Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Bezeichnung: |
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt |
Gremium: |
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt |
Datum: |
Di, 26.09.2017 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:00 - 20:17 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Kantine der Fa. Holcim AG |
Ort: |
Hannoversche Str. 21, 31319 Sehnde-Höver |
|
|
|
TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
N 1 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Vorabinformationen zu Vorhaben der Holcim |
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Bebauungsplan Nr. 510 "Heinrichstraße" im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
|
2017/0208 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag: a) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 510 „Heinrichstraße“ im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zentral im Ortsteil Wehmingen südlich der „Heinrichstraße“ und „Gustav-Hänjes-Straße“ und wird im Westen durch die „Von-Wehmighe-Straße“ sowie im Osten durch den „Wasseler Weg“ begrenzt. Nach Süden bildet die Grünfläche innerhalb der Ortslage die Grenze. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich. |
|
|
|
|
GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 26.09.2017 TOP: Ö 4 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
|
|
Beschluss: Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 510 „Heinrichstraße“ im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zentral im Ortsteil Wehmingen südlich der „Heinrichstraße“ und „Gustav-Hänjes-Straße“ und wird im Westen durch die „Von-Wehmighe-Straße“ sowie im Osten durch den „Wasseler Weg“ begrenzt. Nach Süden bildet die Grünfläche innerhalb der Ortslage die Grenze. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.
Abstimmungsergebnis: 8 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
|
|
|
|
|
GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 28.09.2017 TOP: Ö 13 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 510 „Heinrichstraße“ im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zentral im Ortsteil Wehmingen südlich der „Heinrichstraße“ und „Gustav-Hänjes-Straße“ und wird im Westen durch die „Von-Wehmighe-Straße“ sowie im Osten durch den „Wasseler Weg“ begrenzt. Nach Süden bildet die Grünfläche innerhalb der Ortslage die Grenze. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.
Abstimmungsergebnis: 30 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
|
Ö 5 |
|
|
Blockheizkraftwerk (BHKW) Grundschule Höver
ohne Beschlussvorlage |
|
|
|
Ö 6 |
|
|
Mitteilungen der Verwaltung |
|
|
|
Ö 7 |
|
|
Anfragen an die Verwaltung |
|
|
|
N 8 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|