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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt  

Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Datum: Di, 14.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 31.01.2017
SI/2017/579  
Ö 3  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht zur Erschließung des Lidl-Marktes in der Nordstraße    
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 352 "Maschwiese Süd" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Enthält Anlagen
2017/0048  
Ö 5  
2. Satzung zur Änderung der Satzung über den geschützten Landschaftsbestandteil LB-H 35 "Papenholz" in der Gemarkung Sehnde
Enthält Anlagen
2017/0080  
Ö 6  
43. Änderung des Flächennutzungsplan für den Bereich "Im Mühlenfeld" im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0075  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 140 "Im Mühlenfeld" im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0076  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II" mit Örtlichen Bauvorschriften, 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0077  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 316 "Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße", 1. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0081  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 316 „Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ im Osten, der Chausseestraße im Süden, dem Wirtschaftsweg „Trendelkampsweg“ im Westen und den vorhandenen Sportanlagen im Norden. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Sehnde    DATUM: Mo, 13.03.2017    TOP: Ö 6
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 316Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße beschlossen. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Bahnstrecke „Lehrte Hildesheim“ im Osten, der Chausseestraße im Süden, dem Wirtschaftsweg „Trendelkampsweg“ im Westen und den vorhandenen Sportanlagen im Norden. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 14.03.2017    TOP: Ö 9
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 316 „Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Bahnstrecke „Lehrte Hildesheim“ im Osten, der Chausseestraße im Süden, dem Wirtschaftsweg „Trendelkampsweg“ im Westen und den vorhandenen Sportanlagen im Norden. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

1

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 23.03.2017    TOP: Ö 29
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 316Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße beschlossen. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Bahnstrecke „Lehrte Hildesheim“ im Osten, der Chausseestraße im Süden, dem Wirtschaftsweg „Trendelkampsweg“ im Westen und den vorhandenen Sportanlagen im Norden. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

3

Enthaltung/en

 

Ö 10  
44. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Am Trendelkampe" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0082  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 363 "Am Trendelkampe" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0083  
Ö 12  
Einziehung einer Teilfläche der Straße "Dammstraße" in Sehnde, Ortsteil Haimar gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) -Absicht der Einziehung-
Enthält Anlagen
2017/0090  
Ö 13  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 14  
Anfragen an die Verwaltung