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Vorlage - 2015/0311  

Betreff: Einziehung einer Teilfläche der Straße "Poststraße" in Sehnde, Ortsteil Rethmar gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
-Absicht der Einziehung-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
03.11.2015 
Sitzung des Ortsrates Rethmar (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
10.11.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Poststr.Einziehung

Beschlussvorschlag:

a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt der Beschluß zu d)

b)Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d)

c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)

d)Der Rat  beschließt: Es ist beabsichtigt, das Flurstück 222/8 der Flur 6 Gemarkung

            Rethmar, derzeitig als Teilfläche der Verkehrsfläche der Poststraße zur Größe von 68

           m², gem. § 8 NStrG einzuziehen.

           Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.

 

 


Sachverhalt:

Im Zuge der Neugestaltung des Ortskerns von Rethmar durch die Wohnanlage „Amalienhof“ soll auch in Teilen eine Korrektur der Grenzverläufe an der Poststraße

und an der Gutsstraße erfolgen, um damit einerseits die bessere Ausnutzbarkeit der Flurstücke rechtlich abzusichern, andererseits für die Neugestaltung der Straßenabschnitte die Grundlagen zu schaffen.

 

Bereits mit Tauschvertrag vom 25.03.2004 wurde die Fläche des jetzt neu vermessenen Flurstückes 232/10 an die damalige Gesellschaft mit Ihrem Vertreter, Herrn Rüdiger Frhr v. Wackerbarth übertragen. Da ein geförderter Ausbau der Poststraße als Voraussetzung für die Vermessung seither nicht stattgefunden hat, wird nun anläßlich der o.g. Neugestaltung mit der(Neu)- Vermessung dieser Vertrag vollzogen.

 

Im Rahmen eines ergänzenden Tauschvertrages zwischen der Amalienhof Rethmar GmbH und der Stadt Sehnde für weitere Flächen der GmbH soll nunmehr auch das Flurstück 222/8 auf die Amalienhof Rethmar GmbH übertragen werden.

Vorab ist die dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche des Flurstückes 222/8 der Flur 6, Gemarkung Rethmar zur Größe von 68 m² gem. § 8 NStrG einzuziehen.

 

Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vorher bekannt zu machen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

ALK - Auszug

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Poststr.Einziehung (689 KB)