Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Vorlage - 2015/0274
Beschlussvorschlag:a)Der Ortsrat Bolzum empfiehlt den Beschluss zu d) b)Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d) c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) d)Der Rat Beschließt: Es ist beabsichtigt von dem Flurstück 305/03 der Flur 3, Gemarkung Bolzum „Wolfeshorn“ eine Teilfläche zur Größe von ca. 24 m² gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Sachverhalt:Im Rahmen der Planungen für den Dorfladen in Sehnde-Bolzum an der Marktstraße ist seinerzeit die Interessenvertretung an die Stadt Sehnde herangetreten, mit der Bitte um Prüfung, ob ein Teilstück der Straße „Wolfeshorn“ als Stellplatz für die Kunden des Dorfladens zur Verfügung gestellt werden könnte. Hierbei handelt es sich um einen Teil des Ausfahrtstrichters zur Marktstraße hin, mit einer Größe von ca. 24m² (Siehe Anlage) Nach Prüfung durch die Region Hannover als Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraße 167 und aus verkehrsbehördlicher sowie straßenplanerischer Sicht bestehen gegen die Umnutzung der Teilfläche keine Bedenken. Vorab ist die dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche des Flurstückes 305/03 der Flur 3, Gemarkung Bolzum zur Größe von ca. 24 m² gemäß § 8 NStrG einzuziehen.
Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vorher bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK-Auszug, Foto
|