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Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Kirchstraße in Sehnde, Ortsteil Ilten gem. § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) -Einziehungsbeschluss-
Es wird ohne Aussprache abgestimmt.
Beschluss: Die Teilfläche der gewidmeten Straße „Kirchstraße“, Flurstück 225/03 der Flur 1, Gemarkung Ilten, zur Größe von ca. 130m² wird, wie in der Vorlage dargestellt, gemäß § 8 NStrG in der z.Zt. gültigen Fassung, als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen, weil diese Teilfläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.
Abstimmungsergebnis:
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