Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Bezeichnung: |
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt |
Gremium: |
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt |
Datum: |
Di, 02.05.2017 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:07 - 21:02 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Ratssaal des Rathauses |
Ort: |
Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.02.2017 |
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SI/2017/580 |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.03.2017 |
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SI/2017/581 |
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Ö 3 |
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Machbarkeitsstudie Siedlungsentwicklung Rethmar 2030
ohne Beschlussvorlage
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Ö 4 |
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42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
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2017/0109 |
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Ö 5 |
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Bebauungsplan Nr. 212 "Bergfeld", 1. Änderung, mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier:
- Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB
- Satzungsbeschluss |
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2017/0107 |
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Ö 6 |
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41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Höver Südwiese" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise
- Feststellungsbeschluss |
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2017/0102 |
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Ö 7 |
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Bebauungsplan Nr. 815 "Südwiese" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB |
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2017/0106 |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan Nr. 312 "Ortskern Neu", 5. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und die Beteiligung gem. § 4 BauGB |
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2017/0108 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss: 1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB: Öffentlichkeit B1 (im Folgenden Anregungsgeber genannt) - Schreiben vom 02.02.2017 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen und der Anregung von B1 wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung wird dahingehend berücksichtigt, dass der zulässige Anteil zentrenrelevanter Sortimente (Randsortimente) nach „Sehnder Liste“ auf max. 10 % der jeweils genehmigten Verkaufsfläche für das „sonstige Sondergebiet (SO)“ begrenzt wird. Die Anregung, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans die Zustimmung zu verweigern, wird nicht berücksichtigt. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“, 5. Änderung mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. |
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GREMIUM: Ortsrat Sehnde DATUM: Do, 20.04.2017 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b)Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss: 1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB: Öffentlichkeit B1 (im Folgenden Anregungsgeber genannt) - Schreiben vom 02.02.2017 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen und der Anregung von B1 wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung wird dahingehend berücksichtigt, dass der zulässige Anteil zentrenrelevanter Sortimente (Randsortimente) nach „Sehnder Liste“ auf max. 10 % der jeweils genehmigten Verkaufsfläche für das „sonstige Sondergebiet (SO)“ begrenzt wird. Die Anregung, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans die Zustimmung zu verweigern, wird nicht berücksichtigt. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“, 5. Änderung mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 10 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 02.05.2017 TOP: Ö 8 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: 1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB: Öffentlichkeit B1 (im Folgenden Anregungsgeber genannt) - Schreiben vom 02.02.2017 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen und der Anregung von B1 wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung wird dahingehend berücksichtigt, dass der zulässige Anteil zentrenrelevanter Sortimente (Randsortimente) nach „Sehnder Liste“ auf max. 10 % der jeweils genehmigten Verkaufsfläche für das „sonstige Sondergebiet (SO)“ begrenzt wird. Die Anregung, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans die Zustimmung zu verweigern, wird nicht berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“, 5. Änderung mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 9 |
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Grunderneuerung von Bushaltestellen-/ Wartehallen im Stadtgebiet Sehnde
Hier: Planung für das Jahr 2018
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2017/0122 |
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Ö 10 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 11 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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N 12 |
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(nichtöffentlich) |
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