Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
Bezeichnung: |
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar |
Gremium: |
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar |
Datum: |
Mo, 03.09.2018 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:00 - 21:10 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Gasthaus "Nawo" |
Ort: |
Ost-West-Str. 3, 31319 Sehnde-Dolgen |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11.04.2018 |
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SI/2018/903 |
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Ö 3 |
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Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
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Ö 4 |
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Einziehung von Teilflächen der Straßen "Kapellenberg" und "Fliederstraße" in Sehnde, Ortsteil Dolgen gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
-Absicht der Einziehung-
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2018/0396 |
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Ö 5 |
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43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Im Mühlenfeld" im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen
- Feststellungsbeschluss |
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2018/0397 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1, 2) BauGB und § 4 (1, 2) BauGB, wie in der Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0397 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0397 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu. |
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GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar DATUM: Mo, 03.09.2018 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1, 2) BauGB und § 4 (1, 2) BauGB, wie in der Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0397 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0397 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis: 6 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 18.09.2018 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1, 2) BauGB und § 4 (1, 2) BauGB, wie in der Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0397 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0397 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 27.09.2018 TOP: Ö 14 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1, 2) BauGB und § 4 (1, 2) BauGB, wie in der Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0397 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0397 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis: 33 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis: 33 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 6 |
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Vergabe von Ortsratsmitteln |
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Ö 7 |
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Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
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N 8 |
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(nichtöffentlich) |
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N 9 |
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(nichtöffentlich) |
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