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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste  

Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Datum: Mi, 18.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Grundlagen der "Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge" gemäß § 6 b des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hier: Vortrag durch Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Marcus Arndt aus Kiel    
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.02.2018
SI/2018/788  
Ö 4  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 5  
Anträge zur Beheizung des Waldbades Sehnde und Übergang des Betriebes auf die Stadtwerke Sehnde GmbH
2018/0318  
Ö 6  
Unterrichtung des Rates der Stadt Sehnde über die Entwicklung der Haushaltssituation im Haushaltsjahr 2017 nach Abschluss des Haushaltsjahres
Enthält Anlagen
2018/0315  
Ö 7  
Beschlussfassung eines Haushalts-Eckwerteverfahrens zur Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019
2018/0311  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst empfiehlt, den Beschluss zu c) 

    zu fassen:

b. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen:

c) Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan-Entwurf für das

    Haushaltsjahr 2019 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2020 bis

    2022 entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist.  

    Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes, bestehend aus ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis, entsprechend der Finanzplanung aus 2018 nicht mehr als 2,25 Mio. € betragen soll. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen und Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sowie die Gewerbesteuererträge sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht erheblich verändern.

-          als weiteres Finanzziel soll im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme trotz der anstehenden erheblichen Investitionsmaßnahmen, ebenfalls entsprechend der Finanzplanung aus 2018, nicht mehr als 16,7 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur derzeitigen Finanzplanung gelten analog.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen und entsprechende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit Folgekostenberechnungen nach den Vorgaben des § 12 Abs. 1 KomHKVO und den Ratsbeschlüssen zu erstellen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung in der Investitionsplanung vorzusehen.

-          Bis spätestens zu den Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen ist von den jeweiligen Fachdiensten eine Übersicht über nicht begonnene oder nicht abgeschlossene Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen zu erstellen. Über diese Maßnahmen ist in den entsprechenden Fachausschusssitzungen zu beraten, ob die notwendigen Haushaltsmittel übertragen oder im Haushaltsplan 2019 neu zu veranschlagen sind. Dabei sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und die aufgeführten Vorgaben zu Haushaltsresten und Rückstellungen zwingend zu beachten.

 

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste    DATUM: Mi, 18.04.2018    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: geändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst empfiehlt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan-Entwurf für das

Haushaltsjahr 2019 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2020 bis

2022 entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist.  

Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes, bestehend aus ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis, entsprechend der Finanzplanung aus 2018 nicht mehr als 2,25 Mio. € betragen soll. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen und Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sowie die Gewerbesteuererträge sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht erheblich verändern.

-          als weiteres Finanzziel soll im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme trotz der anstehenden erheblichen Investitionsmaßnahmen, ebenfalls entsprechend der Finanzplanung aus 2018, nicht mehr als 16,7 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur derzeitigen Finanzplanung gelten analog.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen und entsprechende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit Folgekostenberechnungen nach den Vorgaben des § 12 Abs. 1 KomHKVO und den Ratsbeschlüssen zu erstellen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung in der Investitionsplanung vorzusehen.

-          Bis spätestens zu den Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen ist von den jeweiligen Fachdiensten eine Übersicht über nicht begonnene oder nicht abgeschlossene Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen zu erstellen. Über diese Maßnahmen ist in den entsprechenden Fachausschusssitzungen zu beraten, ob die notwendigen Haushaltsmittel übertragen oder im Haushaltsplan 2019 neu zu veranschlagen sind. Dabei sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und die aufgeführten Vorgaben zu Haushaltsresten und Rückstellungen zwingend zu beachten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

1

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 26.04.2018    TOP: Ö 13
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan-Entwurf für das

Haushaltsjahr 2019 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2020 bis

2022 entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist.  

Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Vorgaben und Finanzziele:

 

-          als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes, bestehend aus ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis, entsprechend der Finanzplanung aus 2018 nicht mehr als 2,25 Mio. € betragen soll. Dabei wird davon ausgegangen, dass die derzeit bekannten Finanzausgleichszahlungen und Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sowie die Gewerbesteuererträge sich gegenüber der jetzigen Finanzplanung nicht erheblich verändern.

-          als weiteres Finanzziel soll im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme trotz der anstehenden erheblichen Investitionsmaßnahmen, ebenfalls entsprechend der Finanzplanung aus 2018, nicht mehr als 16,7 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur derzeitigen Finanzplanung gelten analog.

-          Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen und entsprechende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit Folgekostenberechnungen nach den Vorgaben des § 12 Abs. 1 KomHKVO und den Ratsbeschlüssen zu erstellen.

-          Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung in der Investitionsplanung vorzusehen.

-          Bis spätestens zu den Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen ist von den jeweiligen Fachdiensten eine Übersicht über nicht begonnene oder nicht abgeschlossene Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen zu erstellen. Über diese Maßnahmen ist in den entsprechenden Fachausschusssitzungen zu beraten, ob die notwendigen Haushaltsmittel übertragen oder im Haushaltsplan 2019 neu zu veranschlagen sind. Dabei sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und die aufgeführten Vorgaben zu Haushaltsresten und Rückstellungen zwingend zu beachten.

 

Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimme/n

3

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

Ö 8  
Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 29.11.2017 hier: Fortsetzung des Sehnder Dialogs und zur Entwicklung eines Bürgerhaushalts
Enthält Anlagen
2017/0263  
Ö 8.1  
Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 29.11.2017 hier: Fortsetzung des Sehnder Dialogs und Entwicklung eines Bürgerhaushalts
2017/0263-1  
Ö 9  
Örtliche Prüfung der Stadtkasse für das Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
2018/0323  
Ö 10  
Prüfung der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs "Stadtentwässerung Sehnde"; Erweiterung des Aufgabenspektrums des Rechnungsprüfungsamts
2018/0324  
Ö 11  
Festlegung des Verkaufspreises für das ehemalige Spielplatz-Grundstück "Im Stiegfeld" in Höver
Enthält Anlagen
2018/0322  
Ö 12  
Anfragen an die Verwaltung    
N 13     (nichtöffentlich)