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Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straßen "Kapellenberg" und "Fliederstraße" in Sehnde, Ortsteil Dolgen gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) -Absicht der Einziehung-
Herr Kraft trägt den Sachverhalt anhand der vorliegenden Vorlage vor und beantwortet Fragen der Ortsratsmitglieder.
Der Ortsrat tritt in die Diskussion.
Die Verwaltung wird sich mit der Eigentümerin des Flurstückes 44/2 in Verbindung setzen, ob sie Interesse hat, eine Teilfläche des grenzenden Grundstückes 50/2 von der Stadt zu erwerben.
Herr Gutzeit schlägt vor, den Sachverhalt der Beschlussvorlage um der an die Teilflächen grenzenden Grundstücke 44/2 und 43/3 zu ergänzen.
Beschluss: b)Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss zu d) c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) d)Der Rat beschließt: Es ist beabsichtigt, eine Teilfläche des Flurstückes 40/8 der Flur 3 –Kapellenberg- zur Größe von ca. 250 m², und eine Teilfläche des Flurstückes 91/3 der Flur 3 -Fliederstraße - zur Größe von ca. 20m², beide Gemarkung Dolgen, derzeitig Verkehrsflächen dieser Straßen, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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