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Vorlage - 2017/0183-1  

Betreff: Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2017/0183
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Vorberatung
14.12.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Den Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke I, II und III wird ab dem 1.1.2018 eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 120 € gezahlt.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung soll an die Entwicklung der Sitzungsgelder der Ratsmitglieder gekoppelt werden.

 

 


Sachverhalt:

Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt hat in seiner Sitzung am 23.11.2017 einstimmig beschlossen, folgende Empfehlung auszusprechen:

Die Pauschale für die Entschädigung der Schiedspersonen soll abweichend von der ursprünglichen Beschlussvorlage ab dem 1.1.2018 auf 120 € jährlich erhöht werden.

Dieses entspricht als auf den Monat umgelegter Betrag (=10 €) der Hälfte des Sitzungsgeldes der Ratsmitglieder für eine Sitzung (=20 €).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
2017/0183   Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen   FD Ordnung und Recht   Beschlussvorlage
2017/0183-1   Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen   FD Ordnung und Recht   Beschlussvorlage