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Vorlage - 2015/0274-1  

Betreff: Einziehung einer Teilfläche der Straße "Wolfeshorn" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
-Einziehungsbeschluss-

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2015/0274
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Bolzum Vorberatung
19.05.2016 
Sitzung des Ortsrates Bolzum      
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
07.06.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.06.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Wolfeshorn,Teilfläche,Einziehung

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt der Beschluß zu d)

b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d)

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)

d) Der Rat beschließt : Die Teilfläche der gewidmeten Straße „Wolfeshorn“ , Flurstück 305/03 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, zur Größe von ca. 24 qm, wird gemäß § 8 NStrG in der zur Zeit gültigen Fassung, als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen, weil diese Teilfläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.

 

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Planungen für den Dorfladen in Bolzum soll ein Teilstück der Straße „Wolfeshorn“ als Stellplatz für Kunden des Dorfladens zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 mit der Ausgangsdrucksache die Absicht über die Einziehung der Teilfläche beschlossen.

Einwendungen gegen die Einziehung wurden seither nicht erhoben.

Gründe des öffentlichen Wohls sowie eine besondere Verkehrsbedeutung, die dieser Teileinziehung entgegenstehen könnten, sind nicht erkennbar.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

ALK- Auszug

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Wolfeshorn,Teilfläche,Einziehung (3187 KB)    
Stammbaum:
2015/0274   Einziehung einer Teilfläche der Straße "Wolfeshorn" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) -Absicht der Einziehung-   FB 4 Stadtentwicklung   Beschlussvorlage
2015/0274-1   Einziehung einer Teilfläche der Straße "Wolfeshorn" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Einziehungsbeschluss-   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage