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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2020/0770
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimer empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 "Eichenkamp" im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.
Sachverhalt:Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 "Eichenkamp" im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Im Flächennutzungsplan ist die Rethmarsche Straße (B65) als Überörtliche Hauptverkehrsstraße ausgewiesen. Alle weiteren Flächen im Geltungsbereich sind als Gemischte Baufläche dargestellt.
Begründung: Der wichtigste Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 "Eichenkamp" besteht in dem städtebaulichen und gesellschaftlichen Veränderungsdruck, dem neben vielen anderen Ortsteilen der Stadt Sehnde auch der Ortskern Evern ausgesetzt ist.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der noch immer gut erkennbare Charakter des Dorfes Evern erhalten werden. Der zu beplanende Bereich bildet mit dem auf der Nordseite der Rethmarschen Straße gelegenen Dorfplatz im Zusammenspiel mit der denkmalgeschützten St. Georgs Kapelle und dem Schützenhaus den Ortskern von Evern. Im Quartier zwischen Eichenkamp, Kapellenweg und Rethmarscher Straße ist ortsbildprägende alte Bausubstanz erhalten. Das Wohnhaus der Hofstelle Eichenkamp 1A ist als Einzeldenkmal gem. § 3 Abs. 2 NDSchG ausgewiesen. Die Hofanlage Rethmarsche Straße 12 war in der Vergangenheit als Gruppe baulicher Anlagen ausgewiesen, diese Eigenschaft ist zwischenzeitlich gelöscht worden.
Der Planungsbereich ist von großvolumigen Gebäuden alter Hofstellen geprägt. Mit der Aufgabe der Landwirtschaft werden einige der alten Gebäude nicht mehr genutzt. Ohne Nutzung sind die Gebäude dem Verfall preisgegeben bzw. werden abgerissen. Die frei gewordenen Flächen werden aufgrund der anhaltenden Nachfrage hauptsächlich einer neuen Bebauung mit Einfamilienhäusern zugeführt. Damit geht die ortsbildprägende großvolumige historische Bausubstanz dem Ort Evern unwiderruflich verloren. Wünschenswert wäre, die erhaltenswerte alte Bausubstanz einer Nachnutzung zuzuführen. Im Fall der Neubebauung sollten sich die Baukörper hinsichtlich Größe und Gestaltung an der alten Bausubstanz orientieren.
Um die künftige städtebauliche Entwicklung gemäß der beschriebenen Zielsetzung steuern und ordnen zu können, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 114 „Eichenkamp“ erforderlich.
Rechtliche Auswirkungen: Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlagen: - AK5 sowie DOP2019 mit Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“
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