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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2017/0083
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 363 „Am Trendelkampe“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Chausseestraße und im Osten durch den „Trendelkampsweg“ begrenzt, wobei der „Trendelkampsweg“ in den Geltungsbereich einbezogen wird. Im Westen und Osten grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 363 „Am Trendelkampe“ grenzt westlich an den Bebauungsplan Nr. 316 „Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße“. Im Flächennutzungsplan wird der Bereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Mit der Änderung werden u. a. „Flächen für den Gemeinbedarf“ dargestellt.
Zurzeit werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt. Der Wirtschaftsweg „Trendelkampsweg“ dient neben der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen auch der Naherholung in der Feldmark.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 363 „Am Trendelkampe“ sollen die Voraussetzungen für die Errichtung einer Sporthalle geschaffen werden. Im Bebauungsplan sollen hierzu Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt werden. Der südliche Teil des Trendelkampswegs soll zur Erschließung der geplanten Sporthalle/ Sportanlagen dienen und wird daher in den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einbezogen.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 363 „Am Trendelkampe“ ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 363 „Am Trendelkampe“
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