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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2016/0036-1
Beschlussvorschlag:
a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:
Gemäß § 128 NKomVG hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs-posten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune darzustellen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde gemäß der §§ 155 und 156 NKomVG durchgeführt und mit der Beschlussvorlage 2016/0036 behandelt. Die Beschlussfassung des Jahresabschlusses, die Feststellung des Ergebnisses sowie die Entlastung des Bürgermeisters konnte allerdings nicht erfolgen, da der Bereich der technischen Prüfung gemäß Vereinbarung durch das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover wahrgenommen wird. Am 3.5.2017 wurde die technische Prüfung abgeschlossen. Somit kann nun die Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 erfolgen.
Die Ergebnisse der technischen Prüfung im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 sind mit gesondertem Schlussbericht vom 4.5.2017 in der Vorlage Nr. BV/2017/0148 dargestellt. Dieser Prüfungsbericht wird damit Bestandteil der Kenntnisnahme, der Beschlussfassung und der Entlastung für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2015.
Feststellung des Jahresabschlusses:
Der nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG festgestellte Jahresabschluss wird mit den Schlussberichten der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde (s. BV 2016/0036) und der Region Hannover (s. BV 2017/148) sowie den Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten dem Rat vorgelegt. Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 NKomVG die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.
Die Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover haben gravierende Fehler und Mängel nicht festgestellt. Gegen die Entlastungserteilung bestehen keine Bedenken.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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