Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 6
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:17 Anlass: Sitzung
Raum: Kantine der Fa. Holcim AG
Ort: Hannoversche Str. 21, 31319 Sehnde-Höver
 
Wortprotokoll

Herr Kraft teilt Folgendes mit:

 

- Die Stadt Sehnde hat dem Bauantrag zum Umbau der Tankstelle an der Peiner Straße zugestimmt.

- Die Stadt Sehnde hat dem Bauantrag zum Neubau eines Servicehauses der AWO mit Tagespflege, Wohngemeinschaften und Wohnungen in Bolzum, Meffertweg, zugestimmt.

- Die Straßenmeisterei Burgwedel hat mitgeteilt, dass folgende Bäume, deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, gefällt werden müssen:

- K 136 ( Evern-Dolgen-Haimar): Fällung von zwei Ahornbäumen

- K 137 (Haimar-Harber): Fällung von zwei Apfelbäumen und einem Ahorn

- K 139 (Ilten-Lehrte): Fällung einer Linde.

Die Bäume werden 1:1 ersetzt.

- Der NABU/Hannoverscher Vogelschutzverein hat einen Antrag auf Abschaltzeiten für die Windenergieanlagen (WEA) im Windpark „Lehrte-Sehnde“ bei der Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover gestellt. Von den vier Sehnder WEA sind insbesondere die beiden östlichen Anlagen betroffen. Unter den Anlagen wurden zahlreiche geschützte Vogel- und Fledermausarten tot aufgefunden

- Probleme bei der beauftragten Baufirma führen zu den erheblichen Zeitverzug bei der Fertigstellung der Fimbergstraße.

- Schleiereulen und Feuerwerk:

In den letzten Jahren ist es mehrt zu Veranstaltungen mit Feuerwerken gekommen. Die meisten Feuerwerke werden von Fachleuten gemacht. Von Fachleuten durchgeführte Feuerwerke brauchen keine Genehmigung sondern werden nur angezeigt. Damit sind die Feuerwerker/innen selbst für die Einhaltung von Gesetzen verantwortlich. Die Stadt kann nur Hinweise geben, was bei der Abbrennung eines Feuerwerks zu beachten ist.

Feuerwerke können zur Störung der Fauna führen, so wurde neben einer Brutstätte von Schleiereulen in Bilm ein Feuerwerk abgebrannt. Schleiereulen reagieren sensibel auf Störungen in der Nachbarschaft. Daraufhin hat die Stadt Sehnde ein Gutachten zu den Auswirkungen von Feuerwerken auf Schleiereulen in Auftrag gegeben.

Maßgebend ist § 44 (1) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Das Gutachten empfiehlt ausreichend Abstand zu den Brutstätten der Schleiereulen zu halten und auf here Feuerwerke mit Knalleffekt zu verzichten.

Der Fachausschuss regt an, die Veranstalter auf die Auswirkung der Feuerwerke auf die Fauna zu informieren, damit ggf. auf ein Feuerwerk verzichtet wird.

Dieses kann aber nur bei frühzeitig bekannten Veranstaltungen mit geplanten Feuerwerk erfolgen.