Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Rethmar  

Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Rethmar
Gremium: Ortsrat Rethmar
Datum: Mi, 26.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:47 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Gutshof"
Ort: Gutsstr. 15, 31319 Sehnde-Rethmar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung    
Ö 3  
Bebauungsplan Nr. 212 "Bergfeld", 1. Änderung, mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0107  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Machbarkeitsstudie Siedlungsentwicklung Rethmar 2030 ohne Vorlage    
Ö 5  
42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0109  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen und östlichen Ortsrand des Ortsteiles Rethmar und grenzt südlich an die Hauptstraße (B 65).

Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Rethmar    DATUM: Mi, 26.04.2017    TOP: Ö 5
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:

1.Der Ortsrat Rethmar beschließt bei der weiteren Entwicklung Folgendes zu beachten:

 

Allgemein:

  • Die Erschließung der Baugebiete muss direkt von der B65 auch als Baustraße während der Erschließung erfolgen.
  • Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind in den Baugebieten bzw. in der Gemarkung Rethmar durchzuführen.
  • Zur Auflockerung des Straßenbildes sind Bauminseln und Bäume einzuplanen.
  • Die Maßnahmen sollen in mehreren Bauabschnitten in den nächsten 15 bis 20 Jahren moderat umgesetzt werden.

 

Östliches Baugebiet

  • Als Lärmschutz für die Wohnbebauung und um Wohnortnahes Arbeiten zu ermöglichen, sollen an der Hauptstraße Gewerbebetriebe angesiedelt werden.
  • Gegenüber dem Feuerwehrübungsplatz sind Parkplätze anzulegen. Dadurch wird die Parkplatzsituation im Osterkamp rund um die Schule verbessert.
  • Bei der Straßenplanung ist der Gehweg besonders zu berücksichtigen (Schulwegsicherung!)
  • An der Bushaltestelle „Vor dem Dorf“ ist eine Lichtsignalanlage zu installieren.

 

Westliches Baugebiet

  • Die Bebauung soll der vorhandenen Bebauung in Größe und Gestaltung angepasst werden.
  • Zusätzlich zur Erschließung über die Hauptstraße (B65) sollen Backhausfeld, Amalienhof (Nord und Süd) und der Rohrbeckweg für innerörtlichen Verkehr geplant werden.
  • Am Friedhof sind Parkmöglichkeiten zu schaffen.
  • Das Gelände des Bundessortenamtes ist in die Planungen einzubeziehen.
  • Eine Wertstoffsammelstelle soll errichtet werden.

 

Um einer zu rasanten Entwicklung vorzubeugen, ist die Entwicklung im Osten frühestens zu beginnen, wenn 50 % der Flächen im westlichen Bereich vermarktet sind.

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

 

2.Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen und östlichen Ortsrand des Ortsteiles Rethmar und grenzt südlich an die Hauptstraße (B 65).

Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 02.05.2017    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Antrag zur Änderung des Geltungsbereichs

Der westliche Teilbereich ist um zwei östlich angrenzende Flächen am Friedhof zu erweitern und der östliche Teilbereich ist aus dem Geltungsbereich herauszunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

3

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

2. Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans mit geänderten Geltungsbereich r den Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen des Ortsteiles Rethmar und grenzt südlich an die Hauptstraße (B 65).

Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

3

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 18.05.2017    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   
Ö 6  
Vergabe von Ortsratsmitteln    
Ö 7  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung