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Vorlage - 2015/0182  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 916 "Vor den Bilmer Mühlen" im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Bilm Vorberatung
29.04.2015 
Sitzung des Ortsrates Bilm (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
27.05.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
04.06.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
FNP_Geltungsbereich B-Plan_kleine Lösung

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 916Vor den Bilmer Mühlen“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem Kartenausschnitt in der Anlage zu ersehen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Zur Einleitung des Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 916Vor den Bilmer Mühlen im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Zurzeit kann die Nachfrage nach Bauplätzen in Bilm nicht befriedigt werden, da keine Bauplätze mehr zur Verfügung stehen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 916Vor den Bilmer Mühlen“ sollen die Voraussetzungen für neue Bauplätze in Bilm geschaffen werden. Gleichzeitig soll mit der Baufläche zur Arrondierung des Siedlungsbereichs der Ortsrand in diesen Bereich von Bilm neu gestaltet werden und eine Eingrünung erfolgen.

 

Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

 

Rechtliche Auswirkungen:

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Siedlungserweiterung zu schaffen, sind der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt stehen hierfür unter der Haushaltsstelle „INV13.507 Baugebiet Bilm“ ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

65.000,00 €

20.000,00 €

 

 


Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 916Vor den Bilmer Mühlen“.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich FNP_Geltungsbereich B-Plan_kleine Lösung (72 KB)