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Auszug - Bebauungsplan Nr. 916 "Vor den Bilmer Mühlen" im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss
Es wird ohne Aussprache abgestimmt.
Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem Kartenausschnitt in der Anlage zu ersehen.
Abstimmungsergebnis:
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