Der Rat beschließt, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2016 bis 2018 entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Drucksache aufzustellen ist. Insbesondere handelt es sich dabei um folgende Punkte:
- Grundlage des Eckwertebeschlusses ist die Finanzplanung für 2015 des
Haushaltsplanes 2014. Der ausgewiesene Fehlbetrag ist nicht zu
überschreiten.
- Es werden nur die Investitionen veranschlagt, die bereits im
Investitionsplan für das Jahr 2015 vorgesehen sind.
- Die Übertragung von Haushaltsresten in das Folgejahr und die Bildung
von Rückstellungen für beispielsweise Bauunterhaltungsmaßnahmen
sind soweit wie möglich zu vermeiden.
- Die Ansätze der verbrauchsabhängigen Abgaben sind auf ihre Höhe hin
zu überprüfen.
- Insgesamt soll der ausgewiesene Fehlbetrag des Finanzhaushaltes 2015 nicht überschritten werden.
- Ein Haushaltsausgleich ohne Kreditaufnahme ist auch für die Folgejahre anzustreben.