Tagesordnung - Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 23.02.2016 |
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SI/2016/373 |
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Ö 3 |
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Sanierung der Landesstraßen L410 und L411
hier: Sachstandsbericht der NLSTBV |
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Ö 4 |
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Vorstellung des Umweltberichts der Fa. HOLCIM AG (Deutschland) gemäß der Veröffentlichungspflicht nach § 23 der 17. BImSchV. |
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Ö 5 |
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Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans
hier: - Stellungnahme der Stadt Sehnde |
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2016/0413 |
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Ö 6 |
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Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015
hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde |
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2015/0305-4 |
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Ö 7 |
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Neuaufstellung des Regionalen Naherholungsprogramms 2016
hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde |
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2016/0414 |
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Ö 8 |
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39. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Kleines Öhr" in der Gemarkung Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2016/0411 |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan Nr. 353 "Kleines Öhr" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2016/0412 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 353 „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich angrenzend an der Billerbachstraße. Im Osten wird der Änderungsbereich vom Wirtschaftsweg, die Verlängerung des Zuckerfabriksweges, und im Westen durch die B443 (Lehrter Straße) begrenzt. Im Norden schließt die freie Feldmark an. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen. |
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GREMIUM: Ortsrat Sehnde DATUM: Di, 12.04.2016 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 353 „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich angrenzend an der Billerbachstraße. Im Osten wird der Änderungsbereich vom Wirtschaftsweg, die Verlängerung des Zuckerfabriksweges, und im Westen durch die B443 (Lehrter Straße) begrenzt. Im Norden schließt die freie Feldmark an. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 6 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht DATUM: Di, 19.04.2016 TOP: Ö 9 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 353 „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich angrenzend an der Billerbachstraße. Im Osten wird der Änderungsbereich vom Wirtschaftsweg, die Verlängerung des Zuckerfabriksweges, und im Westen durch die B443 (Lehrter Straße) begrenzt. Im Norden schließt die freie Feldmark an. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 8 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 28.04.2016 TOP: Ö 10 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 353 „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich angrenzend an der Billerbachstraße. Im Osten wird der Änderungsbereich vom Wirtschaftsweg, die Verlängerung des Zuckerfabriksweges, und im Westen durch die B443 (Lehrter Straße) begrenzt. Im Norden schließt die freie Feldmark an. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 28 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 10 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 11 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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