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Vorlage - 2016/0413  

Betreff: Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans
hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Bilm Vorberatung
19.04.2016 
Sitzung des Ortsrates Bilm (offen)   
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
19.04.2016 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar (offen)   
Ortsrat Ilten Vorberatung
19.04.2016 
Sitzung des Ortsrates Ilten (offen)   
Ortsrat Rethmar Vorberatung
19.04.2016 
Sitzung des Ortsrates Rethmar (offen)   
Ortsrat Sehnde Vorberatung
19.04.2016 
Sitzung des Ortsrates Sehnde (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
19.04.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_BVWP_OU Ilten
Anlage 2_BVWP_öSehnde-wPeine
Anlage 3_BVWP_Stichkanal Hildesheim
Anlage 4_BVWP-Schiene_AlphaE
Anlage 5_ND-H-54_Bilm
Anlage 6a_6b_LB_Sehnde-Evern-Dolgen

Beschlussvorschlag:

a) der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

b) der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

c) der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

d) der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

e) der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

f) der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, folgenden

Beschluss zu fassen:

g) der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

h) der Rat fasst folgenden Beschluss:

Die Stadt Sehnde sieht vorrangig den Ausbau der A 2 von 6 auf 8 Fahrstreifen plus Standstreifen als Maßnahme zur Entlastung im überregionalen Verkehrsnetz im Raum Hannover-Ost. Einen Neubau der B 65 als Ortsumgehung von Ilten und als Trasse nördlich von Rethmar, Evern und Dolgen lehnt die Stadt Sehnde, wie in der Stellungnahme formuliert, ab. Die Zerschneidungseffekte in der Landschaft durch eine neue B 65 sind groß, wichtige Vernetzungs-strukturen der Biotope und Naturräume zur Naherholung werden unterbrochen.

Der Rat stimmt der Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Entwurf des BVWP 2030 und dem dazugehörigen Umweltbericht zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Stellungnahme als formelle Beteiligung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abzugeben.

 

 


Sachverhalt:

Obwohl die Bundesverkehrswegepläne selbst nicht rechtlich verbindlich sind, geben sie doch die Leitlinien der Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes für die nächsten 10 bis 15 Jahre vor. Ihnen kommt daher eine zentrale Bedeutung zu. Dass ein Projekt in den BVWP aufgenommen wurde, bedeutet noch nicht, dass es auch tatsächlich realisiert wird. Die Entscheidung, welche Projekte in den kommenden Jahren umgesetzt werden, wird erst mit dem Beschluss der Ausbaugesetze durch den Deutschen Bundestag getroffen. Doch auch dann muss ein Projekt erst noch ein eigenständiges planungsrechtliches Verfahren durchlaufen, in dem alle nötigen Zulassungsvoraussetzungen für einen Baubeginn zu erfüllen sind.

 

Um frühzeitig Akzeptanz für die im BVWP vorgeschlagenen Verkehrsinvestitionen zu schaffen und den gewachsenen Ansprüchen nach mehr Teilhabe an Infrastrukturentscheidungen nachzukommen, hat das BMVI im Rahmen des BVWP 2030 ein "Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 2015" erarbeitet und im Juni 2012 vorgestellt. Darin wurde festgelegt, welche Verfahren genutzt wurden, um die formellen Beteiligungsvorhaben durch zusätzliche informelle Schritte zu ergänzen und die Beteiligung bürgerfreundlicher zu gestalten.


Die Aufstellung des BVWP 2030 erfolgt unter deutlicher Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Während des sechswöchigen Beteiligungsverfahrens (21.03. – 02.05.2016) haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich zum BVWP zu äußern. Dieses Konsultationsverfahren erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß § §14h-j des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Entwurf des BVWP 2030 und der dazugehörige Umweltbericht. Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist die fachliche Überprüfung der im Entwurf des BVWP 2030 getroffenen grundsätzlichen Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf die aus dem Gesamtplan resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt. Stellungnahmen ohne Bezug zur Wirkung des Gesamtplans sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung werden nicht berücksichtigt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ferner kein Abstimmungsverfahren. Es erfolgt daher keine Aufrechnung zwischen unterstützenden und ablehnenden Stellungnahmen.

