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Vorlage - 2017/0051  

Betreff: Verlegung des Wahlbezirks 15-09, Ortsteil Gretenberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
30.01.2017 
Sitzung des Ortsrates Sehnde geändert beschlossen   
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
14.02.2017 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat empfiehlt den Beschluss zu d)

b) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt den Beschluss zu d)

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)

d) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die dauerhafte räumliche Verlegung des Wahlbezirks  

    15-09 Gretenberg in den Wahlbezirk 15-10 Klein Lobke (Feuerwehrhaus Lobker Str. 23)

 

 

 


Sachverhalt:

Die allgemeinen Regelungen zur Einteilung von Wahlbezirken sind in § 12 der Bundeswahlordnung (BWO) angegeben. Hieraus ergibt sich auch die Ermächtigung für die Gemeinde, Wahlbezirke zu bilden.

 

Die Wahlbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so begrenzt sein, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird (§ 12 Abs. 3 BWO).

 

Der Wahlbezirk 15-09 im Ortsteil Gretenberg war bislang unter der Adresse Im Dorfe 17 in einem Container untergebracht.

 

Bei der o. g. Adresse handelt es sich um ein Privatgrundstück. Der Container war dort mit Einverständnis des Eigentümers und durch einen Nutzungsvertrag legitimiert, aufgestellt worden.

 

Nunmehr wurde der Nutzungsvertrag durch den Eigentümer fristgerecht gekündigt. Nach den Vertragsbedingungen musste der Container auf Kosten der Stadt Sehnde zurückgebaut werden. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Somit bestand Bedarf, ein geeignetes Gebäude für die Durchführung kommender Wahlhandlungen zu finden.

 

Die Suche nach einer adäquaten Lösung innerhalb des Ortsteils Gretenberg war erfolglos. Private Gebäude/Räume sollten wegen der stets unsicheren garantierten Zutrittsmöglichkeiten vermieden werden.

 

Die einzigen öffentlichen Gebäude sind die Fahrzeughalle der Löschgruppe Gretenberg und die Friedhofskapelle.

 

Die Fahrzeughalle scheidet aus, da sie über keine Eingangstür verfügt sondern nur über ein Rolltor. Eine Friedhofskapelle als Wahlbezirk ist aus Pietätgründen auszuschließen.

 

Die Bundeswahlordnung (BWO) lässt in den §§ 8 und 13 die Bildung beweglicher Wahlvorstände und die Errichtung von Sonderwahlbezirken zu.

Das Kommunalwahlrecht sieht nur die Möglichkeit der Einrichtung eines Sonderwahlbezirkes, nicht aber die Möglichkeit der Einrichtung eines beweglichen Wahlvorstands vor.

 

Bewegliche Wahlvorstände sind nur in kleineren Krankenhäuser, kleineren Alten- oder Pflegeheimen, Klöstern, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten zulässig. Ferner bei Vorliegen eines entsprechenden Bedürfnisses und soweit dies möglich ist.

Sonderwahlbezirke nur für Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Erholungsheime und gleichartige Einrichtungen (…).

 

Da somit bewegliche Wahlvorstände als auch Sonderwahlbezirke nicht in Betracht kommen, ist die Zusammenlegung des Wahlbezirks mit einem anderen zwangsläufig.

 

Hierzu kommen zwei Wahlbezirke in Betracht. Dies ist der Wahlbezirk 15-10 (Feuerwehrhaus) in der Lobker Str. 23 im Ortsteil Klein Lobke. Sowie der Wahlbezirk 15-07 (Kindergarten) in der Ladeholzstr. 29 der Kernstadt.

 

Beide Wahlbezirke sind vom jetzigen Standort des Wahlbezirks 15-09 fast gleich weit entfernt (Feuerwehrhaus = 2,6km; Kindergarten = 2,3km).  Auf Grund der einfacheren Anfahrt ist aber das Feuerwehrhaus in Klein Lobke in ca. 3 Minuten per PKW erreichbar. Der Kindergarten in der Kernstadt jedoch in ca. 5 Minuten.

 

Durch seine Ebenerdigkeit ist der Wahlraum im Feuerwehrhaus einfach zu erreichen. Wo hingegen der Wahlraum in der Ladholzstraße nur über eine dreistufige Treppe und ansteigende Rampe oder durch ein zu öffnendes Tor mit einem zu überquerendes Rasenstück erreichbar ist.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
2017/0051   Verlegung des Wahlbezirks 15-09, Ortsteil Gretenberg   FD Ordnung und Recht   Beschlussvorlage
2017/0051-1   Verlegung des Wahlbezirks 15-09, Ortsteil Gretenberg   Stab Gremienbetreuung   Beschlussvorlage