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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Ilten  

Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Ilten
Gremium: Ortsrat Ilten
Datum: Do, 03.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:31 - 21:17 Anlass: Sitzung
Raum: Wilhelm-Raabe-Schule Ilten
Ort: Glückauf Straße 15, 31319 Sehnde-Ilten

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
"Einwohnerfragestunde"    
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung    
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 30.08.2022
SI/2022/967  
Ö 4  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung    
Ö 5  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
Enthält Anlagen
2022/0175  
Ö 6  
Investitionsplanung bis zu den Jahren 2026 und 2027    
Ö 7  
Ausgabeplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024    
Ö 8  
Vergabe von Ortsratsmitteln    
Ö 9  
49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" im Ortsteil Ilten, Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2022/0192  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a)   Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b)   Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c)   Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d)   Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungs­bereich liegt zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten. Der räumliche Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lage-plänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Ilten    DATUM: Do, 03.11.2022    TOP: Ö 9
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungs­bereich liegt zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten. Der räumliche Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

1

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 08.11.2022    TOP: Ö 9
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungs­bereich liegt zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten. Der räumliche Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 17.11.2022    TOP: Ö 24
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungs­bereich liegt zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten. Der räumliche Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lage-plänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 734 "Grundschule Ilten", OT Ilten, Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2022/0193  
Ö 11  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ortsrat Ilten vom 13.10.2022 hier: Einführung eines einseitigen und temporären Parkverbots in der Ferdinand-Wahrendorff-Straße    
Ö 12  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung    
Ö 13  
Schließung der Sitzung öffentlicher Teil    
Ö 14  
"Einwohnerfragestunde"    
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich AusgabenOrtsräte 2023 (96 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich AusgabenOrtsräte 2024 (96 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Investitionsplan 2024 2025 OR Ilten (26 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich ortsratsmittel 2023 + 2024 (100 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Antrag temporäres Parkverbot Ferdinand-Wahrendorff-Straße (129 KB)