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Vorlage - 2020/0770-1  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 114 "Eichenkamp", OT Evern, Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2020/0770
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
20.12.2023 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
16.01.2024 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.02.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage BV 2020-0770-1 GBneu_AK5_3000.pdf
Anlage BV 2020-0770-1 GBneu_DOP_3000.pdf
Anlage BV 2020-0770-1 GBneu_FNP_5000.pdf

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimer empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde mit erweitertem Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ wird die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 112 „Evern-Süd“ beschlossen.

 

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Sachverhalt:

Zuletzt hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 15.07.2020 mit dem Bebauungsplan Nr. 114 „Eichenkamp“ befasst und den Aufstellungsbeschluss gefasst. Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit kam die Anregung, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ um den Bebauungsplan Nr. 112 „Evern-Süd“ zu erweitern, um hier eine Bebauung in zweiter Reihe zu ermöglichen.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der noch immer gut erkennbare Charakter des Dorfes Evern erhalten werden. Der zu beplanende Bereich bildet mit dem auf der Nordseite der Rethmarschen Straße gelegenen Dorfplatz im Zusammenspiel mit der denkmalgeschützten St. Georgs Kapelle und dem Schützenhaus den Ortskern von Evern. Das Wohnhaus der Hofstelle Eichenkamp 1A ist als Einzeldenkmal gem. § 3 Abs. 2 NDSchG ausgewiesen. Für die nördlich angrenzende Hofanlage Rethmarsche Straße 12 gibt es neue Konzepte zur Bebauung der ehemaligen Hofstelle. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ wird weiterhin eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den Bereich verfolgt.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

50.000,00 €

ca. 41.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

50.000,00 €

ca. 41.000,00 €

 

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Anlage/n:

- Auszug aus der AK5, Luftbild 2022 und Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit Darstellung des erweiterten Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage BV 2020-0770-1 GBneu_AK5_3000.pdf (1046 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage BV 2020-0770-1 GBneu_DOP_3000.pdf (1172 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage BV 2020-0770-1 GBneu_FNP_5000.pdf (147 KB)    
Stammbaum:
2020/0770   Bebauungsplan Nr. 114 "Eichenkamp", OT Evern, Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2020/0770-1   Bebauungsplan Nr. 114 "Eichenkamp", OT Evern, Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage