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Auszug - Bebauungsplan Nr. 212 "Bergfeld", 1.Änderung, mit Örtlicher Bauvorschrift und 12. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss
Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen Beschluss: b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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