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Vorlage - 2015/0305-5  

Betreff: Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015
hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2015/0305
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.04.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1) Die Darstellung der Trasse der Gleisanlage der ehemaligen Kali-Bahn zum Straßenbahnmuseum als „Gleisanlage Vorbehaltsgebiet für Industrie und Gewerbe“ im RROP 2015 wird begrüßt.

 

2) Keine Aufnahme der Potentialfläche Sehnde 01 für die Windenergienutzung als „Vorranggebiet Windenergienutzung“ ins RROP 2015

 

3) Der Windkraftstandort nördlich von Evern und Dolgen als „Vorranggebiet Windenergienutzung“ ist auf die Darstellung der südlichen Fläche in der 13. Änderung des RROP 2005 zu reduzieren.

 

4) Der Rat stimmt den Anmerkungen und Hinweisen der Stadtverwaltung zur erneuten Auslegung des RROP 2015 zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme ergänzt um die Empfehlungen aus der Beratung im Beteiligungsverfahren abzugeben.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Ortsräte Bolzum, Dolgen-Evern-Haimar, Höver, Sehnde und Wehmingen haben sich in ihren Sitzungen am 12.04.2016 in gemeinsamer Beratung mit der Beschlussvorlage 2015/0305-4, zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 (RROP 2015), hier Stellungnahme der Stadt Sehnde, befasst. Die Ortsräte Bolzum, Höver und Wehmingen haben sich für eine Ergänzung der Stellungnahme der Stadt Sehnde zum RROP 2015 ausgesprochen.

Der Ortsrat Wassel und der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht haben sich in ihren Sitzungen am 19.04.2016 mit der Beschlussvorlage 2015/0305-4 befasst.

 

Der Ortsrat Höver hat zum Abschnitt 2.1.4 des RROP 2015 folgende Anmerkungen und Ergänzungen zur Stellungnahme:

Der Ort Höver grenzt mit seiner Bebauung direkt an die Bebauung in Hannover-Anderten und mit rund 200 m Abstand an die gewerbliche Bebauung in Lehrte-Ahlten. Die Orte gehen ineinander über, jeweils getrennt nur durch politische Grenzen. Aufgrund dieser besonderen Konstellation werden aus dem Ort Höver auch die Nahversorgungseinrichtungen in Anderten und Ahlten mitgenutzt.

 

Außerdem spricht sich der Ortsrat Höver im Abschnitt 3.2.2 gegen  eine Vorbehaltsfläche Wald bei Höver aus.

 

Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht hat sich den Anregungen des Ortsrat Höver angeschlossen. Der Fachbereichsausschuss weist auch auf den Widerspruch in der Darstellung von Höver im RROP 2015, als „Standort Schwerpunktsaufgabe Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten“ der Schaffung von Arbeitsplätzen“ aber nicht mehr die Funktion als „Standort Schwerpunktsaufgabe Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten“ hat, hin.

 

Der Ortsrat Bolzum lehnt die Darstellung der Trasse der Gleisanlage der ehemaligen Kali-Bahn zum Straßenbahnmuseum als „Gleisanlage Vorbehaltsgebiet für Industrie und Gewerbe“ ab, weil die Bezeichnung auch Spielraum für andere Nutzungen öffnet.

Aus dem ebenfalls betroffenen Ortsrat Wehmingen gibt es dazu keine Änderungswünsche. Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht spricht für die Darstellung als „Gleisanlage Vorbehaltsgebiet für Industrie und Gewerbe“ aus, da es keine andere Planzeichnung/Signatur für die Darstellung in einem RROP gibt.

 

Die Darstellung „Vergrößerung Vorranggebiet oder Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft“ im Süden und Südosten der Gemarkung Gretenberg an der Grenze zu Algermissen kann nicht nachvollzogen werden, da weder im Landschaftsrahmenplan noch in der Biotoptypenkartierung in dem Bereich entsprechendes dargestellt ist. Die Darstellung „Vergrößerung Vorranggebiet oder Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft“ ist nach Westen in den Bereich der Gretenberger Teiche zu verlagern. 

 

Der Ortsrat Wehmingen spricht sich für eine Aufnahme der Potentialfläche Sehnde 01 für die Windenergienutzung als „Vorranggebiet Windenergienutzung“ ins RROP 2015 aus. Die Fläche liegt in den Gemarkungen Wassel und Wehmingen zwischen dem Mittellandkanal bei Wassel im Osten, der Ortslage Wehmingen im Süden, Bockmer Holz im Westen und grenzt im Norden an die B443.

 

Der Ortsrat Wassel und der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht haben sich gegen die Aufnahme dieser Fläche ins RROP 2015 ausgesprochen. 

