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Vorlage - 2014/0052-4  

Betreff: Feuerwehrbedarfsplan 2014 der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2014/0052
Federführend:FB 2 Bürgerservice   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
19.02.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
BV 0052-4, Entwurf-Exemplar des Feuerwehrbedarfsplans für die Ratsitzung am 19.02.2015

Beschlussvorschlag:

Zu a): Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b).

 

Zu b): Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die nachstehende Beschlussempfehlung:

 

In dem vorliegenden Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans 2014 ist eine ausführliche Darstellung des Arbeitsergebnisses einer aus Mitgliedern des Rates, der Feuerwehr und der Verwaltung bestehenden Gruppe enthalten. Es handelt sich um eine IST-Aufnahme der Situation des Feuerwehrwesens in der Stadt Sehnde u. a. mit einer ausführlichen Risikobewertung, der Darstellung des vorhandenen und des zur Erledigung der Aufgaben grundsätzlich erforderlichen Fuhrparks sowie eine grobe Darstellung der Substanz/Eignung der von den Ortsfeuerwehren genutzten Feuerwehrhäuser.

 

Der Rat der Stadt  Sehnde beschließt den vorliegenden Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans 2014.

 

Der Rat stellt fest und beschließt weiterhin, dass

 

  1. dieses Arbeitsergebnis bei Investitionen in das Feuerwehrwesen  als Entscheidungsgrundlage dient.

 

  1. die außerhalb der Sammelposten vorzunehmenden Investitionen (z. B. Fahrzeuge, Baumaßnahmen) der Budgethoheit des Rates der Stadt Sehnde unterliegen. Beschaffungsmaßnahmen sind Gegenstand der jährlichen Beratungen über den Haushalt der Stadt Sehnde. Sie erfolgen auf der Grundlage der vorgenommenen Risikobewertung. Diese ist nach Bedarf unter Berücksichtigung aller Sonderaufgaben einzelner Ortsfeuerwehren zu aktualisieren.

 

  1. die demografische Entwicklung hat insbesondere in den kleineren Ortsfeuerwehren größere Auswirkungen, so dass der freiwillige Zusammenschluss von Ortsfeuerwehren mit dem Ziel einer mittelfristigen Stärkung der Einsatzbereitschaft, unabhängig von der Mindeststärke nach der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVO -), ausdrücklich begrüßt und daher unterstützt wird.

 

  1. Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge, die durch einen Förderverein oder andere Institutionen/Privatpersonen gespendet werden, in das Eigentum der Stadt Sehnde zu überstellen sind. Mit der Annahme der Spende übernimmt die Stadt alle durch den Gegenstand bzw. das Fahrzeug verursachten Kosten sowie eine später folgende Außerdienststellung und Entsorgung. Ersatzbeschaffungen sind für diese Gegenstände und Fahrzeuge nicht vorgesehen. Vor der Beschaffung ist eine Abstimmung mit der fachlich zuständigen Stelle der Stadtverwaltung herbeizuführen. Dies gilt auch für die von den Ortsfeuerwehren selbst beschafften Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge. Die Gegenstände und Fahrzeuge werden von der Stadtverwaltung je Ortsfeuerwehr in einer Liste erfasst und bei Außerdienststellung /Entsorgung mit Angabe des Zeitpunkts der Außerdienststellung/Entsorgung gestrichen. Die über die Annahme von Spenden bestehenden Regelungen sind zu beachten.

 

  1. zusammen mit der jährlichen Vorlage des Dienstbuchs an den Stadtbrandmeister hat jede Ortsfeuerwehr eine Liste der Ausrüstungsgegenstände vorzulegen, die nicht von der Stadt Sehnde beschafft worden sind. Diese Liste wird an die fachlich bei der Stadt Sehnde zuständige Stelle weitergeleitet.

 

 

Daraus folgernd wird die Verwaltung beauftragt,

 

  1. bei Investitionen in das Feuerwehrwesen der Stadt Sehnde, insbesondere bei der Beschaffung von Fahrzeugen sowie notwendigen Baumaßnahmen, die örtlichen Verhältnisse und die Leistungsfähigkeit der Ortsfeuerwehr zu beachten  und sich hierbei an den erforderlichenfalls zu aktualisierenden Ergebnissen der Risikobewertung zu orientieren. Die Prüfung und ggf. erforderliche Anpassung der  Risikobeschreibung/-bewertung erfolgt durch den Stadtbrandmeister. Das Ergebnis ist bei der Entscheidung zur Investition vorzulegen, um diese auf der Grundlage einer aktuellen Datenlage vornehmen zu können.

 

  1. die erforderlichen Aufwendungen zu der im Zusammenhang mit der Auflösung des Feuerwehrstandorts Gretenberg erforderlichen Aufgabe des Gruppenraums, der Fahrzeughalle sowie des Löschfahrzeugs (ohne Geräte und Funk) bis zum Ende des dritten Quartals 2015 zu ermitteln.

 

  1. für den Haushalt des Jahres 2017 die Kosten für eine Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans in Form eines Feuerwehrentwicklungsplans für die Stadt Sehnde bei Abwägung einer  Beteiligung externer Experten zu ermitteln.

