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Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Straße "Poststraße" in Sehnde, Ortsteil Rethmar gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Einziehungsbeschluss-
Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage 2016/0372-1 zur Einziehung einer Teilfläche der Poststraße. Nach Beratung fasst der Ortsrat Rethmar folgenden Beschluss:
Beschluss:
Beschluss: Der Rat beschließt, die derzeitig als Verkehrsfläche genutzte Teilfläche der Poststraße, Flurstück 222/8 der Flur 6 Gemarkung Rethmar, zur Größe von 68 m² wird gemäß § 8 NStrG als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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