 

Auswirkungen der Planungen auf das Stadtgebiet Sehnde:

B 65 OU Ilten, Projekt-Nr. B65-G50-NI

Länge 4,0 km

Bautyp(en), Bauziel(e) 2-streifiger Neubau

Planungsstände ohne Planungsbeginn seit 30.09.2013

Künftige mittlere Verkehrsbelastung im Bezugsfall 2030 0 Kfz/24h

im Planfall 2030 17.000 Kfz/24h

Dringlichkeitseinstufung Vordringlicher Bedarf (VB)

 

 

B 65 ö Sehnde bis w Peine, Projekt-Nr. B65-G60-NI

Länge 19,1 km

Bautyp(en), Bauziel(e) 2-streifiger Neubau

Planungsstände ohne Planungsbeginn seit 30.09.2013

Künftige mittlere Verkehrsbelastungim Bezugsfall 2030 13.000 Kfz/24h

im Planfall 2030 7.000 Kfz/24h

Dringlichkeitseinstufung Vordringlicher Bedarf (VB)

 

 

Ausbau Stichkanal Hildesheim, Projekt-Nr. W 08

Netzkategorie C

Lage von km 1,14 bis km 14,01

Planungsstände Detailplanung, teilweise Planfeststellung

Verkehrsbelastung 2030 (Maximalwert der betr. Streckenabschnitte)

Ausbau der Strecke für das 2,80 m abgeladene üGMS und SV bis 139 m Länge im

Richtungsverkehr

Dringlichkeitseinstufung Weiterer Bedarf (WB)

 

 

Ausbau Schienennetz Celle – Lehrte, Projekt-Nr. 2-003-V02

Optimiertes Alpha-E

Blockverdichtung Celle - Lehrte

Dringlichkeitseinstufung Vordringlicher Bedarf (VB)

Zum Ausbau der Bahnstrecke Lehrte – Hildesheim im Zuge der Variante „optimiertes AlphaE“ werden im Entwurf zum BVWG 2030 keine Ausführungen gemacht.

 

Detailangaben zu den vier Projekten sind als Anlagen 1 -4 dieser BV beigefügt.

 

Stellungnahme:

 

Bundesverkehrswegeplan – Ortsumgehung Ilten (B65-G50-NI)

Die geplante Maßnahme führt in Ilten und Köthenwald zu einer verkehrlichen Entlastung der Ortsdurchfahrt. Durch die Umfahrung von Ilten und Köthenwald ist von einer Verringerung des Konfliktpotentials mit den Bewohnern des Klinikums Wahrendorff auszugehen. Die Unfalldaten aus dem Jahre 2005-2007 sowie die Erkenntnis der „auffällig vielen Unfälle mit Personenschaden, als auch überdurchschnittlich viele Unfälle beim Überschreiten der Fahrbahn“ können so aktuell nicht bestätigt werden. Diese Diskrepanz hängt augenscheinlich damit zusammen, dass die Sanierung der Ortsdurchfahrt Ilten in den Jahren 2012-14 mit der Lichtsignalanlage (LSA) am Knoten mit der Hindenburgstraße (K137), der Fußgänger-LSA auf Höhe der Straße Mühlenfeld (K149) / Rudolf-Wahrendorff-Straße und der Querungshilfe auf Höhe der Kirche nicht berücksichtigt worden sind bzw. dass das der Bewertung zugrundeliegende Zahlenmaterial nicht angepasst wurde.

 

Die abschnittsweise gemessene V85 (spitzenbereinigter Wert) von 70 km/h innerhalb der OD kann nicht verifiziert werden. Seitens der Stadt Sehnde wurde im Mai 2015 innerhalb der OD Ilten (Höhe Gärtnerei) eine V85 von 51 km/h gemessen; außerhalb der OD (Höhe Kleingärten) in Fahrtrichtung Sehnde eine V85 von 67 km/h und in Fahrtrichtung Hannover von 60 km/h.

