß § 4 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) Ziele der Raumordnung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen.

 

Böden mit einer hohen natürlichen Ertragsfähigkeit sollen vor weiterer Inanspruchnahme geschützt und für eine nachhaltige Landwirtschaft gesichert werden. Zum Schutz des Bodens als landwirtschaftliche Produktionsgrundlage werden im RROP Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft festgelegt.

Das Plangebiet liegt in einem Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft gemäß RROP 2005 bzw. in einem Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft gemäß RROP 2016.

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen so abgestimmt werden, dass diese Gebiete in ihrer Eignung und besonderen Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt werden (vgl. RROP 2005 Abschnitt D 3.2 Ziffer 02, RROP 2016 Abschnitt 3.2.1 Ziffer 02). Vorsorgegebiete bzw. Vorbehaltsgebiete sind als so genannte Grundsätze der Raumordnung zu berücksichtigen.

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

 

Naturschutz:

Die Hinweise und Anregen werden zur Kenntnis genommen. Die Regelungen des § 44 BNatSchG zum Artenschutz werden beachtet. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erfolgt eine artenschutzrechtliche Beurteilung des Plangebietes. Ein Zwischenbericht mit Ergebnissen der Kartierungen vom Frühjahr bis Herbst 2017 liegt vor und wird im Umweltbericht zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt.

 

 

Boden- und Grundwasserschutz:

Der Hinweis wird im Rahmen nachfolgender Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt.

 

 

Gewässerschutz:

Die Hinweise auf die allgemein bekannten wasserwirtschaftlichen Vorgaben und insbesondere auf die Drosselung der Niederschlagswassereinleitungen und die Freihaltung der Gewässerrandstreifen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

 

 

Denkmalschutz:

Die Anregungen und Hinweise bezüglich des Denkmalschutzes werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf die Genehmigungspflicht von Erdarbeiten gemäß § 13 in Verbindung mit § 12 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz wird in die Begründung mit aufgenommen.

 

 

Regionalplanung:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Der Hinweis auf das Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft gemäß RROP 2016 und dessen Berücksichtigung als so genannter Grundsatz der Raumordnung wird berücksichtigt.

 

 


2. TÖB 011: Bundesnetzagentur

- Schreiben vom 05.07.2017

 

Anregung:

(Das Schreiben wird inhaltlich vollständig wiedergegeben)

 

Sie haben die Bundesnetzagentur an dem o.g. Planverfahren beteiligt; dazu möchte ich im Zusammenhang mit einer evtl. Beeinträchtigung von Richtfunkstrecken auf Folgendes hinweisen:

 

Beeinflussungen von Richtfunkstrecken durch neue Bauwerke mit Bauhöhen unter 20 m sind nicht sehr wahrscheinlich. Die o.g. Planungen sehen zz. keine neuen Bauten vor. Da die Belange des Richtfunks durch die o.g. Planungen nicht berührt werden, erfolgt meinerseits keine weitere Bewertung.

 

Auf das Einholen von Stellungnahmen der Bundesnetzagentur zu Planverfahren mit geringer Bauhöhe ist im Kontext des Richtfunks bitte zu verzichten. Dies trifft auch Planungen zu, die noch keine Aussagen zur Bauhöhe treffen bzw. bei denen sich die vorhandene Bauhöhe nicht ändert. Wird dies nicht berücksichtigt, erfolgt zu entsprechenden Anfragen in der Regel keine Stellungnahme. Eine Ausnahme bilden Photovoltaikanlagen (ab einer Fläche von ca. 200 m²), da diese die Funkmessstationen der Bundesnetzagentur auch bei geringeren Bauhöhen stören können.

 

Bei Bauplanungen mit Höhen über 20 m benötigt die Bundesnetzagentur zur Erarbeitung einer Stellungnahme folgende Angaben bzw. Unterlagen:

 

*       Art der Planung

*       die geografischen Koordinaten des Baugebiets (NW- und SO-Werte in WGS 84)

*       Maß der baulichen Nutzung (Bauhöhe)

*       eine topografische Karte mit eingezeichnetem Baugebiet und Orientierungspunkten (keine Katasterkarten).

 

Zur Vereinfachung des Verfahrens richten Sie Anfragen zukünftig bitte per E-Mail an:

226.Postfach@BNetzA.de<mailto:226.Postfach@BNetzA.de>;

 

Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung  im Zusammenhang mit Richtfunkstrecken sowie ergänzende Hinweise stehen Ihnen auch auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Verfügung.

www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung<http://www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung>;.

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, insbesondere, dass die Belange des Richtfunks durch die Planung nicht berührt werden.

 

 


3. TÖB 081: Stadt Lehrte

- Schreiben vom 10.07.2017

 

Anregung:

(Das Schreiben wird inhaltlich vollständig wiedergegeben)

 

Mit Überraschung hat die Stadt Lehrte zur Kenntnis genommen, dass mit der o.g. Bauleitplanung für den Ortsteil Rethmar als ländlich struktuirierte Siedlung eine Siedlungserweiterung von über 17 ha mit einem Einwohnerzuwachs von bis zu 500 Einwohnern angestrebt wird.

 

In der vorliegenden Machbarkeitsstudie ist weder der Bedarf an einer so großen Zahl an zusätzlichen Wohneinheiten zweifelsfrei belegt, noch sind die Auswirkungen der Planung hinreichend dargestellt.

 

Ich bitte daher um die weitere Beteiligung im Verfahren.

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Im RROP 2016 ist Rethmar als „ländlich strukturierte Siedlungen mit Ergänzungsfunktion Wohnen“ festgelegt. Unter 2.1.4 02 der Begründung des RROP wird ausgeführt, dass für die als „ländlich strukturierte Siedlungen mit Ergänzungsfunktion Wohnen“ festgelegten Orte keine quantitative Obergrenze der zulässigen Siedlungsentwicklung innerhalb des 10-jährigen Geltungszeitraums des RROP festgeschrieben sind. Weiter heißt es, dass die Schaffung von Wohnstätten vorrangig dazu dienen sollen, die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen mittel- und längerfristig zu erhalten. Dabei stellt das RROP fest, dass „ländlich strukturierte Siedlungen mit Ergänzungsfunktion Wohnen“ mindestens über 2.500 Einwohnerinnen und Einwohner verfügen sollte, damit eine wirtschaftliche Tragfähigkeit kleiner Nahversorgungseinrichtungen gegeben ist. Rethmar hingegen verfügt nur über 1.960 Einwohner (Stand 2016). 

In der Entwurfsbegründung wird der Bedarf an zusätzlichen Wohneinheiten erläutert sowie die Auswirkungen der Planung dargestellt. Die Stadt Lehrte wird im weiteren Verfahren beteiligt.

 

 


4. TÖB 047: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

- Schreiben vom 10.07.2017

 

Anregung:

(Das Schreiben wird inhaltlich vollständig wiedergegeben)

 

Aus Sicht des Fachbereiches Bauwirtschaft wird zu o.g. Vorhaben wie folgt Stellung genommen:

Wasserlösliche Gesteine liegen im Untergrund des Planungsgebietes in so großer Tiefe, dass bisher kein Schadensfall bekannt geworden ist, der auf Verkarstung in dieser Tiefe zurückzuführen ist. Es besteht praktisch keine Erdfallgefahr (Gefährdungskategorie 1 gemäß Erlass des Niedersächsischen Sozialministers "Baumaßnahmen in erdfallgefährdeten Gebieten" vom 23.2.1987, AZ. 305.4 - 24 110/2 -). Auf konstruktive Sicherungsmaßnahmen bezüglich Erdfallgefahr kann daher bei Bauvorhaben im Planungsgebiet verzichtet werden.

Für die geotechnische Erkundung des Baugrundes sind die allgemeinen Vorgaben der DIN EN 1997-1:2014-03 mit den ergänzenden Regelungen der DIN 1054:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997-1/NA:2010-12 zu beachten. Der Umfang der geotechnischen Erkundung ist nach DIN EN 1997-2:2010-10 mit ergänzenden Regelungen DIN 4020:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997-2/NA:2010-12 vorgegeben. Vorabinformationen zum Baugrund können dem Internet-Kartenserver des LBEG (www.lbeg.niedersachsen.de) entnommen werden.

Diese Stellungnahme ersetzt keine geotechnische Erkundung des Baugrundes.

Weitere Anregungen oder Bedenken aus Sicht unseres Hauses bestehen unter Bezugnahme auf unsere Belange nicht.

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Der Hinweis auf die Gefährdungskategorie 1 gemäß Erlass des Niedersächsischen Sozialministers "Baumaßnahmen in erdfallgefährdeten Gebieten" wird in die Begründung mit aufgenommen.

 

 


5. TÖB 090: Üstra (Hannoversche Verkehrsbetriebe AG)

- Schreiben vom 28.07.2017

 

Anregung:

(Das Schreiben wird inhaltlich vollständig wiedergegeben)

 

Zum im Betreff genannten Verfahren geben wir hiermit unsere Stellungnahme ab.

 

Gegen die Änderung des Flächennutzungsplans haben wir keine generellen Einwände. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle aber einige Hinweise mitteilen.

ln der Machbarkeitsuntersuchung wird ab Seite 42 die Anbindung des neuen Wohngebietes an das bestehende Straßennetz in mehreren Varianten beschrieben. Die ÜSTRA ist hier mit der Buslinie 370 betroffen, die Ihren Fahrweg auf der B65 (Hauptstraße) hat. Die Anbindung über einen Knotenpunkt wird von uns an dieser Stelle eindeutig bevorzugt. Im Sinne eines gut funktionierenden ÖPNV-Angebotes im Ortsteil Rethmar bitten wir darum von Kreisverkehren an den Ortseinfahrten abzusehen. Kreisverkehre sind für den Busbetrieb nachteilig:

 

Wenn die Busse bei Einfahrt in den Kreisel die „Kreiselvorfahrt" beachten müssen und ggf. auch eine busgerechte Zeitlücke abwarten müssen, wird sich die Fahrzeit verlängern.

Bei Kreisverkehren und insbesondere bei Minikreisverkehren werden die Busse der üstra voraussichtlich die Mittelinsel, zumindest mit einigen Rädern, überfahren müssen. Dieses verursacht erhöhte Lärmemissionen und Erschütterungen und kann außerdem zu einem beschleunigten Verschleiß der Mittelinsel führen.

Kreisverkehre führen zu zusätzlichen Brems- und Anfahrvorgängen und zu einer unmittelbaren Folge von drei gegenläufigen Querbeschleunigungen im Fahrzeug: Rechtskurve bei Einfahrt, Linkskurve bei der Durchfahrt und erneute Rechtskurve bei der Ausfahrt. Der rasche und überlagerte Wechsel der Längs- und Querbeschleunigungen stellt für stehende Fahrgäste sowie für Fahrgäste mit Gepäck, Kinderwagen, Rollstuhl oder Fahrrad nicht nur eine besondere Belastung dar, sondern birgt auch erhebliche Sturzgefahren insbesondere für ältere oder mobilitätsbehinderte Fahrgäste.

 

Wir weisen allgemein darauf hin, dass der Betrieb der von der üstra betriebenen Buslinien durch

Bau- und Abrissmaßnahmen nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigt wird. Sollte eine

Beeinträchtigung unvermeidlich sein, bitten wir darum die üstra frühzeitig zu informieren.

 

Wir bitten darum die ÜSTRA an der weiteren Planung der Verkehrswege zur Erschließung des neuen

Wohngebietes frühzeitig zu beteiligen.

 

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Die Hinweise der ÜSTRA werden zur Kenntnis genommen. Die Anbindung an die B 65 wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitung festgelegt. Die ÜSTRA wird im Rahmen der weiteren Planung der Verkehrswege zur Erschließung des neuen Wohngebietes frühzeitig beteiligt.

 

 


6. TÖB 025: Ev.-luth. Kirchenkreisamt Burgdorfer Land

- Schreiben vom 27.07.2017

 

Anregung:

(Das Schreiben wird inhaltlich vollständig wiedergegeben)

 

1. Rethmar West:

Aus der Machbarkeitsstudie geht hervor, dass westlich des Friedhofs eine Wiese ohne Bebauungsplanung erkennbar ist.

 

Die Größe dieser Wiese würde für eine Erweiterung des Friedhofs in der Zukunft ausreichen. Sollte diese Fläche nicht als Erweiterungsmöglichkeit vorgesehen sein, müsste eine zukünftige Erweiterungsfläche im südlich angrenzenden Bereich Richtung Donau in gleicher Größe vorgesehen werden - siehe die im Plan rot markierte Fläche. (Vgl. S. 42 der o.g. Studie)

 

2. Rethmar Ost:

Sollte bei der Flächennutzungsplanung Rethmar Ost das Grundstück, welches in Besitz der Kirchengemeinde Rethmar ist, mit in die zukünftigen Planungen einbezogen werden, ist die Kirchengemeinde bereit, das Grundstück zu veräußern. Voraussetzung dafür ist, dass auch alle anderen von der Planung betroffenen Grundstückseigentümer der angrenzenden Grundstücke dem Verkauf ihrer Grundstücke zustimmen.

Im Auftrag des Kirchenvorstandes Rethmar bitten wir um Berücksichtigung der Einwände undgegebenenfalls Veränderung der Planung.

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

 

Rethmar West:

Im Rahmen der Erstellung des Entwurfes zur Flächennutzungsplanänderung wird die Fläche westlich des Friedhofs als Grünfläche dargestellt. Somit besteht für diese Fläche auch nach Änderung des Flächennutzungsplanes eine Erweiterungsmöglichkeit für den Friedhof, sofern eine Flächenverfügbarkeit gegeben ist.

 

Rethmar Ost:

Eine Siedlungserweiterung für Rethmar Ost war zwar Gegenstand der Machbarkeitsstudie, jedoch nicht Gegenstand der 42. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Sehnde.

 

 


7. TÖB 061: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

- Schreiben vom 03.08.2017

 

Anregung:

(Das Schreiben wird inhaltlich vollständig wiedergegeben)

 

durch das o.g. Vorhaben werden die Belange der in der Zuständigkeit des regionalen Geschäftsbereichs Hannover der NLStBV liegenden Bundesstraße B65 berührt.

 

Gegen den vorliegenden Plan bestehen grundsätzlich keine Bedenken, sofern weitere

Details, wie

die Beachtung der im Fernstraßengesetz festgesetzten Bauverbotszone mit all ihren Auflagen und das Zufahrts-/Zugangsverbot außerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrten;

die Einhaltung von verkehrsgerechten Sichtdreiecken an Einmündungen von Straßen und Zufahrten;

die verkehrsgerechte Ausbildung von Einmündungen neugeplanter Gemeindestraßen in die Bundesstraße;

die lärmschutzrechtliche Bestimmungen für die Plangebiete an der Bundesstraße

 

in der folgenden verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt werden.

 

Zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung habe ich von hier aus nichts hinzuzufügen. Da den Unterlagen anstelle der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zur o.g. F-Planänderung eine Ausfertigung der "städtebaulichen Machbarkeitsstudie Rethmar 2030 ... " beigefügt wurde, bitte ich für meine Akten die fehlenden Unterlagen in Papierform.

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Die Hinweise werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt. Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird für die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erstellt und in diesem Rahmen der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Papierform zugestellt.

 

 


8. TÖB 004: Avacon Netz GmbH/Avacon AG

- Schreiben vom 07.08.2017

 

Anregung:

(Das Schreiben wird inhaltlich vollständig wiedergegeben)

 

Im Bereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich ein Fernmeldekabel

(EC 206827) der Avacon Netz GmbH.

 

Die genaue Lage des Fernmeldekabels entnehmen Sie bitte dem beigefügten Lageplan.

 

Sollte unser Fernmeldekabel von Baumaßnahmen betroffen sein, bitten wir um rechtzeitige

Abstimmung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.

 

Ihr Ansprechpartner ist Herr Jens Nolte, Mobil: 0151 I 1220 2852.

 

Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Die Hinweise auf die Lage des Fernmeldekabels werden zur Kenntnis genommen. Der Bitte, die Avacon Netz GmbH im weiteren Verfahren zu beteiligen, wird gefolgt.

 

 


9. TÖB 095: Vodafone Kabel Deutschland GmbH

- Schreiben vom 27.07.2017

 

Anregung:

(Das Schreiben wird inhaltlich vollständig wiedergegeben)

 

Wir teilen Ihnen mit, dass die Vodafone Kabel Deutschland GmbH gegen die von Ihnen geplante Maßnahme keine Einwände geltend macht.

 

In Ihrem Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet werden wir dazu eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über unseren vorhandenen Leitungsbestand abgeben.

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH wird im Rahmen objektkonkreter Bauvorhaben um Leitungsauskunft gebeten.

 

 

 


Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für die 42. Änderung des Flächennutzungsplans die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

 

Rechtliche Auswirkungen:

Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung ausgewertet werden. Dafür sind Einzelblätter zu den längeren Schreiben beigefügt. Die Einzelblätter enthalten eine Wiedergabe der Schreiben und eine „Stellungnahme der Stadt“, in der angegeben ist, wie die Äußerungen im Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden. Der Beschluss zu den Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt.

Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

71.000,00 €

30.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

71.000,00 €

30.000,00 €

 

 


Anlage/n:

- 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Rethmar West“

- Begründung inkl. Umweltbericht zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans

- Anlage 1: Biotoptypenplan

- Anlage 2: Faunistischer Fachbeitrag

- Anlage 3: Verkehrskonzept

- Anlage 4: Städtebaulicher Entwurf

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich F42_Plan gesamt (1226 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich F42_Begründung_Umweltbericht (2401 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich F42_Anlage 1_Biotoptypenplan (2487 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich F42_Anlage 2_Faunistischer Fachbeitrag (2407 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich F42_Anlage 3_Verkehrskonzept (2266 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich F42_Anlage 4_Städtebaulicher Entwurf 3-2017 (3140 KB)