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Auszug - Anwendung der Übergangsregelung zum Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes; hier: Optionsverlängerung  

Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 9.1
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:18 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde
Zusatz: Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten, bis zum Erreichen Ihres Sitzplatzes einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.
2020/0818-1 Anwendung der Übergangsregelung zum Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b des
Umsatzsteuergesetzes;
hier: Optionsverlängerung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2020/0818
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
Der Rat beschließt, dass die Stadt Sehnde von der Möglichkeit der Optionsverlängerung nach § 27 Abs. 22a UStG Gebrauch macht, sodass nach § 2 Abs. 3 UStG die bisherige Rechtslage bis längstens zum 31.12.2022 angewendet werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en