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Vorlage - 2014/0095  

Betreff: Einziehung einer Teilfläche der Kirchstraße in Sehnde, Ortsteil Ilten gem. § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG)
-Einziehungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
04.06.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   
Ortsrat Ilten Vorberatung
20.04.2015 
Sitzung des Ortsrates Ilten (offen)     
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
21.04.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
KirchstraßeEinziehung

Beschlussvorschlag:

a)Der Ortsrat Ilten empfiehlt den Beschluss zu d)

b)Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d)

c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)

d)Der Rat beschließt: Die Teilfläche der gewidmeten Straße „Kirchstraße“ , Flurstück 225/03 der Flur 1, Gemarkung Ilten , zur Größe von ca. 130m² wird , wie in der Vorlage dargestellt, gemäß § 8 NStrG in der z.Zt. gültigen Fassung, als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen, weil diese Teilfläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.

 

 


Sachverhalt:

Zur Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten und als Voraussetzung zur Anpassung des Bebauungsplanes ist beabsichtigt, das in der Anlage beschriebene Teilstück der Straße „Kirchstraße „ in Sehnde –Ilten, Flurstück 225/03 der Flur 1, Gemarkung Ilten einzuziehen. Der benachbarte Eigentümer hat den Antrag gestellt , dieses Teilstück zu erwerben.

Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen eine Veräußerung der beanspruchten Fläche.

 

Die Absicht der Einziehung wurde gem. § 8 Abs. 2 NStrG  3 Monate vorher bekanntgemacht. Einwendungen wurden bisher nicht vorgetragen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

8.450,00

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

ALK - Auszug

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich KirchstraßeEinziehung (481 KB)