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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Sehnde  

Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Sehnde
Gremium: Ortsrat Sehnde
Datum: Mo, 30.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Buslinie 371/372 - Sachstand, insbesondere Schülertransport    
Ö 3  
Parkplatzsituation und Baumpflanzung nach dem Ausbau der Straße "Am Stadion"    
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 04.04.2016
SI/2016/437  
Ö 4.1  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.08.2016
SI/2016/472  
Ö 4.2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.09.2016
SI/2016/482  
Ö 4.3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 25.10.2016
SI/2016/484  
Ö 4.4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.11.2016
SI/2016/531  
Ö 5  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung    
Ö 6  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
Enthält Anlagen
2016/0017  
Ö 7  
Investitionsplanung bis zum Jahr 2020    
Ö 8  
Ausgabeplan 2017    
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 353 "Kleines Öhr" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0047  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 362 "Steinweg" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0046  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362Steinweg“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Lehrter Straße, im Norden durch das ehemalige Industriegleis, im Osten durch die Verkehrsfläche der Straße „Steinweg“ bzw. dem bebauten Grundstück „Steinweg 2-4“ und im Süden durch die bebauten Grundstücke entlang der Peiner Straße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Sehnde    DATUM: Mo, 30.01.2017    TOP: Ö 10
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362Steinweg beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Lehrter Straße, im Norden durch das ehemalige Industriegleis, im Osten durch die Verkehrsfläche der Straße „Steinweg“ bzw. dem bebauten Grundstück „Steinweg 2-4“ und im Süden durch die bebauten Grundstücke entlang der Peiner Straße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 31.01.2017    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362Steinweg beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Lehrter Straße, im Norden durch das ehemalige Industriegleis, im Osten durch die Verkehrsfläche der Straße „Steinweg“ bzw. dem bebauten Grundstück „Steinweg 2-4“ und im Süden durch die bebauten Grundstücke entlang der Peiner Straße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 09.02.2017    TOP: Ö 9
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362Steinweg beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Lehrter Straße, im Norden durch das ehemalige Industriegleis, im Osten durch die Verkehrsfläche der Straße „Steinweg“ bzw. dem bebauten Grundstück „Steinweg 2-4“ und im Süden durch die bebauten Grundstücke entlang der Peiner Straße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 11  
Ernennung von Fabian Lehrke zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Sehnde
2016/0044  
Ö 12  
Vergabe von Ortsratsmitteln    
Ö 13  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung    
Ö 14  
Verlegung des Wahlbezirks 15-09, Ortsteil Gretenberg
2017/0051