 

  1. für die Erarbeitung des Feuerwehrentwicklungsplans eine aus Mitgliedern des Rates, der Stadtfeuerwehr Sehnde und der Verwaltung der Stadt Sehnde bestehende Arbeitsgruppe zu bilden.

 

  1. ab dem Haushaltsjahr 2015 eine Aufstellung je Ortsfeuerwehr vorzunehmen, in der sämtliche – auch anteilige – Erträge und Aufwendungen enthalten sind.

 

  1. ab dem Haushaltsjahr 2015, beginnend mit den Daten aus dem Haushaltsjahr 2014, die jeweils per 31. Dezember des Jahres je Ortsfeuerwehr vorhandene Personalstärke (Aktive, Jugend- sowie Kinderfeuerwehr) entsprechend der Darstellung im Feuerwehrbedarfsplan 2014 zu ermitteln und dem Rat das Ergebnis spätestens zum Ende des ersten Quartals des Haushaltsjahres mitzuteilen.

 

  1. zusammen mit dem Stadtkommando der Feuerwehr Sehnde bis zu den Beratungen zum Haushalt 2016 ein Konzept zur Sicherung des Mitgliederbestands und zur Mitgliedergewinnung zu erarbeiten und die hierfür jährlich voraussichtlich zu veranschlagenden Kosten zu ermitteln.

 

  1. bis zu den Beratungen zum Haushalt 2016 die Kosten zur Einführung eines Feuerwehrdienstausweises für alle aktiven Kameradinnen und Kameraden zu ermitteln, um den Kameradinnen und Kameraden die Nutzung städtischer Einrichtungen vergünstig ermöglichen zu können.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die in den Nachträgen 1, 2, und 3 der Beschlussvorlage Nr. 2014/0052 Feuerwehrbedarfsplan 2014 der Stadt Sehnde angegebenen Änderungen sind in dem Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans eingearbeitet. Im Einzelnen sind dies:

 

  1. im Textteil unter 1. Einleitung nachstehende Änderungen, die grau hinterlegt sind, vorzunehmen

a)      „zeigt auf, welche Maßnahmen zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Stadtfeuerwehr ergriffen werden müssen“

b)      „Insbesondere sind

-alle Maßnahmen der sächlichen Ausstattung und

 

  1. die Beschreibung der Gemeinde ist unter 3.2 um die inner- und außerörtlichen Waldflächen zu ergänzen. Es wird vorgeschlagen folgende Formulierung aufzunehmen:

 

„Des Weiteren sind in der Stadt Sehnde innerhalb und außerhalb von Ortschaft Waldflächen

vorhanden. Erwähnenswert sind hier:

a) außerhalb

- Flakenbruch

- Neuloh

- Teile des Bokmerholzes und

- Teile der Gaim

b) innerhalb (Kernstadt Sehnde)

- Kötterscher Park

- Ladeholz

- Papenholz sowie die

- Parkanlagen des Klinikum Wahrendorff in Ilten und Köthenwald“

 

Zu den Anregungen des Stadtkommandos wird festgestellt, dass

 

  1. die Ergänzungen in der Anlage 3 zu den Feuerwehrhäusern und die textlichen Erläuterungen zu den Sonderaufgaben vorzunehmen sind,

 

  1. die ersatzlose Streichung der Sätze „Überprüfung in drei Jahren. Solange keine Fahrzeugbeschaffung, sofern kein Ausfall. Ersatzbeschaffung in Abhängigkeit von der Entwicklung der Personalstärke.“ in der Soll-Ist-Darstellung für die OFW Evern (S. 36) vorzunehmen ist,

 

  1. die Änderungen zum TLF 4000 für die Schwerpunktfeuerwehr Sehnde nicht vorzunehmen sind.

 

 

  1. Auf Seite 4 des Feuerwehrbedarfsplans der Stadt Sehnde wird im letzten Absatz das Wort Feuerwehren durch das Wort Ortsfeuerwehren ersetzt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BV 0052-4, Entwurf-Exemplar des Feuerwehrbedarfsplans für die Ratsitzung am 19.02.2015 (1437 KB)    
Stammbaum:
2014/0052   Feuerwehrbedarfsplan 2014 der Stadt Sehnde   FB 2 Bürgerservice   Beschlussvorlage
2014/0052-1   Feuerwehrbedarfsplan 2014 der Stadt Sehnde   FB 2 Bürgerservice   Beschlussvorlage
2014/0052-2   Feuerwehrbedarfsplan 2014 der Stadt Sehnde   FB 2 Bürgerservice   Beschlussvorlage
2014/0052-3   Feuerwehrbedarfsplan 2014 der Stadt Sehnde   FB 2 Bürgerservice   Beschlussvorlage
2014/0052-4   Feuerwehrbedarfsplan 2014 der Stadt Sehnde   FB 2 Bürgerservice   Beschlussvorlage
2014/0052-5   Feuerwehrbedarfsplan 2014 der Stadt Sehnde - Änderung   FD Ordnung und Recht   Beschlussvorlage