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Vorlage - 2015/0305-3  

Betreff: Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015

hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2015/0305
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Rat fasst folgenden Beschluss:

 

Der Rat stimmt den Anmerkungen und Hinweisen der Stadtverwaltung zum Planungsteil des RROP 2015 zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme im Beteiligungsverfahren abzugeben.

 

 


Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde hat am 14.12.2015 beraten und die Verwaltung beauftragt, den 2. Nachtrag dieser BV zu überarbeiten. Folgende Punkte werden angepasst:

 

Der bisherige Punkt 3.3 „Das Papenholz in der Ortschaft Sehnde mit einer Größe von gut 13 ha sollte auch im RROP als Vorbehaltsgebiet „Wald“ dargestellt werden sein“ wird ersatzlos gestrichen. Die anderen Ziffern im Kapitel 3 verschieben sich entsprechend.

 

Der erste Satz des Punktes 4.2 „Die Ausweisung eines neuen Vorranggebietes für Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung nördlich von Dolgen wird begrüßt“ wird gestrichen. Dafür wird ein modifizierter Satz eingefügt. Damit sich ergibt sich folgende aktualisierte Stellungnahme:

 

Mit Schreiben vom 05.08.2015 hat die Region Hannover den Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramm 2015 (RROP 2015) vorgelegt. Im Beteiligungsverfahren hat die Stadt Sehnde die Möglichkeit Belange bis zum 30.11.2015 vorzutragen. Da der Rat der Stadt Sehnde erst am 17.12.2015 hierüber beschließt, hat die Stadtverwaltung eine Fristverlängerung bei der Region Hannover beantragt, die von der Region bestätigt wurde. Entsprechend den vom Gesetzgeber gewollten Gegenstromprinzip, der Planungsebenen untereinander, wird eine Berücksichtigung der gemeindlichen Zielsetzungen (Flächennutzungsplan, umweltverträgliches Naherholungskonzept, Verkehrsentwicklungsplan etc.) für sinnvoll und angemessen angesehen. Die Stadt Sehnde hat ein Einzelhandelskonzept aufgestellt und darin einen entsprechenden Versorgungskern definiert. Diese Aussagen sind im RROP zu berücksichtigen, der Versorgungskern ist anzupassen. Darauf aufbauend wird die nachstehende Stellungnahme formuliert.

 

1. gesamträumliche Entwicklung der Region Hannover

1.1

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels hat die Stadt Sehnde gemeinsam mit dem Pestel-Institut Ziele für die weitere Siedlungsentwicklung formuliert. Wesentliche vom Rat der Stadt Sehnde beschlossene Kriterien sind die Lage zu Einrichtungen der Nahversorgung, die Nahverkehrsanbindung und die Nähe zu Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Aber auch die Nähe zu Landschaft und Natur sowie „kurze Wege“ sind hier genannt. Mit diesen Zielen verfolgt Sehnde eine an der Bevölkerungsentwicklung ausgerichtete Siedlungstätigkeit unter Berücksichtigung der jeweils besonderen örtlichen Situation.

 

Die künftigen Vorgaben im RROP müssen einen verträglichen Spielraum für diesen ortsbezogenen städtebaulichen Ansatz belassen. Die örtlichen Besonderheiten müssen in geeigneter Weise in die Betrachtung mit einbezogen werden können. Der grundsätzlich auf Kooperation angelegte Ansatz im gesamträumlichen Leitbild wird von mir nach wie vor begrüßt. Hier ist allerdings noch einmal darauf hinzuweisen, dass eine auf Ausgleich setzende Moderation durch die Regionalplanung bei derzeitigen oder noch anstehenden Problemstellungen erfolgen sollte (siehe auch Pkt. 2.2).

 

1.2

Es erscheint aus Sicht der Stadt Sehnde als weiteres wichtiges Klimaschutzziel neben der Steigerung der Kapazitäten von Windenergie auch andere regenerative Energien wie bspw. Geothermie zu berücksichtigen.

 

1.3

Die Weiterentwicklung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit ist zu begrüßen. Dabei sehe ich eine wichtige Funktion bei der Koordinierung und  Moderation durch die Regionalplanung der Region Hannover. Nur auf diese Weise lässt sich im  Endergebnis eine ausgewogene Betrachtung der unterschiedlichen Belange auch für die kleineren Kommunen erreichen.

