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Auszug - 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Im Mühlenfeld" im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen - Feststellungsbeschluss
Herr Kraft führt in die Vorlage 2018/0397 ein und erläutert ausführlich die Anlage 3 und 4 zur Beschlussvorlage.
Der Ortsrat tritt in die Beratung. Die Fragen werden von Herrn Kraft beantwortet.
Herr Gutzeit schlägt vor, dass mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion eine Vereinbarung getroffen wird, über die Verlegung einer Saugleitung zum Kanal für die Feuerwehr als Wasserentnahmestelle.
Beschluss: a)Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1, 2) BauGB und § 4 (1, 2) BauGB, wie in der Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0397 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0397 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis:
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