a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt der Beschluß zu d)
b)Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d)
c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)
d)Der Rat beschließt: Es ist beabsichtigt, das Flurstück 222/8 der Flur 6 Gemarkung
Rethmar, derzeitig als Teilfläche der Verkehrsfläche der Poststraße zur Größe von 68
m², gem. § 8 NStrG einzuziehen.
Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.