Unabhängig davon führt eine Verlagerung von Verkehren nicht zwangsweise zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit. Eher ist durch eine Verringerung des Kolonnenverkehrs das Gegenteil zu vermuten.

 

Durch den Rückbau der B65 nordwestlich von Ilten werden sich neue Verkehrsbeziehungen entwickeln, so dass es einer Anpassung der bestehenden Verkehrseinrichtungen (LSA) bedarf. Die Buslinie 371 (von und nach Höver und Ahlten) wäre ebenfalls betroffen. Für aktuell an der OD liegende Betriebe (Tankstelle, etc.) kann sich die Umfahrung existenzbedrohend auswirken und zu einer Angebotsausdünnung führen.

 

Die Unterbrechung des Wirtschaftsweges (zwischen Ilten und Bilm/Höver (Friedhofsweg) bedeutet neben den Einschränkungen für die Landwirtschaft auch einen Qualitätsverlust der Erholungsbelange für die Bevölkerung (Fahrradthemenweg 2). Darüber hinaus handelt es sich bei diesem Weg um die Verbindung im Kirchspiel Ilten-Bilm-Höver, also den wichtigen Weg abseits der klassifizierten Straße von und zum Friedhof.

 

In den Abb. 6 und 7 (Querschnittsbezogene Kfz & Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030) der Anlage 1 ist neben der deutlich entlastenden Wirkung für die B65 in Ilten und Köthenwald eine geringfügige (auch innerörtliche) Belastungszunahme für die Ortschaften Ilten (K139 + K140), Bilm (K140 + K143), Wassel (B443 + K143) und Sehnde (B443) dargestellt. Interessanterweise wird auch eine Belastungsabnahme der westlichen B65 in Sehnde und gleichzeitig der KES prognostiziert.

 

Die Landschaft im Umfeld von Ilten und Bilm ist durch verschiedene raumwirksame Nutzungen geprägt und zerschnitten: verschiedene Elt-Freileitungen (nördlich von Ilten 3 x 220 kV und 1 x 110 kV; westlich von Bilm 1 x 220 kV und 2 x 110 kV) durchziehen die Landschaft und die Flächen für den Mergelabbau umzingeln im Nordwesten, Westen und Südwesten die Ortschaft Bilm. Eine neue Ortsumgehung Ilten würde den Ort Bilm zusätzlich im Osten in der Entwicklung und der Erreichbarkeit stark einschränken und eine weitere unzumutbare Beeinträchtigung des Landschaftsraumes bedeuten.

 

Im Umweltbericht –Langfassung, Kap. 4.4.3, Seite 23, wird allgemein zu den umweltrelevanten Angaben, die mit zumutbarem Aufwand ermittelt worden sind ausgeführt: Kleinflächige Schutzzonen wie z.B. Naturdenkmäler oder geschützte Landschaftsbestandteile wurden hier (Anmerkung: in der Betrachtung und Erfassung) außer Acht gelassen, da die Betroffenheit derartig kleinflächiger Strukturen erst im Zuge einer Feintrassierung der Verkehrswege hinreichend konkret prognostiziert werden kann. Für das Projekt B65-G50-NI bedeutet das Nichtbeachten der vernetzungsrelevanten sehr wichtigen Strukturen sowie der kleinteiligen Biotope mit Bedeutung für die Biodiversität, dass bei der Trassenplanung nicht berücksichtigt wurden:

-          ND-H 54 „Köstergarten“ (Gehölzgruppe mit alten Stieleichen)

-          die nassen Wiesen des sog. „Aerber Nest“ westlich der Siedlung Köthenwald

-          Reitergut „Köthenwald“ mit den umgebenden feuchten Wiesen.

 

Die Abbildung 10 auf Seite 16, Modul D, Kapitel 1.10, aus dem PRINS Entwurf zum BVWP, stellt nicht den richtigen sondern einen Kartenausschnitt bei Bückeburg dar (vgl. Anlage 1). Bei der Beurteilung des Projektes ist zumindest die richtige Kartengrundlage heranzuziehen.

 

 

Bundesverkehrswegeplan – B 65 Nord ö Sehnde - w Peine (B65-G60-NI)

Die geplante Maßnahme führt im östlichen Teil der Ortschaft Sehnde, sowie in den Ortschaften Rethmar, Evern und Haimar zu einer verkehrlichen Entlastung der Ortsdurchfahrten. Der angegebene DTV-Wert von abschnittsweise etwa 17500 Kfz/24 h mit einem Lkw-Anteil von 10,8% aus dem Jahre 2005 entspricht (zumindest im Sehnder Abschnitt) nicht dem heutigen Niveau. Auch hier ist zu vermuten, dass der Bau der Kommunalen Entlastungsstraße (KES) nicht zu einer Anpassung des bewerteten Zahlenmaterials geführt hat. Daher können auch die Unfalldaten aus dem Jahre 2005-2007 sowie die Erkenntnis der „auffällig vielen Unfälle mit Personenschaden, als auch überdurchschnittlich viele Unfälle beim Überschreiten der Fahrbahn“ aktuell nicht bestätigt werden.

 

Die abschnittsweise festgestellte V85 von 75 km/h innerhalb der OD´s ist nicht zuzuordnen. In Haimar wurde (auf Höhe Backhausfeld) im November 2014 eine V85 von 67 km/h ermittelt, in Evern (auf Höhe der Hausnummer 20/22) im August 2014 eine V85 von 56 km/h und in Rethmar (zwischen Triftstraße und Bodering) im Oktober 2015 eine V85 in Fahrtrichtung Sehnde von 59 km/h und in Richtung Peine von 52 km/h. Wie bereits oben festgestellt führt eine Verlagerung von Verkehren nicht zwangsweise zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit. Eher ist durch eine Verringerung des Kolonnenverkehrs das Gegenteil zu vermuten.

 

Im Bereich von Sehnde wird der südöstliche Abschnitt der KES unterbrochen bzw. nicht an eine neue B65-Nord angebunden. Damit wird ebenfalls die direkte Anbindung des Gewerbegebietes Borsigring an die KES abgetrennt. Da die nächsten Knotenpunkte im Bereich der B443 (Sehnde) und der K135 (Evern) vorgesehen sind, ist mit erheblichen zusätzlichen innerörtlichen Verkehren bei der An-/Abfahrt des Gewerbegebietes (u.a. auch Wertstoffhof Lehrte/Sehnde) zu rechnen. Die Nichtanbindung des Gewerbegebietes Borsigring an die neue B65 führt zu zeitlichen Verlusten für dort ansässige/ künftige Firmen, und so zu einem Standortnachteil.

 

Die Unterbrechung der kompletten landwirtschaftlichen Wegeverbindungen im Nordosten der Ortschaft Sehnde führt zu erschwerten Bedingungen in der Landwirtschaft, sowie einen deutlichen Qualitätsverlust für die Bevölkerung (Verlängerung Zuckerfabriksweg). Auch nördlich von Evern und östlich von Dolgen werden wichtige landwirtschaftliche Wegeverbindungen (Fahrrad-Themenweg 8, Großer Rundweg und Regionsradroute) komplett unterbrochen.

 

Bei der Anbindung der B65-Nord an die K135 (in Evern) ist zu berücksichtigen, dass die Leistungsfähigkeit / der Straßenquerschnitt der K135 zwischen der B65 und der K136 (Jägerstraße) bewusst verringert worden ist, um eine Geschwindigkeitsreduzierung in diesem Bereich zu bewirken. Sofern die K135 als „Zubringer“ zur B65-Nord fungieren soll, kann eine Ertüchtigung dieses Abschnitts die Folge sein - mit gegenteiligen Effekten.

 

In den Abb. 6 & 7 der Anlage 2 (Querschnittsbezogene Kfz & Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030) ist neben der deutlich entlastenden Wirkung entlang der B65 eine geringfügige (auch innerörtliche) Belastungszunahme für die Ortschaften Sehnde (B443 + L410/411), Bilm (K140 + K143), Wassel (B443 + K143) und Evern (K135) dargestellt.

 

Die Landschaft im Norden von Sehnde, Rethmar, Evern und Dolgen ist durch verschiedene raumwirksame Nutzungen geprägt und zerschnitten: fünf Elt-Freileitungen (1 x 110 kV und 4 x 20 kV) durschneiden die Landschaft. Eine B65-Nord würde die landwirtschaftlichen Flächen stark zerschneiden und die Unterhaltung der Flächen (v.a. bei Unterbrechung der Wirtschaftswege) erschweren.

 

Im Umweltbericht –Langfassung, Kap. 4.4.3, Seite 23, wird allgemein zu den umweltrelevanten Angaben, die mit zumutbarem Aufwand ermittelt worden sind ausgeführt: Kleinflächige Schutzzonen wie z.B. Naturdenkmäler oder geschützte Landschaftsbestandteile wurden hier (Anmerkung: in der Betrachtung und Erfassung) außer Acht gelassen, da die Betroffenheit derartig kleinflächiger Strukturen erst im Zuge einer Feintrassierung der Verkehrswege hinreichend konkret prognostiziert werden kann. Für das Projekt B65-G60-NI bedeutet das Nichtbeachten der vernetzungsrelevanten sehr wichtigen Strukturen sowie der kleinteiligen Biotope mit Bedeutung für die Biodiversität, dass bei der Trassenplanung nicht berücksichtigt wurden:

-          LB-H9 „Nöhrenholz“ (heimische Gehölze in einer Gruppe), nördlich von Dolgen

-          LB-H16 „Baumreihen“, entlang der K 135 nördlich von Evern und an Wirtschaftswegen östlich von Dolgen

-          LB-H18 „Kleingewässer“, kleine Teiche und Senken bzw. Blänken östlich von Dolgen und in enger Verbindung und im Austausch zum Fließgewässer Burgdorfer Aue.

Gerade den Kleingewässern östlich von Dolgen wird in der landwirtschaftlich sehr intensiv genutzten Bördelandschaft ein hoher ökologischer Wert beigemessen, weil diese feuchten Zonen sehr wichtige Trittsteinbiotope sind und eine wichtige Funktion im Verbundsystem einnehmen. Ein Zerschneiden dieser kleinteiligen und örtlich wirkenden Biotope bedeutet gleichzeitig auch eine 100%ige Zerstörung dieser Strukturen und die deutliche Reduzierung von Biodiversität in der agrarisch geprägten Bördelandschaft. Die Schutzsatzung wäre damit obsolet.

 

Die Aussagen zum Ausbau des Stichkanals werden zur Kenntnis genommen.

 

Bezüglich des Schienenprojektes „ Optimiertes Alpha-E“ wird auf das Abschlussdokument des Dialogforums Schiene Nord (DSN) verwiesen, dem der Rat der Stadt Sehnde mit Beschluss vom 03.03.2016 beigetreten ist. Demnach sind die dort formulierten Bedingungen auch für sämtliche Trassenbereiche, die nicht von Ausbaumaßnahmen betroffen sind, die aber aufgrund von Baumaßnahmen an anderen Trassenbereichen mit deutlichen Verkehrszunahmen zu rechnen haben, zu erfüllen. Dies gilt für die Stadt Sehnde für die durch den entsprechenden Verkehrszuwachs, auf der Schienenstrecke Lehrte – Hildesheim, bedingten Lärmschutzvorkehrungen entlang bewohnter Gebiete.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

1 - BVWP_OU Ilten

2 - BVWP_öSehnde-wPeine

3 - BVWP_Stichkanal Hildesheim

4 – BVWP_Schiene-AlphaE

5 – ND-H54_Bilm

6a_6b_LB_Sehnde-Evern-Dolgen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_BVWP_OU Ilten (4735 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_BVWP_öSehnde-wPeine (6616 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_BVWP_Stichkanal Hildesheim (4297 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_BVWP-Schiene_AlphaE (357 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5_ND-H-54_Bilm (774 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6a_6b_LB_Sehnde-Evern-Dolgen (909 KB)    
Stammbaum:
2016/0413   Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2016/0413-1   Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage