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Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Straße "Dammstraße" in Sehnde, Ortsteil Haimar gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Einziehungsbeschluss-
Ortsbürgermeister Haarstrich trägt den Sachverhalt anhand der vorliegenden Vorlage vor.
Beschluss: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss zu d) c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) d) Der Rat beschließt: Die derzeitig als Verkehrsfläche der Dammstraße genutzte Teilfläche, Flurstück 429/1 der Flur 3 Gemarkung Haimar, zur Größe von ca. 295 m² wird gemäß § 8 NStrG als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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