Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Bezeichnung: |
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste |
Gremium: |
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste |
Datum: |
Mi, 20.06.2018 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:00 - 19:24 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses |
Ort: |
Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.04.2018 |
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SI/2018/789 |
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Ö 3 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 4 |
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Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters |
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2018/0355 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2016 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 361.275,35 € wird gem. § 110 Abs. 6 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 194.831,90 € wird gemäß § 24 Abs. 3 GemHKVO aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gedeckt.
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GREMIUM: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste DATUM: Mi, 20.06.2018 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt folgende Beschlüsse zu fassen. Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2016 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 361.275,35 € wird gem. § 110 Abs. 6 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 194.831,90 € wird gemäß § 24 Abs. 3 GemHKVO aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gedeckt.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 28.06.2018 TOP: Ö 8 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2016 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 361.275,35 € wird gem. § 110 Abs. 6 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 194.831,90 € wird gemäß § 24 Abs. 3 GemHKVO aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gedeckt.
Abstimmungsergebnis: 34 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 5 |
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Überörtliche Finanzstatusprüfungen bei 38 selbstständigen Gemeinden - Vergleichender Bericht durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof |
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2018/0342 |
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Ö 6 |
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Unterrichtung des Rates der Stadt Sehnde über die Entwicklung der Haushaltssituation im Haushaltsjahr 2018 |
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2018/0356 |
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Ö 7 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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N 8 |
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(nichtöffentlich) |
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N 9 |
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(nichtöffentlich) |
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