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Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straße "Vorsteher-Rust-Straße" in Sehnde, Ortsteil Sehnde gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) -Absicht der Einziehung-
Herr Kraft trägt den Sachverhalt vor und beantwortet die Fragen der Ortsratsmitglieder.
Beschluss: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Beschluss: Es ist beabsichtigt eine Teilfläche des Flurstücks 14/25 der Flur 15 zur Größe von insgesamt ca. 695 m² und eine Teilfläche des Flurstücks 38/2 der Flur 16 zur Größe von ca. 3 m² als Teilstücke der "Vorsteher-Rust-Straße", Gemarkung Sehnde, derzeit Verkehrsfläche der "Vorsteher-Rust-Straße", gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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