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Vorlage - 2017/0090  

Betreff: Einziehung einer Teilfläche der Straße "Dammstraße" in Sehnde, Ortsteil Haimar gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
-Absicht der Einziehung-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
13.03.2017 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
14.03.2017 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
EinziehungTeilf.Dammstr

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt der Beschluß zu d)

b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d)

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)

d) Der Rat  beschließt: Es ist beabsichtigt, eine Teilfläche des Flurstückes 429/1 der Flur 3 Gemarkung Haimar, derzeitig Verkehrsfläche der Dammstraße, zur Größe von ca. 295 m², gem. § 8 NStrG einzuziehen.

Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.

 

 


Sachverhalt:

Im Zuge der Aufnahme der städtischen Grünflächen ist festgestellt worden, dass ein Teil des Straßenflurstückes 429/1 der Dammstraße in Haimar zwar entsprechend der Widmung dem öffentlichen Straßenraum zuzuordnen ist, tatsächlich jedoch von den Eigentümern der angrenzenden Wohngrundstücke, Flurstücke 510/222 und 224/2, als zusätzliche Grünfläche genutzt wird.

Die weitere Überprüfung ergab, dass die beanspruchte Teilfläche für den Verkehr entbehrlich ist.

Die Eigentümer der genannten Flurstücke haben sich bereit erklärt, die noch zu vermessende Teilfläche zu Anteilen von ca. 165 m² (zu Flst.510/222) und ca.130 m²(zu Flst.224/2) von der Stadt zu erwerben.

 

Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vorher bekannt zu machen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

ALK – Auszug

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich EinziehungTeilf.Dammstr (644 KB)    
Stammbaum:
2017/0090   Einziehung einer Teilfläche der Straße "Dammstraße" in Sehnde, Ortsteil Haimar gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) -Absicht der Einziehung-   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2017/0090-1   Einziehung einer Teilfläche der Straße "Dammstraße" in Sehnde, Ortsteil Haimar gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Einziehungsbeschluss-   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
    FD Gebäudewirtschaft   Beschlussvorlage