 

Die Stadt Sehnde hat in der Vergangenheit erhebliche Aktivitäten entwickelt, um Angebote verschiedenster Art für den in der Region benötigten Wohnraum zu schaffen und hier einen maßgeblichen Beitrag geleistet. Schwerpunkte dieser Entwicklung waren die gut an das ÖPNV-Netz angebundenen Orte mit angemessener sonstiger Infrastruktur. Dass der Wohnstandort Sehnde sehr gut angenommen wird, zeigt das Bevölkerungswachstum der letzten Jahre. Hiernach hat Sehnde offensichtlich sehr große Entwicklungspotenziale. Die Einstufung als Standort für die Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten wird insofern begrüßt.

 

2. Siedlungs- und Versorgungsstruktur

2.1

Das dreistufige zentralörtliche System wird grundsätzlich nicht infrage gestellt. Es ist jedoch zu prüfen, inwieweit innerhalb der besonderen Situation des Verflechtungsbereichs Hannover die teilräumlichen Entwicklungspotenziale noch stärker berücksichtigt werden können. Bei dieser Betrachtung muss auch die in der jüngsten Vergangenheit festgestellte tatsächliche Nachfrage und die sich daraus ergebende Entwicklung u.a. im Bereich des Wohnungsmarktes innerhalb der Stadt Sehnde berücksichtigt werden. Hierzu gehört u.a. auch das Angebot, Arbeitsplatzsuchenden im nahen Umfeld Wohnraum anzubieten.

 

Die von der Stadt Sehnde angestrebte Siedlungsentwicklung lässt sich u.a. aus dem wirksamen Flächennutzungsplan und verschiedenen Änderungen in Teilbereichen ablesen. Hier ist für den Entwicklungsschwerpunkt der Kernort Sehnde zu sehen, der mit dem Haltepunkt Sehnde auch an den Schienen gebundenem Personennahverkehr angeschlossen ist.

 

2.2

Die Stärkung der Innenentwicklung ist auch erklärtes Ziel der Stadt Sehnde, so enthält u. a. das Klimaschutzkonzept der Stadt Sehnde entsprechende Bausteine. Eine ausschließliche Festlegung auf die Innenentwicklung ist aus Sicht der Stadtentwicklung aber nicht zielführend. Gerade Orte mit Kinderbetreuungsangeboten, Grundschule und Nahversorgungsangeboten sowie einer guten Nahverkehrsanbindung müssen die aus Sicht der Stadt angemessenen Entwicklungsmöglichkeiten, über die Innen- und Eigenentwicklung hinaus, zugestanden bekommen. Dies gilt in Sehnde neben Ilten und Rethmar, als ländlich strukturierte Siedlungen mit Ergänzungsfunktion Wohnen, auch für den Ortsteil Höver. Nur so lassen sich die begonnenen positiven Entwicklungen fortsetzen und festigen.

 

2.3

In der jüngeren Vergangenheit hat die Stadt Sehnde erhebliche Anstrengungen zur Attraktivitätssteigerung und Belebung der Mittelstraße als zentraler Versorgungsbereich unternommen. Die von der Regionalplanung mitgetragenen Entwicklungen im Einzelhandel in den Mittelzentren Lehrte und Laatzen sind nicht geeignet, die Bemühungen der Stadt Sehnde im Hinblick auf eine zentrale, wohnortnahe und attraktive Einzelhandelsversorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen. Hier wird künftig eine deutlich sensiblere Betrachtung der raumordnerischen Auswirkungen notwendig sein. Die zeichnerische Darstellung des Versorgungskerns im Ortsteil Sehnde entspricht nicht den getroffenen Abgrenzungen im Einzelhandelskonzept der Stadt Sehnde. Hier muss im RROP 2015 eine Anpassung an die Ergebnisse des Einzelhandelskonzeptes erfolgen.

 

2.4

Als vormaliger Ergänzungsstandort ist der Ortsteil Ilten auch im Hinblick auf die Einzelhandelsversorgung bedeutend. Die Ortschaft Ilten ist folgerichtig als ein Nahversorgungsschwerpunkt dargestellt, was auch der Aussage im Einzelhandelskonzept der Stadt Sehnde entspricht. An dieser Art der Darstellung ist unbedingt festzuhalten.

