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Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straße "Moltkestraße" in Sehnde, Ortsteil Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Absicht der Einziehung-
Beschluss:
Es ist beabsichtigt, einen Teil des Flurstücks 261/17 der Flur 5, Gemarkung Sehnde, als Teilfläche der Straße „Moltkestraße“ in Sehnde zur Größe von insgesamt ca. 76 m², derzeitig Straßenbegleitgrünfläche gem. § 8 NStrG einzuziehen.
Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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