 

Bei den Windkraftstandort nördlich von Evern und Dolgen als „Vorranggebiet Windenergienutzung“ hat sich der Fachbereichsausschuss für eine Reduzierung der Fläche entsprechend der Darstellung der südlichen Fläche in der 13. Änderung des RROP 2005 ausgesprochen.

 

 

Die Ergänzungen und Änderungen aus den Beratungen sind in der nachstehenden Stellung-nahme kursiver Schrift  dargestellt.

 

 

Stellungnahme der Stadt Sehnde:

Die nachfolgende Stellungnahme bezieht sich auf die wesentlichen Änderungen des Satzungsteils, die in der o.g. Auflistung gekennzeichnet sind:

 

Zu Abschnitt 2.1.4 Entwicklung ländlich strukturierter Siedlungen:

Die Darstellung des Standortes Höver mit der Schwerpunktaufgabe zur Bereitstellung von Arbeitsstätten und deren Entwicklung wird begrüßt. Auch wenn der Ort Höver nicht über alle Ausstattungsmerkmale, die eine über die Eigenentwicklung hinausgehende Wohnsiedlungsentwicklung regionalplanerisch rechtfertigen, verfügt, ist die alleinige Beschränkung auf die Eigenentwicklung bei diesem Ort Schwerpunktaufgabe zur Bereitstellung von Arbeitsstätten nicht nachvollziehbar. Ein Entwicklungsspielraum in einer Größe von 5 % bezogen auf die vorhandene Siedlungsfläche ist unzureichend. Es sollte eine enge Verknüpfung von Wohnmöglichkeiten zu den Arbeitsstätten ermöglicht werden. Aus diesen Gründen sieht die Stadt Sehnde die Notwendigkeit für den Ort Höver eine weitergehende Wohnbauentwicklung zu ermöglichen. Somit ist es zwangsläufig, dass auch in Höver die Ausweisung als „ländlich strukturierte Siedlung mit Ergänzungsfunktion Wohnen“ erfolgt.

Im Hinblick auf die durchaus gegebenen Qualitäten bezüglich Nahversorgungseinrichtungen, Schulausstattung und SPNV-Anschluss wird auf die Stellungnahme vom 18.12.2015 verwiesen.

Der Ort Höver grenzt mit seiner Bebauung direkt an die Bebauung in Hannover-Anderten und mit rund 200 m Abstand an die gewerbliche Bebauung in Lehrte-Ahlten. Die Orte gehen ineinander über, jeweils getrennt nur durch politische Grenzen. Aufgrund dieser besonderen Konstellation werden aus dem Ort Höver auch die Nahversorgungseinrichtungen in Anderten und Ahlten mitgenutzt.

 

Zu Abschnitt 3.1.2 Natur und Landschaft:

Der Änderung der zeichnerischen Darstellungen bei „Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft“ sowie bei „Vorbehaltsgebieten zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes“ im Stadtgebiet Sehnde aufgrund von Überschneidungen mit landesweit bedeutsamer Brutvogelgebiete wird zugestimmt.

Die Darstellung „Vergrößerung Vorranggebiet oder Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft“ im Süden und Südosten der Gemarkung Gretenberg an der Grenze zu Algermissen kann nicht nachvollzogen werden, da weder im Landschaftsrahmenplan noch in der Biotoptypenkartierung in dem Bereich entsprechendes dargestellt ist. Die Darstellung „Vergrößerung Vorranggebiet oder Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft“ ist nach Westen in den Bereich der Gretenberger Teiche zu verlagern. 

 

Zu Abschnitt 3.2.2 Forstwirtschaft:

Es wird begrüßt, dass die Festlegung zu Abständen Siedlung-Wald rechtlich wieder zu einem Grundsatz der Raumordnung (mit Berücksichtigungsgebot) zurückgestuft worden ist. Weiterhin wird gefordert, dass das Berücksichtigungsgebot ausschließlich an Waldflächen gem. Waldgesetz und nicht zu sonstigen Gehölzflächen gelten soll.

 

Sehnde ist eine unterdurchschnittlich bewaldete Kommune (bezogen auf Zahlen der gesamten Region Hannover) mit einem Waldflächenanteil von 10 bis < 15%. Zur Vermehrung und Vernetzung von Waldanteilen sind Vorbehaltsgebiete zur Vergrößerung des Waldanteils darzustellen. Die im Verfahren erfolgten Rücknahmen von „Vorbehaltsgebieten Waldvergrößerungen“ westlich von Müllingen an der BAB 7 und östlich von Höver am Kreuzungspunkt B 65 / K 142 sind nicht nachvollziehbar und unbegründet erfolgt. Die Stadt Sehnde fordert, dass eine Anpassung der Gebietskulisse „Vorbehaltsgebiete zur Vergrößerung des Waldanteils“ unter Berücksichtigung weiterer Belange wie der des Naturschutzes erfolgt. Die Vorbehaltsgebiete Waldvergrößerungen westlich von Müllingen an der BAB 7 soll wieder in die zeichnerische Darstellung mit aufgenommen werden.