 

2.5

Die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten ist weiterhin eine wesentliche Aufgabe der Stadt Sehnde. Die Darstellung des Standortes Höver mit der Schwerpunktaufgabe zur Bereitstellung von Arbeitsstätten und deren Entwicklung wird begrüßt. Es darf jedoch nicht sein, dass der Standort Sehnde für diese Zwecke entfällt. Selbstverständlich muss gerade am Kernort Sehnde mit den hier gegebenen Potenzialen auch weiterhin diese Funktion erfüllt werden. Nur so kann die Gesamtentwicklung dieses Ortes gestützt und langfristig abgesichert werden.

Da im Bereich des Ortsteiles Höver produzierendes Gewerbe von einigem Gewicht vorhanden ist (Firma Holcim, Firma Jänicke und Schneemann) und dort aus Sicht der Stadt Sehnde in einem für die Bevölkerung verträglichem Rahmen weiterhin gewünscht wird, ist hier eine Ergänzung der beschreibenden Darstellung vorzusehen. Auf diese Weise soll ein einseitig ausgerichteter Standort vermieden werden zugunsten einer "gesunden" Mischung im Hinblick auf eine langfristig angelegte Ausrichtung dieses Gewerbestandortes. In keiner Weise darf hier eine einseitige Festlegung auf Logistikunternehmen erfolgen.

 

2.6

Die Schwerpunktsetzung der Siedlungsentwicklung wurde bereits vorstehend erläutert. Hier wird auf die Potenziale des Ortes Höver hingewiesen. Die Beschränkung auf die Eigenentwicklung würde den hier vorhandenen Potenzialen (siehe auch unter 2.1 und 2.5) nicht gerecht werden. Ein Entwicklungsspielraum in einer Größe von 5 % bezogen auf die vorhandene Siedlungsfläche ist hier völlig unzureichend.

Der Ort Höver ist an den ÖPNV sehr gut angebunden: über Bushaltestellen im Ort, über ein kurze Entfernung zum S-Bahnhof in Lehrte-Ahlten und in Hannover-Anderten und über eine kurze Entfernung zur Stadtbahnhaltestelle in Hannover-Anderten. Weiterhin besteht im Ort Höver eine einzügige Grundschule. In unmittelbarer Nähe bestehen Nahversorger in Ahlten, in Misburg und in Anderten. Hier wird ein interkommunaler Austausch gelebt und gepflegt. In Höver gibt es vielfältige Arbeitsstätten. Höver ist ein gewerblicher Arbeitsstandort und hat richtigerweise auch von der Region Hannover die Schwerpunktaufgabe zur Bereitstellung von Arbeitsstätten zugewiesen bekommen. Es sollte eine enge Verknüpfung von Wohnmöglichkeiten zu den Arbeitsstätten ermöglicht werden. Aus diesen Gründen sieht die Stadt Sehnde die Notwendigkeit für den Ort Höver eine weitergehende Wohnbauentwicklung zu ermöglichen. Somit ist es zwangsläufig, dass auch in Höver (wie in Rethmar auch) die Ausweisung als „ländlich strukturierte Siedlung mit Ergänzungsfunktion Wohnen“ erfolgt.

 

2.7

Es gibt in einigen Ortschaften, so z.B. in Wassel, Flächenpotenziale, die auf die Siedlungsflächen angerechnet werden, aber nicht verfügbar gemacht werden können, weil u.a. die Eigentümer nicht verkaufen wollen. Da diese Flächen verbindlich überplant sind können sie (nach derzeitigem Stand) nicht aus den Siedlungsflächen herausgenommen werden, um einen Abgleich für Siedlungsflächenzuwachs an andere Stelle zu schaffen. Für die betreffenden Orte ist es dann gar nicht möglich, neue Siedlungsflächen für den Eigenbedarf anzubieten. Hier ist eine Abstimmung erforderlich und eine Lösung für die Eigenbedarfsentwicklung gemeinsam zu finden, denn die 5%-Regelung ist in der Ortschaft Wassel überhaupt nicht anwendbar.

 

2.8

Bei der Ermittlung der Siedlungsflächenbasis muss eine weitergehende Abstimmung zwischen Kommune und Region Hannover zwingend erfolgen. Der Zuschnitt aus 2005 ist nicht mehr nachvollziehbar. Es muss eine verlässliche Basis gemeinsam ausgearbeitet und miteinander abgestimmt werden.

