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Auszug - Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters  

Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
TOP: Ö 4
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2018/0355 Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wissmann führt in das Thema ein. Das Wort wird an Frau Frey übergeben, welche die etwaigen Abweichungen der Haushaltsplanung gegenüber der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016 anhand einer PP-Präsentation darlegt. Diese Präsentation wird den Ausschussmitgliedern sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt.  

Im Anschluss werden noch einige Fragen gestellt und einzelne Punkte genauer beleuchtet.

Herr Kienert erklärt hinsichtlich der bislang nicht durchgeführten körperlichen Inventur der Stadt Sehnde, dass das Inventar der Stadt zu 95 % aus Infrastrukturvermögen und Grundstücken bestehe und die eventuellen Abweichungen daher als sehr gering einzuschätzen seien.

Weiterhin führt er aus, dass sich das aufgeführte Kommunikationsdefizit zwischen der Buchhaltung und den übrigen Fachdiensten auf lediglich einen konkreten Fall beziehe, welcher keine finanziellen Auswirkungen hatte. Nur in dieser Art von Fällen sei eine Sensibilisierung aller Beteiligten angebracht, in allen übrigen Fällen sei ein entsprechender Automatismus vorhanden.

 


Beschluss:
 

Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt folgende Beschlüsse zu fassen.

 

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Die Schlussberichte der Rechnungspfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2016 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
  4. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 361.275,35 wird gem. § 110 Abs. 6 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  5. Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 194.831,90 € wird gemäß § 24 Abs. 3 GemHKVO aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gedeckt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en