Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2018/0356  

Betreff: Unterrichtung des Rates der Stadt Sehnde über die Entwicklung der Haushaltssituation im Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Kenntnisnahme
20.06.2018 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Sehnde Information ohne Beratung

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Prognose Ergebnishaushalt 06-2018

Sachverhalt:

Gemäß Ratsbeschluss ist der Rat über die Entwicklung der Haushaltssituation der Stadt Sehnde regelmäßig zu unterrichten:

 

I.Von daher wurde mit Stand vom 12.06.2018 die als Anlage beigefügte Übersicht zur voraussichtlichen Entwicklung des Ergebnishaushalts erstellt. Grundlage der Berechnungen der Veränderungen im Ergebnishaushalt sind veröffentlichte Steuerschätzungen, der Orientierungsdatenerlass des Landes und Berechnungen nach heutigen Einschätzungen. Außerdem wurden die derzeit bekannten Erkenntnisse der NFAG-Zahlungen berücksichtigt.

 

Die Höhe der Gewerbesteuererträge beträgt bei einem Ansatz von 7 Mio. € derzeit rd. 6,55 Mio. €. Es ist jedoch noch mit Endabrechnungen und Sondereffekte bis zum Jahresende zu rechnen. Von daher geht diese Prognose derzeit noch nicht von einer Ansatzveränderung aus. Bei absehbaren Anpassungen von erheblicher finanzieller Bedeutung, wäre diese bei der nächsten Haushaltsprognose nach den dann vorhandenen Erkenntnissen zu berücksichtigen.

 

Die Festsetzungen der Finanzausgleichszahlungen erfolgt in diesem Jahr erst zum 20.06.2018 anstatt zum 20.04. Auf Grund der jetzt veröffentlichen Grundbeträge zur Berechnung dieser Zahlungen ist bei den Schlüsselzuweisungen mit Mehrerträgen von etwa 260.000 € zu rechnen. Gleichzeitig erhöht sich hierdurch auch die zu zahlenden Regionsumlage und ca. 70 T€. Im Saldo verbleiben damit rd. 190 T€.

 

Bei den Gemeindeanteilen aus der Einkommen- und Umsatzsteuer bleibt eine endgültige Einschätzung schwierig, da es auch hier bis zur 3. Abschlagszahlung zum 1. November d.J. zu Abweichungen gegenüber den prognostizierten Erträgen kommen kann. Nach dem 1. Abschlag kann jedoch bei den Einkommensteueranteilen davon ausgegangen werden, dass der geplante Haushaltsansatz übertroffen wird.

 

Mit Veränderungen ist auch bei den Personalaufwendungen zu rechnen. Zwar haben die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten eine durchschnittliche Steigerung von 3,19 % ergeben, geplant war mit 2,5 %, aber durch Nichtbesetzung bzw. späteren Besetzungen von Stellen sowie durch Einsparungen bei Wegfall von Lohnfortzahlungen in verschiedenen Fachdiensten wird auf Grund von Hochrechnungen von Minderaufwendungen in einer Größenordnung von ca. 140.000 € ausgegangen.

 

Weitere Veränderungen bei den Erträgen aus Konzessionsabgaben etc. sind in der anliegenden Übersicht im Einzelnen aufgeführt und erläutert.

 

 

Insgesamt ergibt sich nach derzeitigem Stand eine Verbesserung des  Ergebnishaushaltes um etwas mehr als  650.000 €. Mit diesem Ergebnis würde sich der planmäßige Haushaltsfehlbetrag 2018 in Höhe von rd. 2,55 Mio. € auf unter 2 Mio. € verringern.

 

Im Finanzhaushalt ist derzeit keine Maßnahme mit erheblicher Veränderung bei den Auszahlungen oder Einzahlungen für Investitionen erkennbar. Eine Ausnahme bildet hier die Maßnahme zum Bau der Sporthallen an der Chausseestraße. Auf Grund der Beschlusslage, die Sporthallen im Rahmen eines ÖPP Projektes zu erstellen, wird der veranschlagte Ansatz von 1,85 Mio. € in 2018 nicht in voller Höhe benötigt. Die Höhe der Planungs- und Beratungskosten für die Erstellung des funktionalen Leistungsverzeichnisses können derzeit jedoch noch nicht genau beziffert werden. Die Minderauszahlungen werden in 2018 positive Auswirkungen auf die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 4.308.400 € haben, aber dafür die Darlehensaufnahmen in den Folgejahren entsprechend erhöhen.

 

Die Prognose des Finanzhaushaltes unterliegt jedoch noch insgesamt erheblichen Unsicherheiten, da noch zu erwartende Mehr- oder Minderauszahlungen bei den verschiedenen Baumaßnahmen und Beschaffungen noch nicht genau berechenbar sind.

 

Auch die geschätzten Ergebnisse des Ergebnishaushaltes können sich auf Grund noch nicht absehbarer Erkenntnisse, insbesondere bei der Gewerbesteuer, jederzeit erheblich verändern. Von daher ist diese Prognose eine Momentaufnahme, die sich bis zum Jahresabschluss 2018 noch in positiver, wie auch in negativer Hinsicht entwickeln kann.

 

II.Haushaltswirtschaftliche Sperren zur Inanspruchnahme veranschlagter Haushaltsansätze wurden in 2018 bisher nicht verfügt.

 

III.Auch sind keine weiteren Investitionsmaßnahmen, die im Haushalt  2018 veranschlagt sind, gesperrt oder in das Folgejahr verschoben.

 

 


Anlage/n:

- Prognose Ergebnishaushalt 06-2018

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Prognose Ergebnishaushalt 06-2018 (166 KB)