 

3. Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen

3.1

Das Konzept zur Anwendung des Instruments der Freiraumsicherung sollte weiter ausgebaut werden. Durch zunehmende Ausweitung der Siedlungsaktivitäten in die Umlandgemeinden sollte mit Hilfe der Vorranggebiete für Freiraumsicherung steuernd eingegriffen werden, um langfristig ein Freiflächensystem für die gesamte Region Hannover zu entwickeln. Die Beschränkung auf das Gebiet der Stadt Hannover und deren unmittelbare Peripherie erscheint angesichts der aktuellen Lage nicht mehr angemessen.

 

3.2

Die Darstellung des Vorbehaltsgebietes Natur und Landschaft "Bruchriede" bis zur Trompete am Stichkanal im Osten wird von mir begrüßt, allerdings wird eine Ausweitung über das Nordufer des Mittellandkanals hinaus für sinnvoll gehalten. Mit dieser Ausweisung sollte auch eine lineare Vernetzung der Gebiete hergestellt werden.

 

3.3

Der generelle Abstand vom Waldrand zur nächsten Bebauung soll mindestens 100 m betragen. Es wird begrüßt, dass Ausnahmen davon bei einer Vereinbarkeit mit den Belangen der Forstwirtschaft und des Naturschutzes im Einzelfall möglich sein sollen (Annäherung bis 35 m).

 

3.4

Sehnde ist eine unterdurchschnittlich bewaldete Kommune (bezogen auf Zahlen der gesamten Region Hannover) mit einem Waldflächenanteil von 10 bis < 15%. Zur Vermehrung und Vernetzung von Waldanteilen werden Vorbehaltsgebiete zur Vergrößerung des Waldanteils dargestellt (Karte 8). Bei Waldvermehrung sollen alle betroffenen Belange ausreichend berücksichtigt werden. Die auf das Stadtgebiet Sehnde bezogenen drei Darstellungen werden begrüßt:

a)      Im Bereich westlich von Müllingen, entlang der A7,

b)      im Bereich östlich von Wassel und westlich der Abraumhalde Friedrichshall,

c)      im Bereich östlich von Höver, südlich des Knotenpunktes B 65 /  K142.

 

Die unter b) und c) genannten Bereiche sind auch im Flächennutzungsplan der Stadt Sehnde als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.

 

3.5

Naherholung und landschaftsgebundene Erholung sind in der Region wie auch in der Stadt Sehnde wichtige Ziele. Entlang der Achse des Grünen Ringes und seiner Außenschleifen /Tangenten sind auch die Naherholungslinien und -bereiche der Stadt Sehnde angebunden. Aus den Rad- und Fußwegen ist ein verzweigtes Netz in der Stadt Sehnde mit Anschluss an die angrenzenden Kommunen und Landkreise entstanden. Auch hier müssen Ausbau- und Erweiterungsmöglichkeiten in die Nachbarkommunen weiterhin durchführbar sein.

 

3.6

Die Linienführung am Mittellandkanal ist nicht nur in Sehnde sondern im gesamten Regionsgebiet als Vorbehaltsgebiet für Erholung darzustellen. Entlang des Kanals finden vielfältige Erholungsaktivitäten statt. Die Bereiche werden sowohl für die Naherholung im Wohnumfeld genutzt als auch für ganztägige Ausflüge in der Region und ins Umland (z.B. ILE Börderegion). Gerade die linearen Elemente sind wichtige Teile im interkommunalen Erholungssystem. Hinzu kommen als attraktive Ziele an dieser Erholungslinie die Historische Schleuse in Bolzum und das hannoversche Straßenbahnmuseum in Wehmingen-Hohenfels. Von dieser zentralen Achse zweigen andere Erholungsbereiche ab und schließen sich so zu einem vernetzten System. In diese Struktur der linearen Elemente ist auch eine nachhaltige Naherholungsachse um das Mergel-Abbaugebiet in Höver und Bilm einzubinden.

 

3.7

Die Stadt Sehnde ist bestrebt, das Freizeit- und Alltags-Radwegekonzept, auch vor dem Hintergrund der klimaneutralen Mobilität, der lokalen Anstrengungen im Klimaschutz und des Verkehrsentwicklungsplanes (Stadt und Region) nachhaltig auszubauen. Daher wird es für wichtig erachtet, dass auch innerhalb von Vorrangflächen für Natur und Landschaft (FFH-Gebiete oder NSG) eine Benutzbarkeit der Wege bzw. entlang von klassifizierten Straßen, die diese Vorranggebiete durchschneiden, die Anlage von Radwegen auch weiterhin zulässig sein wird. Auch das sonstige Freizeitwegenetz muss in den genannten Vorrangflächen weiterhin möglich bleiben.

