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Vorlage - 2022/0097  

Betreff: Einziehung von Teilflächen der Straße "Vorsteher-Rust-Straße" in Sehnde, Ortsteil Sehnde gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
-Absicht der Einziehung-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
29.03.2022 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
19.04.2022 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
V.-Rust-Str 20-36_Teileinziehung

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Es ist beabsichtigt eine Teilfläche des Flurstücks 14/25 der Flur 15 zur Größe von insgesamt ca. 695 m² und eine Teilfläche des Flurstücks 38/2 der Flur 16 zur Größe von ca. 3 m² als Teilstücke der "Vorsteher-Rust-Straße", Gemarkung Sehnde, derzeit Verkehrsfläche der "Vorsteher-Rust-Straße", gem. § 8 NStrG einzuziehen.

Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.

 

 

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Sachverhalt:

Die Verkehrsfläche wird von den angrenzenden Grundstückseigentümer*innen, "Vorsteher-Rust-Straße 20 - 36" als Vorgarten bzw. als Stellplatzfläche privat genutzt. Da die Fläche für den Verkehr entbehrlich ist, ist die Fläche den Grundstückseigentümer*innen zum Kauf angeboten worden. Die Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke haben ihr Interesse bekundet, die von ihnen genutzten Flächen von der Stadt zu erwerben. Die Verwaltung stimmt dem Erwerb durch die Anlieger*innen zu. Die in Anspruch genommenen Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich und nach Niedersächsischen Straßengesetz einzuziehen.

 

Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vorher bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

ALK-Auszug

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich V.-Rust-Str 20-36_Teileinziehung (1331 KB)