 

Zu Abschnitt 3.2.3 Rohstoffgewinnung:

Die geänderte zeichnerische Darstellung wird begrüßt, da durch die Rücknahme dieses Vorranggebietes dem überlagernden Vorranggebiet Natur und Landschaft in diesem Bereich die größere Bedeutung beigemessen wird.

 

Zu Abschnitt 3.2.4 Wassermanagement, Wasserversorgung, Abwasserbehandlung und Hochwasserschutz:

Die lagemäßige Korrektur der Kläranlage Sehnde wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu Abschnitt 3.2.5 Erholung und Tourismus:

Die übereinstimmende Darstellung zwischen regionalem Naherholungskonzept und RROP 2015 bzgl. der Routen der FAHRRADREGION wird begrüßt.

 

Zu Abschnitt 4.1.2 Schienenverkehr:

In Übereinstimmung mit den Darstellungen des RROP Lks. Hildesheim wird begrüßt, dass die Trasse der ehemaligen Kalibahn Algermissen – Wehmingen (HSM Straßenbahnmuseum) als Vorbehaltsgebiet festgelegt wird, um eine Option für das Straßenbahnmuseum zu erhalten. Da kein anderes Planzeichen zur Verfügung steht, wird die Trasse als „Vorbehaltsgebiet für Industrie und Gewerbe“ dargestellt. Die Darstellung der Trasse stellt nochmals die überregionale Freizeitbedeutung des HSM heraus. Es wird begrüßt, dass aufgrund der regionalen und überregionalen Bedeutung die Grubenanschlussbahn Hugo im Bereich Schnedebruch in die beschreibende und zeichnerische Darstellung aufgenommen wird.

 

Zu Abschnitt 4.4.3 Erneuerbare Energien:

Es wird begrüßt, dass der Standort Sehne-Nord (im Verfahren: Lehrte-Sehnde 02) als „Vorranggebiet Windenergienutzung“ dargestellt wird. In die einzelgebietliche Abwägung gehen jedoch auch Flächen ein, auf denen durch Bestandsanlagen schon eine zum Teil erhebliche Vorbelastung der dortigen Fauna gegeben ist, da der Eingriff bereits erfolgt ist. Die Vereinbarkeit oder Unbedenklichkeit mit artenschutzrechtlichen Belangen kann nicht abschließend auf regionalplanerischer Ebene geklärt werden. Die Region Hannover beurteilt den Ausschluss des Repowerings für solche Anlagen als unverhältnismäßige Einschränkung der Eigentumsrechte nach Art. 14 Absatz 1 GG. Solche Flächen, auf denen ein sehr hohes bis hohes naturschutzrechtliches Konfliktniveau ermittelt wurde, und die gleichwohl eine Vorbelastung durch bereits bestehende Anlagen aufweisen, werden daher als "Vorranggebiete Windenergienutzung" für ein standortgebundenes Repowering festgelegt.

Die Vorrangfläche Sehnde 02 (Wehmingen Hohenfels) wird im Entwurf zum RROP 2015 aus zwei Teilflächen gebildet: eine größere im Westen von Wehmingen und der Fläche des Hannoverschen Straßenbahnmuseums und westlich von einer Teilfläche des Landkreises Hildesheim (Gemeinde Algermissen) und einer kleineren Fläche südlich des Hannoverschen Straßenbahnmuseums und nordwestlich von der Ortschaft Lühnde und östlich von einer Teilfläche des Landkreises Hildesheim (Gemeinde Algermissen).

Beschreibung der Bauleitplanung in diesem Bereich: Im Sommer 2015 erlangten die 33. Ände-rung des FNP und der B-Plan Nr. 637 Rechtskraft: hier wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Team Regionalplanung die harten und weichen Tabuzonen für die Windkraftnutzung an diesem Standort diskutiert und besprochen. Ziel war ein Flächenabgleich zwischen RROP und FNP, um eine erneute Anpassung der Geltungsbereiche zu vermeiden. So wurde zu der Freizeitnutzung des Hannoverschen Straßenbahnmuseums eine 400 m–Zone als weiches Tabukriterium angesetzt. Aufgrund der verschiedenen harten und weichen Tabuzonen konnte so eine mit Ihnen abgestimmte Fläche festgesetzt werden. Die Fläche der 33. Änderung des FNP ist zugehörig zur Teilfläche Sehnde 02 im Entwurf des RROP 2015.

Zeitgleich zum Verfahren des RROP 2015 betreibt die Stadt Sehnde in Abstimmung mit der Regionalplanung die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windkraft im Stadtgebiet“. Auch hier wurde analog zur 33. Änderung des FNP eine weiche Tabuzone mit 400 m-Abstand um die Freizeitnutzung des Hannoverschen Straßenbahnmuseums angewendet. In dem nun vorgelegten Entwurf für den Bereich Sehnde 02 sind die Abstände zu den Siedlungen (800 m) und Einzelhäusern (600 m) berücksichtigt worden. Für den Freizeitbereich sind gar keine Abstandskriterien zur Ermittlung der Potenzialflächen angegeben worden. Daraus ergibt sich, dass die Darstellungen des RROP 2015 von der sich im Aufstellungsverfahren befindlichen 40. Änderung des FNP der Stadt Sehnde und den Grenzen des B-Planes Nr. 637 erheblich abweichen. Die abweichenden Darstellungen betreffen die Flächen im Süden des Hannoverschen Straßenbahnmuseums. In diesen Bereich ragt auch eine Teilfläche des Landkreises Hildesheim (Gemeinde Algermissen) hinein, der Landkreis Hildesheim hat hier gar kein Potenzial und dementsprechend keine Vorrangflächen für die Windenergienutzung konkretisiert. In der beigefügten Kartenanlage 1 sind die harten und weichen Tabuzonen zur Siedlung und zur überregionalen Freizeitnutzung Hannoversches Straßenbahnmuseum und die sich daraus ergebenden Potenzialflächen für Windenergie dargestellt (so, wie es in der 40. Änderung des FNP dargestellt ist). In der beigefügten Kartenanlage 2 sind für den südöstlichen Teilbereich der Potenzialfläche Sehnde 02 die Tabuzonen für Siedlungsbereiche dargestellt (ohne 400 m- Zone um Freizeitbereich Straßenbahnmuseum). Es ergibt sich für die südöstliche Teilfläche von Sehnde 02 eine kleine Restfläche von ca. 8,5 ha. Die Stadt Sehnde sieht es als folgerichtig an, dass diese kleine Fläche gar nicht zur Darstellung kommt, weil die Region Hannover eine Mindestgröße von 20 ha pro Fläche ansetzt, damit auf den Flächen mindestens drei Windenergieanlagen betrieben werden können.

Auf der westlichen Teilfläche Sehnde 02 hat die Stadt Sehnde mit ihrer 33. Änderung des FNP und dem B-Plan Nr. 637 Flächenaus-weisungen für drei Windenergieanlagen vorgenommen. Somit ist das geforderte Kriterium, dass Flächengrößen für mindestens drei Windenergie-anlagen pro Standort auszuweisen sind, hier schon erfüllt. Die kleine östliche Teilfläche mit ca. 8,5 ha ist somit obsolet.

Die Stadt Sehnde fordert daher, die Vorrangfläche zu reduzieren, in dem die kleine Teilfläche im Südosten am Standort Sehnde 02 ersatzlos entfällt.

Es wird für den weiteren Abwägungsprozess angeregt, zu untersuchen, ob insgesamt um Freizeitnutzungen (Hannoversches Straßenbahnmuseum, Kleingärten etc.) eine Tabuzone mit 400 m eingerichtet werden sollte, um die besondere Schutzwürdigkeit herauszustellen. Die Vorsorgeabstände gemäß dem Planungskonzept Windenergienutzung dienen dem Schutz vor Immissionen in solchen (Siedlungs)Bereichen, in denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, insbesondere wohnen, arbeiten und für längere Zeit ihre Freizeit verbringen, dazu gehören eben auch Freizeitbereiche mit einem örtlichen, regionalen und überregionalen Einzugsgebiet. Der besondere, überregionale Freizeitwert des Hannoverschen Straßenbahnmuseums wird zudem herausgestellt, weil die Schienentrasse zum Museum als Vorbehaltsgebiet festgelegt wird.

 

Es wird gefordert den Windkraftstandort nördlich von Evern und Dolgen als „Vorranggebiet Windenergienutzung“ auf die Darstellung der südlichen Fläche in der 13. Änderung des RROP 2005 zu reduzieren.

 

Es wird weiterhin gefordert, bezogen auf die Beeinträchtigungen der Anlagen auf das Schutzgut Mensch, generell den Abstand von Windenergieanlagen zu Wohngebieten von 800 m auf 1000 m zu vergrößern. Eine weitere Konkretisierung im Rahmen der Bauleitplanung wird allerdings für dringend erforderlich angesehen. Der endgültige Flächenzuschnitt muss im Weiteren einvernehmlich erfolgen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
2015/0305   Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FB 4 Stadtentwicklung   Beschlussvorlage
2015/0305-1   Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FB 4 Stadtentwicklung   Beschlussvorlage
2015/0305-2   Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2015/0305-3   Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2015/0305-4   Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2015/0305-5   Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage