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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0818-1  

Betreff: Anwendung der Übergangsregelung zum Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b des
Umsatzsteuergesetzes;
hier: Optionsverlängerung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2020/0818
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
19.11.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.

b) Der Rat beschließt, dass die Stadt Sehnde von der Möglichkeit der Optionsverlängerung nach § 27 Abs. 22a UStG Gebrauch macht, sodass nach § 2 Abs. 3 UStG die bisherige Rechtslage bis längstens zum 31.12.2022 angewendet werden kann.

 

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Sachverhalt:

Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste hat in seiner Sitzung am 21.10.2020 die Beschlussvorlage Nr. 2020/0818 beraten um im Beschlussvorschlag das Wort „spätestens“ durch „längstens zum“ ersetzt.

 

Dieser Beschlussvorschlag wurde einstimmig empfohlen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

./.

 

Stammbaum:
2020/0818   Anwendung der Übergangsregelung zum Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes hier: Optionsverlängerung   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2020/0818-1   Anwendung der Übergangsregelung zum Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes; hier: Optionsverlängerung   FD Finanzen   Beschlussvorlage