 

3.8

Das Vorranggebiet Freiraumfunktionen (Karte 3) stellt nur Zonen im direkten Umfeld der Stadt Hannover dar. Im Stadtgebiet Sehnde sind die Flächen Nr. 16 und 17 ausgewiesen worden. Diese, auf das enge Umfeld der Stadt Hannover beschränkte Betrachtung schließt andere, geeignete Flächenanteile in der Kommune nicht mit ein. Es ist Ziel, in den genannten Vorranggebieten Aufwertungs- und Entwicklungsmaßnahmen, z.B. naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, zu realisieren. Es wird gefordert, eine Gesamtbetrachtung in der Kommune durchzuführen, denn es gibt auch Flächen in der Stadt Sehnde mit einer entsprechenden Eignung, die nicht im grenznahen Gebiet zur Stadt Hannover liegen.

 

3.9

Das Vorbehaltsgebiet „Natur und Landschaft“ westlich von Bilm überschneidet sich mit den Flächen für den Mergelabbau.  Hier besteht ein Widerspruch, der zu lösen ist.

 

4. Technische Infrastruktur und raumstrukturelle Standortpotenziale

4.1

Bei dem Umgang mit Standorten für die Windkraftnutzung werden im Raum Hannover künftig die Belange der Flugsicherung eine entscheidende Rolle spielen. Dies gilt sowohl für neue Standorte als auch für solche, an denen Repowering ermöglicht werden soll. Im Stadtgebiet Sehnde zeigt sich dies bei der Planung zum Feld für Testanlagen und konventionelle Anlagen für die Windkraftnutzung nördlich des Ortsteiles Dolgen und bei der genehmigten Überplanung des Standortes Wirringen, wo der Austausch der bestehenden Anlagen gegen wenige große planungsrechtlich abgesichert werden soll. Damit derartige Planungen künftig möglich bleiben, ist eine intensive Auseinandersetzung mit der Behörde für die Flugsicherung auf übergeordneter Ebene zwingend.

 

Ohne den hier in Rede stehenden Standort befinden sich vier planungsrechtlich abgesicherte Standorte für die Windkraftnutzung innerhalb des Stadtgebietes. Davon sind die Standorte in der Gemarkung Wirringen (B-Plan Nr. 635) und der Standort südlich „Ramsberg“ (B-Plan Nr. 341) als raumbedeutsame Windenergieanlagen zu sehen. Die Standorte Ilten (nördlich der Mühle) und nordwestlich Klein Lobkes (westlich des Verbindungsweges Klein Lobke – Rethmar) sind als nicht raumbedeutsame Anlagen einzustufen. Entsprechend der Vorgaben (Bebauungspläne bzw. vertragliche Regelungen) sind in den genannten Flächen Windenergieanlagen mit einer Leistung von 14 MW möglich. Damit leistet die Stadt Sehnde einen erheblichen Beitrag auf dem Gebiet der regenerativen Energie.

 

4.2

Mit dem Vorranggebiet für die Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung nördlich von Dolgen besteht die Möglichkeit, Testanlagen zu entwickeln und im Stadtgebiet von Sehnde ein entsprechendes Angebot zu schaffen. In diesem Zusammenhang wird gefordert, generell den Abstand von Windenergieanlagen zu Wohngebieten von 800 m auf 1000 m zu vergrößern. Eine weitere Konkretisierung im Rahmen der Bauleitplanung wird allerdings für dringend erforderlich angesehen. Der endgültige Flächenzuschnitt muss im Weiteren einvernehmlich erfolgen.

Die Artenschutz-Belange sind offen und transparent darzulegen. Es wird gefordert, dass aktuelle Erkenntnisse in den Planungsprozess mit einbezogen werden. Nur so ist eine Akzeptanz in der Bevölkerung gewährleistet.

 

4.3

Zum Gebietsblatt Windenergie Sehne 04 (Bereich nördlich von Dolgen):

Es gab verschiedene Abstimmungsgespräche mit unterschiedlichen naturschutzrelevanten Akteuren. Es ist der Stadtverwaltung nicht bekannt, welche Datengrundlage bei der Erstellung des Gebietsblattes verwendet wurde. In Abstimmung (Umfang, Artenspektrum, Methode) mit der UNB der Region Hannover wurde ein Fachbüro mit der Erstellung der Gutachten für das Testfeld bei Dolgen beauftragt. Im Nachhinein wurden von der UNB jedoch auch Erkenntnisse verwendet, die nicht in die gutachterliche Betrachtung zum Testfeld  einbezogen waren. Bis zum heutigen Tag liegt der Stadtverwaltung noch keine abschließende Bewertung und Einschätzung der UNB zu dem Testfeld-Gutachten vor. Dem Büro, das mit der Erstellung der Gebietsdatenblätter beauftragt war, lag offensichtlich auch kein Ergebnis vor, so dass für eine Teilfläche keine Beurteilung möglich war. Insofern ist die UNB der Region Hannover nun aufgefordert für Transparenz zu sorgen und die Beurteilung der Fläche vorzunehmen.

 

4.4

Der Standort eines Vorranggebietes für Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung in Sehnde-Hohenfels ist durch eine entsprechende Bauleitplanung gesichert und rechtskräftig. Die Stadt Sehnde hat bei der Erstellung eines stadtübergreifenden Konzeptes für die Windenergie eine weiche Tabuzone mit 400 m als Schutzzone um die Freizeitnutzung des Hannoverschen Straßenbahnmuseums definiert. Hierbei geht es um vorsorgenden Immissionsschutz, Erholung und Ruhe. Diese Schutzzone muss in das Planungskonzept Windenergie des RROP mit einbezogen werden.

 

4.5

Der Standort eines Vorranggebietes für Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung in Sehnde-Nord / Lehrte-Süd ist in den Unterlagen gar nicht mehr enthalten. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum ein seit vielen Jahren eingeführter und bewährter Standort für zukünftiges Repowering nicht mehr zur Verfügung stehen soll. Die Stadt Sehnde wünscht zu diesem Standort eine tiefergehende und belastbare avifaunistische Betrachtung.

 

4.6

Wie im RROP 2005 kommt es auch hier zur Darstellung einer Verlängerung der Stadtbahn über Anderten hinaus, bis in das Sehnder Stadtgebiet. In Abstimmung mit der Landeshauptstadt Hannover ist im Flächennutzungsplan der Stadt Sehnde eine Vorhaltetrasse für eine Stadtbahnverlängerung in das Stadtgebiet Sehnde hinein enthalten. Hier wird eine optionale Flächensicherung erwartet.

 

4.7

Die Darstellung der Kommunalen Entlastungsstraße Sehnde als Hauptverkehrsstraße im RROP wird begrüßt.

 

4.8

Bei der Darstellung der regional bedeutsamen Radwege ist es unerlässlich, auch die Radwege entlang der klassifizierten Straßen entsprechend zu berücksichtigen. Hierzu ist im Rahmen der Beratung zum Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Sehnde eine Aussage zur Notwendigkeit derartiger Radverkehrsverbindungen getroffen worden. Die Notwendigkeiten für ein derartiges Wegenetz und die Verknüpfung mit den Erholungswegen ergeben sich aus den örtlichen Erkenntnissen.

 

Allgemeines

In der Begründung / Erläuterung zur beschreibenden Darstellung sind folgende Korrekturen durchzuführen:

- Seite 192, zu Ton als Rohstoff, erster Satz: Im Osten der Region Hannover, auf dem Gebiet der Stadt Sehnde ….

- Seite 218, Auflistung der Golfplätze in der Region Hannover, letztes Aufzählungszeichen: Golfplatz in Rethmar (Golf Rethmar, 18-Loch-Anlage mit Gastronomie)

- In der Karte 4 zum Biotopverbundsystem gibt es eine flächige Darstellung (schwarz schraffiert, diagonal), die in der Legende nicht erläutert wurde. Es ist eine Korrektur bzw. Erläuterung durchzuführen.

 

 

Abschlussbemerkung

 

Mit den beschriebenen verschiedenen konzeptionellen planerischen Ansätzen hat die Stadt Sehnde deutlich gemacht, dass sie die im Stadtgebiet gegebenen Potenziale unter differenzierter Betrachtung der unterschiedlichen Belange fördern und ausbauen will, dies ist  bei der Auswertung der vorliegenden Stellungnahme entsprechend in der Regionalplanung zu berücksichtigen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
2015/0305   Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FB 4 Stadtentwicklung   Beschlussvorlage
2015/0305-1   Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FB 4 Stadtentwicklung   Beschlussvorlage
2015/0305-2   Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2015/0305-3   Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2015/0305-4   Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2015/0305-5   Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage