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Auszug - Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Ortsrates Rethmar
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat Rethmar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Gutshof Rethmar
Ort: Gutsstr. 15, 31319 Sehnde-Rethmar
2017/0220 Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird nach Vorlage abgestimmt.


Beschluss:
a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 214 „Vorwerks Garten“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Der Graben liegt außerhalb des Geltungsbereichs. Im Osten schließt der Geltungsbreich an die Baugebiete „Amalienhof“ und „Schäferei“ an. Im Südosten grenzt das Baugebiet „nskamp“ an den Geltungsbereich. Im und Südwesten und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der umliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en